Wenn ihr zusammenveranlagt werdet, kommen beide Partner in eine Erklärung.
Und wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, wird das ganze Jahr so gerechnet wie verheiratet.
Hallo zusammen,
ich hab mal ne Frage, ich habe im Sept. 05 geheiratet und möchte nun meine Steuerklärung machen.
Jedochg weiss ich nich, wie ich des mit der Zusammenveranlagung machen muss, kann man die Veranlagung auch schon für die zeit vom 01.01 - 09.09 machen oder muss man 2 getrennte steuererklärungen abgeben.
sorry aber ich hab da überhaupt keinen plan,
wie ist das dann mit meiner Frau, kommt die auch auf die gleiche drauf?
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet, würd sie nämlich schnellst möglich machen.
danke & Grüße
fossy
Wenn ihr zusammenveranlagt werdet, kommen beide Partner in eine Erklärung.
Und wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, wird das ganze Jahr so gerechnet wie verheiratet.
Die gewählte Veranlagungsart gilt für das ganze Jahr.
Im Jahr der Hochzeit kann man auch die gesonderte Veranlagung wählen, dann werden beide so berechnet, wie man es bei der Einzelveranlagung wird.
Wenn du ein vernünftiges Steuerprogramm hat, gibt es am Ende auch eine Übersicht, was die jeweiligen Veranlagungen bedeuten, also was man jeweils nachzahlen muss oder eben erstattet bekommt.
In 95 % aller Fälle ist aber die Zusammenveranlagung die günstigste Variante.Im Jahr der Hochzeit kann man auch die gesonderte Veranlagung wählen, dann werden beide so berechnet, wie man es bei der Einzelveranlagung wird.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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