im Zeitpunkt der Aufgabe erfolgt ein Wechsel der Gewinnermittlung von der EÜR zur Bilanz. Es ist somit eine Abschlussbilanz aufzustellen und somit auch ein Übergangsgewinn zu ermitteln.
zu 3+4
Die Summe der Teilwerte stellt dabei die Summe der Einzelveräußerungspreise im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe dar, während die Summe der Buchwerte halt Anschaffungskosten abzgl. AfA darstellt.
zu 6
Im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe werden die Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen überführt und es liegt somit eine Privatentnahme vor, die der USt zu unterwerfen ist.
Gruß
Sven


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