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Thema: Rechnung D, EU, Ausland

  1. #1
    TP-Junior aldorado macht alles soweit korrekt
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    Rechnung D, EU, Ausland

    Hi,

    die ersten Abrechnungen mit EU- und dem restlichen Ausland stehen vor der Tür. Damit auch nichts schief läuft, einige Fragen vorab.

    Zu meiner Person:
    Ust-pflichtige Einzelunternehmung.

    Leistungsbeschreibung:
    Es soll eine auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistung abgerechnet werden.
    Bsp: Der Kunde registriert sich auf einer Website und kann z.B. ein Foto uplaoden.
    Der Upload des Fotos, bzw. die nachfolgende Bereitstellung des Fotos für einen bestimmten Zeitraum

    soll abgerechnet werden.

    Kunden:
    Die Kunden (Firmen sowie Privatpersonen), bzw. deren Wohnsitz und Rechnungsanschrift befindet sich

    ...
    - im EU Ausland, Bsp. USA
    - in einem EU Mitgliedsstaat, Bsp. Spanien
    - in Deutschland


    Nun meine Frage. Wie wird diese Leistung korrekt abgerechnet? Welche Pflichtangaben sind
    zu machen?

    ---

    Kunden (Firmen) mit Wohnsitz und Rechnungsanschrift außerhalb der EU bezahlen keine Mehrwertsteuer

    (MwSt.).
    - Pflichtangaben: Fortlfd. Re-Nr., Datum, Menge, Einheit, MwSt-Satz 0, MwSt-Betrag 0, Nettobetrag,

    Kundenanschrift, eigene Anschrift, beide USt-Ids
    Alles korrekt?

    ---

    Kunden (Privatpersonen) mit Wohnsitz und Rechnungsanschrift außerhalb der EU bezahlen keine

    Mehrwertsteuer (MwSt.).
    - Pflichtangaben: Fortlfd. Re-Nr., Datum, Menge, Einheit, MwSt-Satz 0, MwSt-Betrag 0, Nettobetrag,

    Kundenanschrift, eigene Anschrift, meine USt-Ids
    Alles korrekt?

    ---

    Kunden (Firmen) mit Wohnsitz und Rechnungsanschrift in einem EU-Mitgliedstaat zahlen auch keine

    MwSt., müssen die fällige MwSt. aber vom Nettobetrag berechnen und in ihrem Land an das dortige

    Finanzamt abführen.
    - Pflichtangaben: Fortlfd. Re-Nr., Datum, Menge, Einheit, MwSt-Satz 0, MwSt-Betrag 0, Nettobetrag,

    Kundenanschrift, eigene Anschrift, beide USt-Ids, Hinweis auf Reverse charge Regelung
    Alles korrekt?

    ---

    Kunden (Privatpersonen) mit Wohnsitz und Rechnungsanschrift in einem EU-Mitgliedstaat zahlen auch

    keine MwSt., müssen die fällige MwSt. aber vom Nettobetrag berechnen und in ihrem Land an das

    dortige Finanzamt abführen.
    - Pflichtangaben: Fortlfd. Re-Nr., Datum, Menge, Einheit, MwSt-Satz 0, MwSt-Betrag 0, Nettobetrag,

    Kundenanschrift, eigene Anschrift, meine USt-Ids, Hinweis auf Reverse charge Regelung
    Alles korrekt?

    ---

    Kunden (Firmen) mit Wohnsitz und Rechnungsanschrift in Deutschland zahlen MwSt.
    - Pflichtangaben: Fortlfd. Re-Nr., Datum, Menge, Einheit, MwSt-Satz 16%, MwSt-Betrag 16%,

    Nettobetrag, Bruttobetrag, Kundenanschrift, eigene Anschrift, beide USt-Ids
    Alles korrekt?

    ---

    Kunden (Privatpersonen) mit Wohnsitz und Rechnungsanschrift in Deutschland zahlen MwSt.
    - Pflichtangaben: Fortlfd. Re-Nr., Datum, Menge, Einheit, MwSt-Satz 16%, MwSt-Betrag 16%,

    Nettobetrag, Bruttobetrag, Kundenanschrift, eigene Anschrift, meine USt-Ids, Hinweis auf Reverse

    charge Regelung
    Alles korrekt?


