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Alt 25.07.2006, 20:04   #1
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Kindergeld ... was wird wie berechnet?


Hallo und auch ich muß mich schon einmal entschuldigen. Erster Post und dann stelle ich eine Frage die schon mehrfach diskutiert wurde, allerdings haben mir die Antworten nicht geholfen.

Mein etwas komplizierter Fall: Ich bin Selbstständig, studiere (bezahle selber Krankenversicherung), arbeite als HiWi auf Lohnsteuerkarte und kann gerade nicht beurteilen, ob ich KG-berechtigt bin oder nicht.

Ich habe mir für meine IT-Dienstleistung dieses Jahr ein Notebook, Drucker und einiges andere gekauft. In wieweit kann ich das vom Gewinn abziehen?
Die Beträge die ich als Gewinn ermittle. Sind diese Beträge mit oder ohne Umsatzsteuer.? (Ich selbst bezahlte Umsatzsteuer an das FA). Selbst lebe ich in einer eigenen Wohnung.

Der Punkt bei dem ich nicht durchsteige ist die Anrechnung von Gewinn&Verlust, Krankenversicherung, Dinge die ich gekauft habe ...

.. und als Anfänger ist sowas schon eine echt harte Nuß.

Daher hoffe ich auf Antworten (auch wenn die Frage evlt. schon einmal gestellt wurde).

Vielen Dank schon einmal,
der Kerbi
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Alt 25.07.2006, 20:14   #2
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Ich geb mal was zu lesen vor: Kindergeld
Gewinn: Den gibt es zweimal "Gewinn vor STeuer" und Gewinn nach Steuer". Ämter interessiert aber eigentlich nur nach Steuer.

Bei deinen Anschaffungen muss man halt schauen, was es ist.
Bsp.: Notebook und Drucker, müssen abgeschrieben werden, anderes kann ggf. direkt abgesetzt werden, pauschal kann man das nicht sagen.

Kankenversicherung hat in der GuV nicht zu suchen, die kommt immer nur in der Einkommensteuererkl. dran.

Bei deinen dünnen Angaben kann man halt nichts genaues sagen, aber ich glaube du solltest dich da erstmal prof. beraten lassen und die erste Zeit einen Steuerberater aufsuchen, wenn du dann verstanden hast, wie der Hase läuft, kannst du dich, wenn keine Besonderen Buchungsvorfälle anliegen, auch selber darum kümmern.
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Alt 25.07.2006, 22:03   #3
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Mit welchen IT-Zukäufen und Geschäftsausgaben läßt sich der Gewinn denn am vernünftigsten reduzieren?
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Alt 25.07.2006, 22:06   #4
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Dinge, die nicht der Abschreibung unterliegen und <400€ netto sind.
Aber warum willst du das unbedingt?
Ich habe mich im Studium immer über jeden Cent gefreut, der mehr da war.
Viele Steuern muss man nur dann zahlen, wenn auch viel Gewinn da ist, wo ist also das Problem?
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Alt 25.07.2006, 22:12   #5
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Hallo webcreate,
vielen Dank für die Antwort.

Ich würde ungerne auf das Kindergeld verzichten, da ich evtl. nur ein paar Euro über den Höchstbetrag kommen werde. Daher die Fragen schon vorab, ob ich die Summe die ich als "Einnahmen" beim Kindergeld angeben kann, irgendwie reduzieren könnte.

