power-box.de
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 11.07.2006, 11:34   #1
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht

Steuerklasse 2 / Nebenjob des Kindes


Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Sachverhalt:

Alleinerziehende Mutter, Steuerklasse 2,

Kind: 19 Jahre, Schülerin (2-jährige-höhere-Handelsschule), Nebenjob mit einem zu versteuernden Einkommen von über 7.664,-

Kindergeld bekommt die Mutter in vollem Umfang, Vater zahlt keinen Unterhalt.

Fragen:
  • Bekommt die Mutter weiterhin Kindergeld, obwohl das Kind mit dem Nebenjob die Einkommensgrenzen überschreitet?
  • Behält die Mutter die Steuerklasse 2?
  • Ist das Kind weiterhin über die Mutter Familienversichert oder wird es durch die Einkünfte selbst in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig?

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Danke schon mal im Voraus.

Gruß
Matthias
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.07.2006, 11:46   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Bekommt die Mutter weiterhin Kindergeld, obwohl das Kind mit dem Nebenjob die Einkommensgrenzen überschreitet?
da das Kind über 18 ist besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld. Die Grenze liegt bei 7.680 EUR Einkünfte und Bezüge. Einkünfte ist klar und Bezüge werden in § 32 Abs. 4 S. 4 EStG definiert (Kostenpauschale nicht vergessen R 180e EStR 2003; steht auch sicherlich irgendwo in den neuen Richtlinien). Was die jeweiligen Grenzen angeht steht alles in § 32 Abs. 4 EStG.

Zitat:
Behält die Mutter die Steuerklasse 2?
§ 38b Nr. 2 EStG sagt ja, dass ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu gewähren ist um in die Steuerklasse II zu kommen und dieser Entlastungsbetrag knüpft an die Gewährung eines Kinderfreibetrags an. Es kommt also wieder auf die Einkünfte und Bezüge an. Übersteigen diese 7.680 EUR gibt es kein Kindergeld, keinen Kinderfreibetrag, keinen Entlastungsbetrag und auch keine Steuerklasse II.

Zitat:
Ist das Kind weiterhin über die Mutter Familienversichert oder wird es durch die Einkünfte selbst in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig?
Sozialversicherungspflichtig dürfte es doch über das Arbeitnehmerverhältnis sein. Da spielt es doch keine Rolle, ob die Person nun Schüler ist oder nicht, oder?

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2006, 11:50   #3
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Hier http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm#einkgr dürfte so fast alles stehen.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2006, 12:22   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Danke für die schnelle Antwort.

Also müsste das ganze wie folgt aussehen:

Einnahmen (max. 7.679,99)
+ WK-Pausch
+ AN-Anteil SozV-Abgaben
= maximales Jahresbrutto um noch KiGe, die Steuerklasse der Mutter zu erhalten

Die Pauschale nach R180e EStR greift hier nicht, da keine Bezügesondern nur Einkünfte vorliegen, oder?

Hab ich das so richtig verstanden?

Gruß
Matthias

EDIT:
Oder einfacher ausgedrückt:

Jahresnettoeinkommen darf nicht über 7.679,99 liegen
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2006, 12:51   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Einnahmen (max. 7.679,99)
+ WK-Pausch
+ AN-Anteil SozV-Abgaben
= maximales Jahresbrutto um noch KiGe, die Steuerklasse der Mutter zu erhalten
jupp, sofern keine höheren Werbungskosten glaubhaft gemacht werden können.

Zitat:
Die Pauschale nach R180e EStR greift hier nicht, da keine Bezügesondern nur Einkünfte vorliegen, oder?
richtig, wenn keine Bezüge vorhanden sind gibt es auch keine Kostenpauschale.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2006, 17:02   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Danke für die Hilfe.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
Steuerklasse 2 / Nebenjob des Kindes Steuerklasse 2 / Nebenjob des Kindes
« Ein Lieferant aus dem Ausland ist da, wie verhält es sich mit Ware die er mitgebr.hat | Impressum Datenschutz »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:12 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67