Hallo...
Ich möchte bei eBay gebrauchte Sachen verkaufen...
Jetzt hab ich mir überlegt,ob ich auch ein Impressum bei den Auktionen angeben muss...Ich denke ja...
Nur bei der Form bin ich mir jetzt gar nicht mehr so sicher...
Ich habe folgenden Link entdeckt und durchgelesen:
http://www.internetrecht-rostock.de/.../Impressum.htm
Was mich verwirrt ist die Aussage:
Zudem bemängelte das OLG die Bezeichnung "Impressum", da im Impressum die nach Presserecht verantwortlichen Personen genannt werden.
Wie jetzt?...
Kann ich das Impressum Impressum nennen oder soll ich die Angaben mit der Überschrift
"Informationen nach BGB-InfoVO"
bezeichnen?...
Auf der Info-Seite steht ja links unten auch "Impressum"...Was versteh ich denn da jetzt nicht?...
Und 2.
Ich biete auch Gartenservice als Kleinunternehmer an...Da steht was von
"Hinzuweisen ist auch auf die Ansicht des OLG, dass bei Verträgen bei denen augenscheinlich kein Widerrufsrecht besteht beispielsweise weil die Leistung auf Wunsch des Kunden sofort vorgenommen worden wird auf mögliche Widerrufsrechte hinzuweisen ist."
Muss ich jetzt auf die Rechnung schreiben...(oder auf die Homepage,die ich dazu extra machen möchte), dass ein Widerrufsrecht besteht?
Wie soll das aussehen?...Ich mein,gemäht ist gemäht,oder?
Danke für eure Hilfe...
Grüsse
Quelle der zitierten Inhalt:
www.internetrecht-rostock.de 