Die UStID-Nr. ist nicht zwingend erforderlich. Die macht nur Sinn bei EU-Geschäften. Man kann damit aber bequem seine Steuernummer auf den Rechnungen vertuschen, da man ja ein Wahlrecht hat entweder die Steuernummer oder die UStID-Nr. anzugeben.so wie es dann aussieht wird dann eine UST ID fällig,gewerbeanmeldung ect
rein theoretisch ja. Es muss der Geldfluss erkennbar sein. Ich würde aber sofern es möglich ist immer nach einem Beleg fragen.reicht dagür eine rechnung die ich selber schreibe?wahrscheinlich nicht
die Einnahmen aus dem Gewerbe sind getrennt von den Arbeitnehmereinkünften in der EÜR zu ermitteln. Sie werden danach zusammengefasst und dann mit dem jeweiligen individuellen Steuersatz besteuert. Es kann somit unter Umständen zu Nachzahlungen kommen, sofern zuwenig Lohnsteuer einbehalten wird, zumal diese eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer darstellt. Unter Umständen kann das Finanzamt in solchen Fällen auch Vorauszahlungen festsetzen um eine große Nachzahlung zu vermeiden. Das müsste man dann aber sehen.doch ich denke das die einnahmen im monat dann mehr beträgt oder zumindest gleichviel wie ich im dienstverhältnis verdiene wie läuft das dann steuerlich
Gruß
Sven


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