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Thema: Einmalrechnung von Privatperson

  1. #1
    TP-Junior OneQuestion macht alles soweit korrekt
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    Einmalrechnung von Privatperson

    Hallo TP Forum!

    Auch wenn ich in diesem Forum schon einiges gelesen und herausgefunden habe,
    in meinem speziellen Fall tappe ich immer noch etwas im Dunkeln.

    Ich habe vor kurzem ein einmaliges Projekt abgeschlossen.
    Das „Honorar“ liegt bei 12.000 €.
    Nun schließt sich die Frage der Rechnungsstellung an.

    Ich habe kein Gewerbe! Und bin „normaler“ Angestellter.
    Das Projekt wurde aber nicht für meine Firma fertig gestellt.
    Mein Arbeitgeber war aber über diese „Nebentätigkeit“ informiert
    und hatte sein Einverständnis gegeben.

    Anscheinend kann ich ja eine Rechnung als Privatperson ausstellen (ohne MwSt,
    wäre für den „Projektempfänger“ auch OK. Aber: Geht dies auch bei dieser
    relativ hohen Summe? Und was mache ich dann mit dem Steuern? „Einfach“
    am Jahresende mit auf die Einkommensteuer? Und wenn ja, unter welchem Eintrag?
    Und mich gleich schon mal auf ein „saftige“ Nachzahlung vorbereiten?
    (Ach, das viele schöne Geld ;-)

    Oder doch ein Gewerbe anmelden? Aber wie gesagt:
    Ist bzw. war wohl doch eher eine einmalige Sache.

    Vielleicht kann ja jemand helfen…

    Gruß OneQuestion

  2. #2
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Servus!

    Also Du hast einen Job mit Absicht auf Gewinn verrichtet. Also musst Du ein Gewerbe anmelden (kostet ca. 30 €). Denke kaum, dass es eine Sonderregelung für "Einmaliges" gibt.

    Dein Auftraggeber will diese doch recht hohe Summe sicherlich auch anständig absetzen...

    Da Du mit einem Umsatz von 12.000 € noch unter die Kleinunternehmerregelung fällst (liegt glaub ich momentan bei 17.500 €), musst Du wenigstens keine Umsatzsteuer auf Deinen Preis schlagen. Wobei das evtl. noch interessant für Deinen Auftraggeber sein könnte, da er diese ja als Vorsteuer absetzen könnte; musst ihn mal fragen...

    Naja, und nächstes Jahr wirst Du dann Anlage GSE bei der Steuererklärung mit ausfüllen...
    ............................

  3. #3
    TP-Member Lucie kann nur besser werden
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    Ich habe vor kurzem ein einmaliges Projekt abgeschlossen.

    Was war das denn für ein Projekt?
    Lucie

  4. #4
    TP-Junior OneQuestion macht alles soweit korrekt
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    @Levis:
    Tja, dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig...
    Aber vielen Dank für Deine Antwort.
    Hast Du evt. noch eine Ahnung, wie sich dies steuerlich auswirkt,
    also Steuernachzahlung am Ende des Jahres?
    Oder ist dies auch abhängig von meinem Gesamteinkommen,
    also einschließlich meiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?


    @Lucie:
    Ist/war ein Programm zur mobilen Auftragsdatenerfassung (Pocket PC).


    Gruß OneQuestion

  5. #5
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von OneQuestion
    ... wie sich dies steuerlich auswirkt,
    also Steuernachzahlung am Ende des Jahres?
    Oder ist dies auch abhängig von meinem Gesamteinkommen,
    also einschließlich meiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?
    Das ist natürlich abhängig von deinem Gesamteinkommen und was du alles so "absetzen" wirst und kannst.
    Aber mal so 12000 € mehr Einkommen ist ja nicht grad wenig, also sei dann nicht geschockt...

  6. #6
    TP-Urgestein webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von webcreate
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    Sorry,
    wie kann man einen Auftrag über 12.000€ annehmen und sich um Sachen wie Steuern nicht kümmern?
    Also sowas bekomm ich nicht in meinen Kopf hinein.
    Was hast du den dem Auftraggeber gesagt, wie die Summe zu verstehen ist?
    Wenn netto, dann ist für ihn ja auch schon interessant zu wissen, ob du nun Kleinunternehmer bist und somit keine Vorsteuer noch dazu kommt, oder ob das Brutto ist und er somit nach Abzug der Vorsteuer finanziell besser fährt, bzw. einen geringeren Preis bezahlt hat. Nun einfach anzukommen und zu sagen ach ja, war netto, da kommen noch 16% drauf könnte schwierig werden.

