+ Antworten
Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: PKW und Strom anteilig als Ausgaben?

  1. #1
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2006
    Beiträge
    221

    PKW und Strom anteilig als Ausgaben?

    Hallo,
    wie ist das eigentlich?

    Habe einen PKW, den ich auch zur Ausübung meiner selbstständigen Tätigkeit nutze. Überwiegend allerdings privat.

    Wie erreiche ich es denn, das zumindestens kleine Aufwendungen als Ausgabe anerkannt werden, wie z.b. die gelegentliche Tankquittung etc.

    Genauso ist es ja mit dem Telefon/DSL Anschluß auch.

    Wie sind da eure Erfahrungen?

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Für das Auto kannst du ein Fahrtenbuch führen und bekommst für jeden gewerbl. gefahrenen km 30 cent pauschal.

    Bei Telefon usw. musst du gucken, wieviel in % es denn ungefähr ist. Soweit ich hier gelesen habe, wurden auch 50% schon anerkannt. Es kann dir aber auch passieren, das das FA einen Einzelverbindungsnachweis möchte. Du musst es denen halt plausibel machen.

  3. #3
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2006
    Beiträge
    221
    Ist jetzt vlt. nee blöde Frage, aber im Fahrtenbuch muß ich dann auch alle privaten km eintragen oder?

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Also ein Fahrtenbuch brauchst du m.E. nicht. Es würde reichen, wenn du alle beruflich veranlassten Fahrten auflistest, z.B. in einer Excel-Tabelle.

    Bei Telefon würde ich so vorgehen, dass du Dir für drei Monte nacheinander mal anguckst, wie hoch der private Teil und wie hoch der berufliche Teil ist. Die dann ermittelte Prozentzahl sollte auf jeden Fall als Betriebausgaben anerkannt werden. Man kann es natürlich auch direkt mit 50% versuchen, aber sollte das FA mal nachfragen, kannst du denen direkt deine Ermittlung präsentieren...

    Bei DLS und Flatrate würde ich es mit 50% versuchen...
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


  5. #5
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Zitat Zitat von MaWeSol
    Also ein Fahrtenbuch brauchst du m.E. nicht. Es würde reichen, wenn du alle beruflich veranlassten Fahrten auflistest, z.B. in einer Excel-Tabelle.
    Das ist ein Fahrtenbuch....

  6. #6
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Ich verbinde mit Fahrtenbuch einen lückenlosen Nachweis über jeden einzelnen Kilometer. Mit der Exceltabelle dokumentiere ich lediglich die betrieblichen Fahrten...

    Aber ein Fahrtenbuch ist es trotzden irgend wie, da hast du Recht, nur halt kein Ordnungsgemäßes.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


  7. #7
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Zitat Zitat von MaWeSol
    Ich verbinde mit Fahrtenbuch einen lückenlosen Nachweis über jeden einzelnen Kilometer.
    Ich dachte hier auch schon gelesen zu haben, das dies eigentlich auch lückenlos sein muss.

    Ich würde/werde es aber auch nur so machen:

    - km 00001 - 11000 : privat
    - km 11001 - 11011 : gewerbl. Zweck: Datum Kundenbesuch (evtl. Daten)
    - km 11012 - 11100 : privat
    - km 11101 - 11115 : Gewerbl. Zweck: Datum Einkauf Metro (evtl. Ort)

    .... so ähnlich halt.

    ... und so lange sich das FA nicht beschwert...

  8. #8
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Zitat Zitat von dorintia
    ... und so lange sich das FA nicht beschwert...
    Das ist die Hauptsache...

    So lange wie du den Pkw nicht in das Betriebsvermögen einlegst, brauchst du aus steuerlichen Gründen auch kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51