410 €Zitat von km0005
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Das sind imho Verbrauchsmaterialien (Betriebs-/Produktionsmittel o.ä.) und keine Wirtschaftsgüter.Zitat von km0005
habe mich mittels der suchfunktion wegen den abschreibungen ein wenig schlau gemacht und was von materiellen und immateriellen gütern usw gelesen
statt antworten hat mir das eigentlich noch mehr fragen gebracht
wenn ich pcs, drucker, software kaufe, die einen kaufpreis von über 420 (?) euro haben, dann kann ich die nich komplett als ausgabe verbuchen sondern muss die über mehre jahre abschreiben (soweit klar)
was ich mich jetzt aber frage ist wenn ich beispielsweise google adwords werbung in höhe von 500 euro kaufe? das wäre doch sofort als betriebsausgabe zu buchen oder muss ich hier auch abschreiben?
oder wenn ich büromaterial kaufe (gesamtwert der rechnung ist rund 500 euro; jedoch kein artikel > 420)?
tut mir leid wenn das doofe fragen sind aber ich bin da noch nich ganz durchgestiegen
410 €Zitat von km0005
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Das sind imho Verbrauchsmaterialien (Betriebs-/Produktionsmittel o.ä.) und keine Wirtschaftsgüter.Zitat von km0005
Dorintia hat es schon angedeutet.
Abschreibungsfähig sind nur Wirtschaftsgüter des Anlagevermögen. Umlaufvermögen kann nicht abgeschrieben werden und dazu gehören Wirtschaftsgüter, die nicht auf Dauer bestimmt sind dem Betrieb zu dienen.
z.B. Betriebsstoffe, Hilfsstoffe, Büromaterial, Portokosten, laufende Kfz-Kosten, Versicherungsbeiträge etc.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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danke !![]()
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