    Da nun jetzt erst die Frage kommt, scheint er ja nicht wirklich zu wissen, was du bist, Privatmann oder Firma.
    Also bei einem Auftrag dieser Summengröße sollten schon ordentliche Verträge ausgestellt sein, aber da frage ich mich, wie sich das in deinem Fall verhält.

    Weiterhin finde ich deine Art der Kalkulation schon recht naiv.
    Wie hast du mit dieser Unwissendheit denn deinen Reingewinn ermittelt?
    Wohl garnicht, was?

    Na ja, steuerlich wirst du da auf jeden Fall einiges abdrücken dürfen.
    Versteuert wird natürlich dein Gesamteinkommen, eine Orientierung kann man sich unter dieser Liste holen.
    Gruß Mark

    webcreate IT SOLUTIONS
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  7. #7
    TP-Junior OneQuestion macht alles soweit korrekt
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    @dorintia:
    Vielen Dank für Deine Antwort.

    @webcreate:
    Na, ganz so naiv waren wir natürlich nicht! Der „Leistungsempfänger“ ist ein sehr guter Bekannter von mir. Vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen, dass das Produkt natürlich „weiterverkauft“ wurde. Da zieht dann die Reingewinnkalkulation, Vorsteuer, etc.

    Es geht hier also mehr um die „Entlohnung“ meiner erbrachten Leistungen. Dies geht natürlich auch über (zweite) Lohnsteuerkarte, etc. Gibt halt immer mehrere Wege zum Ziel und den Besten suchen wir bzw. ich nun mal gerade…

    Ja, ja, webcreate du hast natürlich recht: Auch dies hätte man sich alles schon im Vorfeld überlegen können. Kommt ja nun aber auch nicht auf ein oder zwei Wochen an. Und wie gesagt: Das war eine einmalige Sache. Ich bin nicht Selbständig bzw. freiberuflich Tätig und habe dies auch nicht vor. Reingewinnkalkulation, etc. für eine Sache, die mehr oder weniger so als „Hobby“ und „nebenher gelaufen“ ist …

    BTW: Der Steuerberater ist im Urlaub. Also dachte ich mir, hör dich einfach schon ein Mal ein wenig um. Und ein, zwei andere Meinungen bzw. Vorschläge zu hören ist ja manchmal auch nicht schlecht.

    Vielen Dank für Deine Antwort.

    Freundlichen Gruß

    OneQuestion

  8. #8
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Da zieht dann die Reingewinnkalkulation, Vorsteuer, etc.
    wie soll sich der Leistungsempfänger Vorsteuern ziehen, wenn die Rechnung ohne ausgewiesener USt geschrieben wurde.

    Dies geht natürlich auch über (zweite) Lohnsteuerkarte, etc. Gibt halt immer mehrere Wege zum Ziel und den Besten suchen wir bzw. ich nun mal gerade…
    zweite Lohnsteuerkarte heißt Arbeitsverhältnis. Du wärst also Angestellter der Firma und diese müsste Lohnsteuer für dich entrichten und natürlich auch die Sozialabgaben.

    Das war eine einmalige Sache.
    wenn es eine einmalige Sache ist und niemals die Absicht bestand dies wiederkehrend durchzuführen ist auch kein Gewerbe anzumelden. Umsatzsteuerlich würde dann auch die Unternehmereigenschaft nicht erfüllt sein und man müsste keine USt zahlen.

    Es könnte allenfalls ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.v. § 23 EStG vorliegen. Ich persönlich kann den Vorgang jedoch nicht darunter subsummieren, so dass steuerlich gar nichts vorliegt. Der Vorgang unterliegt somit nicht der Einkommensteuer bzw. Umsatzsteuer.

