+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Steuerklasse 2 / Nebenjob des Kindes

  1. #1
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734

    Steuerklasse 2 / Nebenjob des Kindes

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    Sachverhalt:

    Alleinerziehende Mutter, Steuerklasse 2,

    Kind: 19 Jahre, Schülerin (2-jährige-höhere-Handelsschule), Nebenjob mit einem zu versteuernden Einkommen von über 7.664,-

    Kindergeld bekommt die Mutter in vollem Umfang, Vater zahlt keinen Unterhalt.

    Fragen:
    • Bekommt die Mutter weiterhin Kindergeld, obwohl das Kind mit dem Nebenjob die Einkommensgrenzen überschreitet?
    • Behält die Mutter die Steuerklasse 2?
    • Ist das Kind weiterhin über die Mutter Familienversichert oder wird es durch die Einkünfte selbst in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig?

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Danke schon mal im Voraus.

    Gruß
    Matthias

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Bekommt die Mutter weiterhin Kindergeld, obwohl das Kind mit dem Nebenjob die Einkommensgrenzen überschreitet?
    da das Kind über 18 ist besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld. Die Grenze liegt bei 7.680 EUR Einkünfte und Bezüge. Einkünfte ist klar und Bezüge werden in § 32 Abs. 4 S. 4 EStG definiert (Kostenpauschale nicht vergessen R 180e EStR 2003; steht auch sicherlich irgendwo in den neuen Richtlinien). Was die jeweiligen Grenzen angeht steht alles in § 32 Abs. 4 EStG.

    Behält die Mutter die Steuerklasse 2?
    § 38b Nr. 2 EStG sagt ja, dass ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu gewähren ist um in die Steuerklasse II zu kommen und dieser Entlastungsbetrag knüpft an die Gewährung eines Kinderfreibetrags an. Es kommt also wieder auf die Einkünfte und Bezüge an. Übersteigen diese 7.680 EUR gibt es kein Kindergeld, keinen Kinderfreibetrag, keinen Entlastungsbetrag und auch keine Steuerklasse II.

    Ist das Kind weiterhin über die Mutter Familienversichert oder wird es durch die Einkünfte selbst in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig?
    Sozialversicherungspflichtig dürfte es doch über das Arbeitnehmerverhältnis sein. Da spielt es doch keine Rolle, ob die Person nun Schüler ist oder nicht, oder?

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Hier http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm#einkgr dürfte so fast alles stehen.

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Danke für die schnelle Antwort.

    Also müsste das ganze wie folgt aussehen:

    Einnahmen (max. 7.679,99)
    + WK-Pausch
    + AN-Anteil SozV-Abgaben
    = maximales Jahresbrutto um noch KiGe, die Steuerklasse der Mutter zu erhalten

    Die Pauschale nach R180e EStR greift hier nicht, da keine Bezügesondern nur Einkünfte vorliegen, oder?

    Hab ich das so richtig verstanden?

    Gruß
    Matthias

    EDIT:
    Oder einfacher ausgedrückt:

    Jahresnettoeinkommen darf nicht über 7.679,99 liegen

  5. #5
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Einnahmen (max. 7.679,99)
    + WK-Pausch
    + AN-Anteil SozV-Abgaben
    = maximales Jahresbrutto um noch KiGe, die Steuerklasse der Mutter zu erhalten
    jupp, sofern keine höheren Werbungskosten glaubhaft gemacht werden können.

    Die Pauschale nach R180e EStR greift hier nicht, da keine Bezügesondern nur Einkünfte vorliegen, oder?
    richtig, wenn keine Bezüge vorhanden sind gibt es auch keine Kostenpauschale.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  6. #6
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Danke für die Hilfe.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51