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Alt 17.07.2006, 17:48   #1
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johnny_flash macht alles soweit korrekt

benötige bitte Hilfe nebentätigkeit und rechnungen


hallo ich habe folgende frage

ich habe mehrere alte sachen die ich demnächst verkaufen möchte
da die nachfrage sehr groß ist bzw ich viele kontakte habe will ich wahrscheinlich dies auch nebenberuflich auf längere dauer machen

so wie es dann aussieht wird dann eine UST ID fällig,gewerbeanmeldung ect
doch zuvor habe ich ein paar fragen

wie sieht es aus wenn ich zb alte gebrauchtwaren weiterverkaufe ich aber für diese gegenstände dem finanzamt keine rechnungen vorlegen kann da es ja gebrauchte alte sachen sind von privatleuten

ich kaufe zb am flojmarkt oder bei bekannten eine ware und verkaufe diese weiter.
reicht dagür eine rechnung die ich selber schreibe?wahrscheinlich nicht

ich bin teilzeitbeschäftigt und würde diese tätigkeit nebenbei betreiben
doch ich denke das die einnahmen im monat dann mehr beträgt oder zumindest gleichviel wie ich im dienstverhältnis verdiene wie läuft das dann steuerlich



danke vielmals

ein supertolles forum!!!
johnny_flash ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.07.2006, 21:34   #2
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Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
so wie es dann aussieht wird dann eine UST ID fällig,gewerbeanmeldung ect
Die UStID-Nr. ist nicht zwingend erforderlich. Die macht nur Sinn bei EU-Geschäften. Man kann damit aber bequem seine Steuernummer auf den Rechnungen vertuschen, da man ja ein Wahlrecht hat entweder die Steuernummer oder die UStID-Nr. anzugeben.

Zitat:
reicht dagür eine rechnung die ich selber schreibe?wahrscheinlich nicht
rein theoretisch ja. Es muss der Geldfluss erkennbar sein. Ich würde aber sofern es möglich ist immer nach einem Beleg fragen.

Zitat:
doch ich denke das die einnahmen im monat dann mehr beträgt oder zumindest gleichviel wie ich im dienstverhältnis verdiene wie läuft das dann steuerlich
die Einnahmen aus dem Gewerbe sind getrennt von den Arbeitnehmereinkünften in der EÜR zu ermitteln. Sie werden danach zusammengefasst und dann mit dem jeweiligen individuellen Steuersatz besteuert. Es kann somit unter Umständen zu Nachzahlungen kommen, sofern zuwenig Lohnsteuer einbehalten wird, zumal diese eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer darstellt. Unter Umständen kann das Finanzamt in solchen Fällen auch Vorauszahlungen festsetzen um eine große Nachzahlung zu vermeiden. Das müsste man dann aber sehen.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2006, 12:36   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: österreich
johnny_flash macht alles soweit korrekt
hallo sven
danke dir für die schnelle antwort

tja dann werde ich wohl ein großes problem haben den bei 90% der kunden wo ich sachen kaufe handelt es sich bzw würde es sich um reine privatpersonen handeln wo ich keine rechnung oder beleg bekomme wenn ich was kaufe

reicht es dann wirklich einfach wenn ich selber eine rechnung bzw beleg schreibe fürs finanzamt ansonsten habe ich ja schliesslich keine möglichkeit

danke

lg
johnny_flash ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2006, 23:11   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
Lucie kann nur besser werden
Sie üben damit eine ganz normale gewerbliche Tätigkeit aus. Sie kaufen ein und verkaufen--alles normal.
Mein Rat:
schauen Sie mal genau in
www.klicktipops.de/gewerbe rein, danach gehen Sie zur Erstberatung zum Steuerberater ( nach der Lektüre wissen Sie schon einiges und können gezielt fragen.)
Die Erstberatung kostet nicht viel und wird Ihnen mit Gewissheit einen Haufen Ärger ersparen.
Lucie
Lucie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2006, 11:54   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: österreich
johnny_flash macht alles soweit korrekt
nun das bringt mir nicht viel da es dort um deutschland geht ich komme aus österreich und da gelten andere gesetzte
aber danke
johnny_flash ist offline   Mit Zitat antworten
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