    Gruß
    Sven

    EDIT: Evtl. könnte man es vielleicht als Arbeitsverhältnis einstufen, aber das ist auch so eine Sache für sich.
    http://www.gesetze.2me.net/lstd/lstd0001.htm#
    Geändert von SvenWeb (25.07.2006 um 13:14 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  9. #9
    TP-Junior OneQuestion macht alles soweit korrekt
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    Hallo Poloatze!

    Erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

    wie soll sich der Leistungsempfänger Vorsteuern ziehen, wenn die Rechnung ohne ausgewiesener USt geschrieben wurde.
    War wohl immer noch nicht so ganz verständlich.
    Ich versuche es noch mal etwas anders zu erklären:

    Ich und mein Bekannter haben gemeinsam dieses Programm geschrieben. (Eigentlich zwar nur ich, aber für das bessere Verständnis sagen wir jetzt einfach mal gemeinsam). Mein Bekannter ist Selbständig. Er hat dann, auf eigenen Namen und Rechnung das Programm verkauft. Also eine ganz „normale“ Rechnung mit Nettobetrag, ausgewiesener Mehrwertsteuer; Vorsteurabzug, etc.

    Wie gesagt: Ich stehe bei ihm nicht im Angestelltenverhältnis. Die Frage ist/war halt nun,
    wie er mir meine erbrachten Leistungen entlohnen kann. Und daher die ursprüngliche Frage,
    ob ich auch als Privatperson eine Rechnung ausstellen kann/darf und wie sich diese steuerlich
    auswirkt.

    wenn es eine einmalige Sache ist und niemals die Absicht bestand dies wiederkehrend durchzuführen ist auch kein Gewerbe anzumelden. Umsatzsteuerlich würde dann auch die Unternehmereigenschaft nicht erfüllt sein und man müsste keine USt zahlen.
    Also dann doch „einfach“ eine „private“ Rechnung ausstellen?

    Es könnte allenfalls ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.v. § 23 EStG vorliegen. Ich persönlich kann den Vorgang jedoch nicht darunter subsummieren, so dass steuerlich gar nichts vorliegt. Der Vorgang unterliegt somit nicht der Einkommensteuer bzw. Umsatzsteuer.
    Nicht der Einkommensteuer? Also dann bei der Einkommensteuererklärung auch nicht aufführen?

    Noch mal schon jetzt vielen Dank für Eure Bemühungen.

    Gruß OneQuestion

  10. #10
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    Zitat Zitat von OneQuestion
    Nicht der Einkommensteuer? Also dann bei der Einkommensteuererklärung auch nicht aufführen?
    Doch, musst du natürlich.

  11. #11
    TP-Junior OneQuestion macht alles soweit korrekt
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    Aber eine private Rechnung (also ohne Gewerbeanmeldung, etc.) kann ich ausstellen?

    Gebe ich dann in meiner Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbständiger Arbeit an,
    zahle wahrscheinlich darauf 60% Steuern und bin dafür aber dann fertig.
    Richtig?

  12. #12
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    Zitat Zitat von OneQuestion
    Aber eine private Rechnung (also ohne Gewerbeanmeldung, etc.) kann ich ausstellen?

    Gebe ich dann in meiner Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbständiger Arbeit an,
    zahle wahrscheinlich darauf 60% Steuern und bin dafür aber dann fertig.
    Richtig?

    Hier ist die erste Frage schonmal so beantwortet worden, das das bei einer einmaligen Sache gehen sollte. Da ging es darum, das ein Gewerbetreibender von seinem Kumpel Hilfe bekommen hat und die entsprechend vergüten wollte, aber die Kosten als Ausgabe usw............ brauchte halt auch 'ne Ausgaben-Rechnung. Allerdings ging es da nicht um so eine große Summe.

    Wo du das in deine Ekst.-Erklärung eintragen musst, weiss ich leider nicht

  13. #13
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ich und mein Bekannter haben gemeinsam dieses Programm geschrieben. (Eigentlich zwar nur ich, aber für das bessere Verständnis sagen wir jetzt einfach mal gemeinsam). Mein Bekannter ist Selbständig. Er hat dann, auf eigenen Namen und Rechnung das Programm verkauft. Also eine ganz „normale“ Rechnung mit Nettobetrag, ausgewiesener Mehrwertsteuer; Vorsteurabzug, etc.
    so sieht die Sache doch schon ganz anders und verständlicher aus. ... was die Sache allerdings nicht einfacher macht.

