Ich geb mal was zu lesen vor: Kindergeld
Gewinn: Den gibt es zweimal "Gewinn vor STeuer" und Gewinn nach Steuer". Ämter interessiert aber eigentlich nur nach Steuer.
Bei deinen Anschaffungen muss man halt schauen, was es ist.
Bsp.: Notebook und Drucker, müssen abgeschrieben werden, anderes kann ggf. direkt abgesetzt werden, pauschal kann man das nicht sagen.
Kankenversicherung hat in der GuV nicht zu suchen, die kommt immer nur in der Einkommensteuererkl. dran.
Bei deinen dünnen Angaben kann man halt nichts genaues sagen, aber ich glaube du solltest dich da erstmal prof. beraten lassen und die erste Zeit einen Steuerberater aufsuchen, wenn du dann verstanden hast, wie der Hase läuft, kannst du dich, wenn keine Besonderen Buchungsvorfälle anliegen, auch selber darum kümmern.


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