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12.07.2006, 12:36
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2004
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Rechnung D, EU, Ausland
Hi,
die ersten Abrechnungen mit EU- und dem restlichen Ausland stehen vor der Tür. Damit auch nichts schief läuft, einige Fragen vorab.
Zu meiner Person:
Ust-pflichtige Einzelunternehmung.
Leistungsbeschreibung:
Es soll eine auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung abgerechnet werden.
Bsp: Der Kunde registriert sich auf einer Website und kann z.B. ein Foto uplaoden.
Der Upload des Fotos, bzw. die nachfolgende Bereitstellung des Fotos für einen bestimmten Zeitraum
soll abgerechnet werden.
Kunden:
Die Kunden (Firmen sowie Privatpersonen), bzw. deren Wohnsitz und Rechnungsanschrift befindet sich
...
- im EU Ausland, Bsp. USA
- in einem EU Mitgliedsstaat, Bsp. Spanien
- in Deutschland
Nun meine Frage. Wie wird diese Leistung korrekt abgerechnet? Welche Pflichtangaben sind
zu machen?
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Kunden (Firmen) mit Wohnsitz und Rechnungsanschrift außerhalb der EU bezahlen keine Mehrwertsteuer
(MwSt.).
- Pflichtangaben: Fortlfd. Re-Nr., Datum, Menge, Einheit, MwSt-Satz 0, MwSt-Betrag 0, Nettobetrag,
Kundenanschrift, eigene Anschrift, beide USt-Ids
Alles korrekt?
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Kunden (Privatpersonen) mit Wohnsitz und Rechnungsanschrift außerhalb der EU bezahlen keine
Mehrwertsteuer (MwSt.).
- Pflichtangaben: Fortlfd. Re-Nr., Datum, Menge, Einheit, MwSt-Satz 0, MwSt-Betrag 0, Nettobetrag,
Kundenanschrift, eigene Anschrift, meine USt-Ids
Alles korrekt?
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Kunden (Firmen) mit Wohnsitz und Rechnungsanschrift in einem EU-Mitgliedstaat zahlen auch keine
MwSt., müssen die fällige MwSt. aber vom Nettobetrag berechnen und in ihrem Land an das dortige
Finanzamt abführen.
- Pflichtangaben: Fortlfd. Re-Nr., Datum, Menge, Einheit, MwSt-Satz 0, MwSt-Betrag 0, Nettobetrag,
Kundenanschrift, eigene Anschrift, beide USt-Ids, Hinweis auf Reverse charge Regelung
Alles korrekt?
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Kunden (Privatpersonen) mit Wohnsitz und Rechnungsanschrift in einem EU-Mitgliedstaat zahlen auch
keine MwSt., müssen die fällige MwSt. aber vom Nettobetrag berechnen und in ihrem Land an das
dortige Finanzamt abführen.
- Pflichtangaben: Fortlfd. Re-Nr., Datum, Menge, Einheit, MwSt-Satz 0, MwSt-Betrag 0, Nettobetrag,
Kundenanschrift, eigene Anschrift, meine USt-Ids, Hinweis auf Reverse charge Regelung
Alles korrekt?
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Kunden (Firmen) mit Wohnsitz und Rechnungsanschrift in Deutschland zahlen MwSt.
- Pflichtangaben: Fortlfd. Re-Nr., Datum, Menge, Einheit, MwSt-Satz 16%, MwSt-Betrag 16%,
Nettobetrag, Bruttobetrag, Kundenanschrift, eigene Anschrift, beide USt-Ids
Alles korrekt?
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Kunden (Privatpersonen) mit Wohnsitz und Rechnungsanschrift in Deutschland zahlen MwSt.
- Pflichtangaben: Fortlfd. Re-Nr., Datum, Menge, Einheit, MwSt-Satz 16%, MwSt-Betrag 16%,
Nettobetrag, Bruttobetrag, Kundenanschrift, eigene Anschrift, meine USt-Ids, Hinweis auf Reverse
charge Regelung
Alles korrekt?