    Wie gesagt: Ich stehe bei ihm nicht im Angestelltenverhältnis. Die Frage ist/war halt nun,
    wie er mir meine erbrachten Leistungen entlohnen kann. Und daher die ursprüngliche Frage,
    ob ich auch als Privatperson eine Rechnung ausstellen kann/darf und wie sich diese steuerlich
    auswirkt.
    Da ich hier keine Rechtsberatung geben darf und der Sachverhalt (Vertragsgestaltung) auch nicht klar ist mal folgende Punkte:
    a) Angestelltenverhältnis
    Ein Angestelltenverhältnis liegt dann vor wenn du in deinen Weisungen an deinen Freund gebunden ist und er dir das Geld auszahlt. Quasi: er cheffe - du sklave
    Indizwirkung für ein Arbeitsverhältnis haben:
    - Urlaubsanspruch
    - feste Arbeitszeiten
    - Weisungsgebundenheit
    - etc., wie man es halt von einem normalen Job her kennt

    Liegt dieses vor, so liegen Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit vor, welche auf der Lohnsteuerkarte einzutragen sind und dann entsprechend in der Anlage N in der Steuererklärung. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer und Sozialabgaben für dich ab.

    b) Privat
    Liegt kein Angestelltenverhältnis vor und bestand niemals die Absicht einer wiederholenden Tätigkeit, so ist der Vorgang unter keiner der Einkunftsarten zu erfassen und auch nicht beim Finanzamt anzugeben

    Es stellt sich also die Frage, ob ein Angestelltenverhältnis vorliegt oder nicht und da kommt es auf den Einzelfall an.
    Frag' zur Not mal im Finanzamt nach, wie da die Meinung ist und immer schön dran denken, dass es sich um eine einmalige Tätigkeit handelt, die auch nicht in Zukunft wiederholt werden soll. Außerdem solltest du auch daran denken, dass du nicht den Hausmeister fragen solltest, sondern eher einen aus der Arbeitnehmerrechtsbehelfsstelle. Zudem haben mündliche Auskünfte keine Bindungswirkung, insofern würde ich das schön sauber vortragen und denen ruhig Zeit für eine Überlegung geben. Du kannst ja auch selber einfach mal ein Brainstorming machen und zu vergleichen, ob du da ein Arbeitsverhältnis eingegangen bist oder nicht. Einfach die wesentlichen Merkmale eines Arbeitsverhältnis aufschreiben und dich damit vergleichen.

    Gruß
    Sven
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  14. #14
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    b) Privat
    Liegt kein Angestelltenverhältnis vor und bestand niemals die Absicht einer wiederholenden Tätigkeit, so ist der Vorgang unter keiner der Einkunftsarten zu erfassen und auch nicht beim Finanzamt anzugeben
    Öhmm... Sagen wir mal so:
    Nach meiner Auffassung lag kein Angestelltenverhältnis vor.
    Ist und war eine einmalige Sachen und werde ich auch nie wieder machen. Jetzt schreibe ich die "Privatrechnung" und fertig.
    Der Vorgang ist für mich abgeschlossen
    und ich gebe ihn unter keiner der Einkunftsarten an.

    Auf was kann ich mich denn da beziehen? Ich meine Steuerrecht, §, etc.

    Ich meine, da kommt es evt. mal zu einer "Quer-Steuerprüfung"
    und da gibt es unter anderem eine (meine) "Privatrechnung" ...

    OK, ich mache meine Steuererklärung nach besten Wissen und Gewissen.
    Aber...

  15. #15
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Auf was kann ich mich denn da beziehen? Ich meine Steuerrecht, §, etc.
    § 15 Abs. 2 EStG Stichwort "Nachhaltigkeit ist nicht erfüllt"
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html

    § 1 LStDV bezüglich Arbeitsverhältnis
    http://www.gesetze.2me.net/lstd/lstd0001.htm

    R 66 LStR
    http://www.parmentier.de/steuer/LStR2005.htm

    Nach meiner Auffassung lag kein Angestelltenverhältnis vor.
    nicht deine Auffassung ist entscheidend, sondern eine objektive Auffassung.

    Gruß
    Sven
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