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Alt 24.07.2006, 13:35   #1
TP-Junior
 
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LongJohnsilva macht alles soweit korrekt

Verkauf von privat angekauften Gegenständen


Hallo ich habe kurz eine Verständisfrage:

Wenn ich eine TFT mit ordentlicher Rechnung gekauft habe und diesen nun wieder verkaufe, muss ich Vorsteuer abführen?!

Wie ist das bei Teilen die ich von privat angekauft habe, sprich keine Umsatzsteuer ausgewiesen habe? Da muss ich wohl auch Vorsteuer ausweisen, oder?
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Alt 24.07.2006, 13:48   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Moin,

erstmal ist zu unterscheiden in Umsatzsteuer und Vorsteuer. Umsatzsteuer ist die Umsatzsteuer, die man dem Kunden beim Verkauf in Rechnung stellt und Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die man beim Einkauf in Rechnung gestellt bekommt.

Die Erstattung der Vorsteuer kann nur erfolgen, wenn eine Rechnung vorliegt in der die Steuer ausgewiesen wurde und die Leistung zeitlich bereits ausgeführt wurde.

Auf die Verkäufe ist immer USt aufzuschlagen (Ausnahme: Kleinunternehmer, steuerfreie Leistungen oder nicht steuerbare Umsätze) und haben somit nichts mit dem Einkauf zu tun. Man muss die Ein- und Ausgangsumsätze daher strikt trennen. Es spielt somit keine Rolle, ob von privat oder gewerblich eingekauft wurde.

Gruß
Sven
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 24.07.2006, 16:18   #3
TP-Junior
 
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LongJohnsilva macht alles soweit korrekt
Ups, da hab ich im Eifer des Gefechts Vst und Umst verdreht
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