Haben Sie denn in den drei Jahren Ihrer Selbständigkeit noch nie eine Rechnung erstellt?
Halten Sie sich auch jetzt an § 14 UStG--da steht alles drin, was in eine Rechnung gehört.
Erstaunt:
Lucie
ich bin seit 3 jahren selbständig und habe jetzt die chance bei einer wirtschaftsberatungsfirma eine beratende tätigkeit auszuüben. wie erstelle ich denn eine honorarrechnung? Danke für eure hilfe sagt schote
Haben Sie denn in den drei Jahren Ihrer Selbständigkeit noch nie eine Rechnung erstellt?
Halten Sie sich auch jetzt an § 14 UStG--da steht alles drin, was in eine Rechnung gehört.
Erstaunt:
Lucie
Ich bin auch erstaunt, denn ich habe eine Frage zur Erstellung einer HONORARrechnung gestellt. Wie ich für mein Gewerbe eine Rchnung zu erstellen habe, weiß ich natürlich!
Auch da musst du Dich natürlich an den §14 UStG halten, ist ja auch eine Rechnung.
Anstatt "Wir lieferten Ihnen..." würde ich schreiben "Für die von mir erbrachten Beratungsleistungen erlaube ich mir, Ihnen xxxx€ + xxx€ USt in Rechnung zu stellen."
So, oder so ähnlich kann man das formulieren...
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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