Nochmal: leistender Unternehmer in Deutschland ansässig und betreibt auch dort sein Unternehmen
Es werden elektronische Leistungen erbracht § 3 Abs. 4 Nr. 14 UStG
Kunde ist ...
a) Unternehmer im Drittland (Nicht EU): Rechnung ohne ausgewiesener USt, § 3a Abs. 3 S. 1 UStG, mit Hinweis auf § 13b UStG
b) Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet (EU): Rechnung ohne ausgewiesener USt, § 3a Abs. 3 S. 1 UStG mit Hinweis auf § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren)
c) Unternehmer in Deutschland: Rechnung mit ausgewiesener USt, § 3a Abs. 3 S. 1 UStG, kein Hinweis § 13b UStG
d) Privatperson im Drittland: Rechnung mit ausgewiesener USt, § 3a Abs. 1 UStG, kein Hinweis § 13b UStG
e) Privatperson in EU: Rechnung mit ausgewiesener USt, § 3a Abs. 1 UStG, kein Hinweis § 13b UStG
f) Privatperson in Deutschland: Rechnung mit ausgewiesener USt, § 3a Abs. 1 UStG, kein Hinweis § 13b UStG
Die Rechnungsvoraussetzungen sind sehr schön in § 14 Abs. 4 UStG und § 14a Abs. 5 UStG nachzulesen.
Gruß
Sven


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