    Danke für Eure Meinungen und Hilfe

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Nochmal: leistender Unternehmer in Deutschland ansässig und betreibt auch dort sein Unternehmen

    Es werden elektronische Leistungen erbracht § 3 Abs. 4 Nr. 14 UStG

    Kunde ist ...
    a) Unternehmer im Drittland (Nicht EU): Rechnung ohne ausgewiesener USt, § 3a Abs. 3 S. 1 UStG, mit Hinweis auf § 13b UStG
    b) Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet (EU): Rechnung ohne ausgewiesener USt, § 3a Abs. 3 S. 1 UStG mit Hinweis auf § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren)
    c) Unternehmer in Deutschland: Rechnung mit ausgewiesener USt, § 3a Abs. 3 S. 1 UStG, kein Hinweis § 13b UStG

    d) Privatperson im Drittland: Rechnung mit ausgewiesener USt, § 3a Abs. 1 UStG, kein Hinweis § 13b UStG
    e) Privatperson in EU: Rechnung mit ausgewiesener USt, § 3a Abs. 1 UStG, kein Hinweis § 13b UStG
    f) Privatperson in Deutschland: Rechnung mit ausgewiesener USt, § 3a Abs. 1 UStG, kein Hinweis § 13b UStG

    Die Rechnungsvoraussetzungen sind sehr schön in § 14 Abs. 4 UStG und § 14a Abs. 5 UStG nachzulesen.

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (03.08.2006 um 10:06 Uhr)
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  3. #3
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    Und ich hab mich schon gewundert, warum die alle keine Ust. zahlen sollen...

    kurz gesagt...ähm gefragt: der einzige, der eine Rechnung ohne ausgewiesene Ust. bekommt, ist der Unternehmer in EU, wenn er eine Ust.-ID hat ?

  4. #4
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    kurz gesagt...ähm gefragt: der einzige, der eine Rechnung ohne ausgewiesene Ust. bekommt, ist der Unternehmer in EU, wenn er eine Ust.-ID hat ?
    nur weil eBay das so handhabt heißt das noch lange nicht, dass es richtig ist.

    Man braucht nämlich keine UStID-Nr. Es ist aber klar, dass dies der leichteste Nachweis für den Unternehmerstatus ist.

    Gruß
    Sven
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  5. #5
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    Isch habbe keine Ahnung wie ebay das handhabt, aber ich dachte immer die Ust.Id wäre extra für den innergemeinschaftlichen Erwerb und Unternehmen würden ohne diese keine Ust. befreite Rechnung ausstellen. Das das halt Vorschrift wäre.....

  6. #6
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    innergemeinschaftlicher Erwerb = Erwerb von Gegenständen aus dem EU-Ausland

    hier geht es aber um Dienstleistungen
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  7. #7
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    Oh, stimmt... aber oft genug wird doch auch nur von Leistungen geschrieben usw.... aber egal, die Frage wurde ja beantwortet.

  8. #8
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    Hi Sven,

    danke für deine schnelle Antwort. Nach weiteren Recherchen stellen sich mir
    noch zwei Fragen.

    Zitat Zitat von Poloatze
    Kunde ist ...
    b) Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet (EU): Rechnung ohne ausgewiesener USt, § 3a Abs. 3 S. 1 UStG mit Hinweis auf § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren)
    1. Ist es richtig, dass für o.g. Fall zusätzlich eine Zusammenfassende Meldung erstellt werden muss?

    2. Wo würden die Beträge bei der USt-VAM und bei der USt Jahresmeldung/Anlage UR erfasst werden?

    Kunde ist ...
    a) Unternehmer im Drittland (Nicht EU)
    USt-VAM: Feld ???
    USt-Jahresmeldung ???
    Anlage UR ???
    ---
    b) Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet (EU)
    USt-VAM: Feld 97, oder Feld 60, oder Feld 41
    USt-Jahresmeldung ???
    Anlage UR ???
    ---
    c) Unternehmer in Deutschland
    USt-VAM: mache ich seither in Feld 51
    USt-Jahresmeldung: mache ich seither in Feld 290
    ---

    d) Privatperson im Drittland
    USt-VAM: Feld ???
    USt-Jahresmeldung ???
    Anlage UR ???
    ---
    e) Privatperson in EU
    USt-VAM: Feld ???
    USt-Jahresmeldung ???
    Anlage UR ???
    ---
    f) Privatperson in Deutschland
    USt-VAM: mache ich seither in Feld 51
    USt-Jahresmeldung: mache ich seither in Feld 290
    ---

    Grüsse Al

  9. #9
    TP-Junior aldorado macht alles soweit korrekt
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    Nicht wenigstens ein kleiner Tipp für mich

  10. #10
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    1. Ist es richtig, dass für o.g. Fall zusätzlich eine Zusammenfassende Meldung erstellt werden muss?
    nein, da es sich nicht um Gegenstände handelt.

    2. Wo würden die Beträge bei der USt-VAM und bei der USt Jahresmeldung/Anlage UR erfasst werden?
    dann kann ich auch gleich deine Steuererklärung ausfüllen, was mir allerdings untersagt ist aufgrund der verbotenen Hilfeleistung in Steuersachen. Außerdem sind alle Fälle bereits im Forum besprochen worden, so dass die Suchfunktion die Ergebnisse ans Licht befördern sollte.
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