Moin,
erstmal ist zu unterscheiden in Umsatzsteuer und Vorsteuer. Umsatzsteuer ist die Umsatzsteuer, die man dem Kunden beim Verkauf in Rechnung stellt und Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die man beim Einkauf in Rechnung gestellt bekommt.
Die Erstattung der Vorsteuer kann nur erfolgen, wenn eine Rechnung vorliegt in der die Steuer ausgewiesen wurde und die Leistung zeitlich bereits ausgeführt wurde.
Auf die Verkäufe ist immer USt aufzuschlagen (Ausnahme: Kleinunternehmer, steuerfreie Leistungen oder nicht steuerbare Umsätze) und haben somit nichts mit dem Einkauf zu tun. Man muss die Ein- und Ausgangsumsätze daher strikt trennen. Es spielt somit keine Rolle, ob von privat oder gewerblich eingekauft wurde.
Gruß
Sven


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