Thx, Kerbi
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Alt 25.07.2006, 22:15   #6
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Hast du überhaupt noch anspruch?
Und wenn, dann doch eh nur noch 2 oder 3 Monate, wenn ich mir dein Geb Datum anschau
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Alt 25.07.2006, 22:19   #7
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Ich werde noch ein paar Monate Kindergeld bekommen.. daher ist die Frage ja auch relevant.
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Alt 25.07.2006, 23:11   #8
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Ja dann kauf doch einfach einfach paar Sachen ein, die absetzungsfähig sind.
Zitat:
Zitat von Mark
Dinge, die nicht der Abschreibung unterliegen und <400€ netto sind.
Ich werde es aber wirklich nie verstehen, wie man sich selbstständig nennen kann und eigentlich keine Ahnung von den Grundlagen der Buchhaltung hat...
Les Dir doch mal die zahlreichen FAQ-Themen durch, die sind größtenteils wirklich sehr aufschlussreich!
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Alt 26.07.2006, 11:05   #9
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Zitat:
Zitat von Levis
Ich werde es aber wirklich nie verstehen, wie man sich selbstständig nennen kann und eigentlich keine Ahnung von den Grundlagen der Buchhaltung hat...
Brauchst du auch nicht. Hätte es gut gefunden, noch ein paar Hinweise zu bekommen was nicht der Abschreibung unterliegt, anstatt gesagt zu bekommen, dass ich eh nicht mehr viel bzw. keine Anspruch auf KG habe und das andere es nie verstehen werden, warum einige von den Steuern die ihre Selbstständigkeit tangieren nichts verstehen.

Vielen Dank, aber das ist eher nicht so produktiv.

Gruß, Kerbi
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Alt 26.07.2006, 11:41   #10
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Also Anschaffungen, die eigenstänig nutzbar sind, kann man sofort absetzen, wenn sie halt netto unter 400€ liegen. Ein Drucker wäre es bsp. nicht.
Ich weiß ja nicht, ob du auch Warenhandel betriebst, da könnte man dann mehr machen, wenn man Ware auf Lager kauft, da gilt das mit den 400€ auch nicht.
Aber ich bin da kein Profi, ggf. solltest du mal einen Steuerberater aufsuchen, der kennt bestimmt noch mehr Kniffe und die Kosten für den STB schmälern ja auch schonmal etwas den Gewinn.
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Alt 26.07.2006, 11:55   #11
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Abschreibungen sind in §§ 7ff EStG geregelt und sind zwingend vorzunehmen. Der Regefall spielt sich dabei in § 7 EStG und in § 6 Abs. 2 EStG ab.

§ 7 EStG
§ 6 EStG
Richtlinie zu § 7 EStG
Richtlinie zu § 6 Abs. 2 EStG

Abschreibungsfähig sind nur bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Gebäude mal außen vor). Diese sind auf die Laufzeit abzuschreiben, vgl. § 7 Abs. 1 S. 1 + 4 EStG. Alternativ besteht in § 6 Abs. 2 EStG die Möglichkeit geringwertige Wirtschaftsgüter (unter 410 EUR netto) sofort abzuschreiben, sofern diese beweglich und selbstständig nutzbar sind.

Der Drucker ist zum Beispiel nicht selbstständig nutzbar, sondern nur in Verbindung mit dem PC und ist somit auch wenn er unter 410 EUR netto liegt nicht voll abzugsfähig und ist auf die Laufzeit abzuschreiben. Alternativ kann an es auch als nachträgliche Herstellungskosten für den PC sehen. Es gibt da so viele Möglichkeiten. In der Praxis werden allerdings auch Drucker voll abgeschrieben, da es ansonsten ein zu großer Aufwand ist alles zu kontrollieren. Die Theorie sagt aber etwas anderes.

Es gibt in diesem Forum so viele Beiträge zum Thema Abschreibung, so dass du diese ersteinmal durchsuchen solltest und dann gezielt fragen.

Gruß
Sven
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Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

Geändert von Sven (31.07.2006 um 12:33 Uhr).
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Alt 26.07.2006, 12:08   #12
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Hallo Sven, vielen Dank für die Antwort und die guten Links. Damit ist schon einmal eine gute Wissensbasis. Das Internet bietet viel zu viele Informationen wenn man nicht weiß wo man ansetzen soll. Werde mich sicherlich wieder melden, wenn ich wirklich konkretere Informationen habe.

Thx, Kerbi
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