Servus!
Also Du hast einen Job mit Absicht auf Gewinn verrichtet. Also musst Du ein Gewerbe anmelden (kostet ca. 30 €). Denke kaum, dass es eine Sonderregelung für "Einmaliges" gibt.
Dein Auftraggeber will diese doch recht hohe Summe sicherlich auch anständig absetzen...
Da Du mit einem Umsatz von 12.000 € noch unter die Kleinunternehmerregelung fällst (liegt glaub ich momentan bei 17.500 €), musst Du wenigstens keine Umsatzsteuer auf Deinen Preis schlagen. Wobei das evtl. noch interessant für Deinen Auftraggeber sein könnte, da er diese ja als Vorsteuer absetzen könnte; musst ihn mal fragen...
Naja, und nächstes Jahr wirst Du dann Anlage GSE bei der Steuererklärung mit ausfüllen...


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und bin dafür aber dann fertig.