Danke für Eure Meinungen und Hilfe
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12.07.2006, 12:55
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Nochmal: leistender Unternehmer in Deutschland ansässig und betreibt auch dort sein Unternehmen
Es werden elektronische Leistungen erbracht § 3 Abs. 4 Nr. 14 UStG
Kunde ist ...
a) Unternehmer im Drittland (Nicht EU): Rechnung ohne ausgewiesener USt, § 3a Abs. 3 S. 1 UStG, mit Hinweis auf § 13b UStG
b) Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet (EU): Rechnung ohne ausgewiesener USt, § 3a Abs. 3 S. 1 UStG mit Hinweis auf § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren)
c) Unternehmer in Deutschland: Rechnung mit ausgewiesener USt, § 3a Abs. 3 S. 1 UStG, kein Hinweis § 13b UStG
d) Privatperson im Drittland: Rechnung mit ausgewiesener USt, § 3a Abs. 1 UStG, kein Hinweis § 13b UStG
e) Privatperson in EU: Rechnung mit ausgewiesener USt, § 3a Abs. 1 UStG, kein Hinweis § 13b UStG
f) Privatperson in Deutschland: Rechnung mit ausgewiesener USt, § 3a Abs. 1 UStG, kein Hinweis § 13b UStG
Die Rechnungsvoraussetzungen sind sehr schön in § 14 Abs. 4 UStG und § 14a Abs. 5 UStG nachzulesen.
Gruß
Sven
Geändert von Sven (03.08.2006 um 10:06 Uhr).
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12.07.2006, 13:00
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#3
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Und ich hab mich schon gewundert, warum die alle keine Ust. zahlen sollen...
kurz gesagt...ähm gefragt: der einzige, der eine Rechnung ohne ausgewiesene Ust. bekommt, ist der Unternehmer in EU, wenn er eine Ust.-ID hat ?
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12.07.2006, 13:09
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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kurz gesagt...ähm gefragt: der einzige, der eine Rechnung ohne ausgewiesene Ust. bekommt, ist der Unternehmer in EU, wenn er eine Ust.-ID hat ?
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nur weil eBay das so handhabt heißt das noch lange nicht, dass es richtig ist.
Man braucht nämlich keine UStID-Nr. Es ist aber klar, dass dies der leichteste Nachweis für den Unternehmerstatus ist.
Gruß
Sven
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12.07.2006, 13:28
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Isch habbe keine Ahnung wie ebay das handhabt, aber ich dachte immer die Ust.Id wäre extra für den innergemeinschaftlichen Erwerb und Unternehmen würden ohne diese keine Ust. befreite Rechnung ausstellen. Das das halt Vorschrift wäre.....
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12.07.2006, 13:47
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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innergemeinschaftlicher Erwerb = Erwerb von Gegenständen aus dem EU-Ausland
hier geht es aber um Dienstleistungen
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12.07.2006, 14:33
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Oh, stimmt... aber oft genug wird doch auch nur von Leistungen geschrieben usw.... aber egal, die Frage wurde ja beantwortet.
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20.07.2006, 14:17
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2004
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Hi Sven,
danke für deine schnelle Antwort. Nach weiteren Recherchen stellen sich mir
noch zwei Fragen.
Zitat:
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Zitat von Poloatze
Kunde ist ...
b) Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet (EU): Rechnung ohne ausgewiesener USt, § 3a Abs. 3 S. 1 UStG mit Hinweis auf § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren)
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1. Ist es richtig, dass für o.g. Fall zusätzlich eine Zusammenfassende Meldung erstellt werden muss?
2. Wo würden die Beträge bei der USt-VAM und bei der USt Jahresmeldung/Anlage UR erfasst werden?
Kunde ist ...
a) Unternehmer im Drittland (Nicht EU)
USt-VAM: Feld ???
USt-Jahresmeldung ???
Anlage UR ???
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b) Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet (EU)
USt-VAM: Feld 97, oder Feld 60, oder Feld 41
USt-Jahresmeldung ???
Anlage UR ???
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c) Unternehmer in Deutschland
USt-VAM: mache ich seither in Feld 51
USt-Jahresmeldung: mache ich seither in Feld 290
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d) Privatperson im Drittland
USt-VAM: Feld ???
USt-Jahresmeldung ???
Anlage UR ???
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e) Privatperson in EU
USt-VAM: Feld ???
USt-Jahresmeldung ???
Anlage UR ???
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f) Privatperson in Deutschland
USt-VAM: mache ich seither in Feld 51
USt-Jahresmeldung: mache ich seither in Feld 290
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Grüsse Al
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03.08.2006, 09:57
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2004
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Nicht wenigstens ein kleiner Tipp für mich 
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03.08.2006, 10:09
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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1. Ist es richtig, dass für o.g. Fall zusätzlich eine Zusammenfassende Meldung erstellt werden muss?
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nein, da es sich nicht um Gegenstände handelt.
Zitat:
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2. Wo würden die Beträge bei der USt-VAM und bei der USt Jahresmeldung/Anlage UR erfasst werden?
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dann kann ich auch gleich deine Steuererklärung ausfüllen, was mir allerdings untersagt ist aufgrund der verbotenen Hilfeleistung in Steuersachen. Außerdem sind alle Fälle bereits im Forum besprochen worden, so dass die Suchfunktion die Ergebnisse ans Licht befördern sollte.
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