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Thema: (verständnis)frage zu abschreibungen

  1. #1
    TP-Senior km0005 macht alles soweit korrekt
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    Question (verständnis)frage zu abschreibungen

    habe mich mittels der suchfunktion wegen den abschreibungen ein wenig schlau gemacht und was von materiellen und immateriellen gütern usw gelesen

    statt antworten hat mir das eigentlich noch mehr fragen gebracht


    wenn ich pcs, drucker, software kaufe, die einen kaufpreis von über 420 (?) euro haben, dann kann ich die nich komplett als ausgabe verbuchen sondern muss die über mehre jahre abschreiben (soweit klar)

    was ich mich jetzt aber frage ist wenn ich beispielsweise google adwords werbung in höhe von 500 euro kaufe? das wäre doch sofort als betriebsausgabe zu buchen oder muss ich hier auch abschreiben?

    oder wenn ich büromaterial kaufe (gesamtwert der rechnung ist rund 500 euro; jedoch kein artikel > 420)?


    tut mir leid wenn das doofe fragen sind aber ich bin da noch nich ganz durchgestiegen

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von km0005
    die einen kaufpreis von über 420 (?) euro haben, dann kann ich die nich komplett als ausgabe verbuchen sondern muss die über mehre jahre abschreiben (soweit klar)
    410 €

    Zitat Zitat von km0005
    oder wenn ich büromaterial kaufe (gesamtwert der rechnung ist rund 500 euro; jedoch kein artikel > 420)?
    Das sind imho Verbrauchsmaterialien (Betriebs-/Produktionsmittel o.ä.) und keine Wirtschaftsgüter.

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Dorintia hat es schon angedeutet.

    Abschreibungsfähig sind nur Wirtschaftsgüter des Anlagevermögen. Umlaufvermögen kann nicht abgeschrieben werden und dazu gehören Wirtschaftsgüter, die nicht auf Dauer bestimmt sind dem Betrieb zu dienen.

    z.B. Betriebsstoffe, Hilfsstoffe, Büromaterial, Portokosten, laufende Kfz-Kosten, Versicherungsbeiträge etc.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  4. #4
    TP-Senior km0005 macht alles soweit korrekt
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    danke !

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