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11.10.2006, 20:31
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#16
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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.. eine Steuernummer sollte auch reichen?! Aber kann ein 16-Jähriger überhaupt schon eine Steuernummer haben?! 
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0ô
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11.10.2006, 20:40
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#17
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Ja, kann er. Die Eltern müssen aber unterschreiben als gesetzlicher Vertreter.
Kann der Nasciturus eigentlich auch schon eine Erklärung abgeben, erbberechtigt ist er ja schließlich???
EDIT: Ok, 30 Sekunden drüber nachgedacht. Nasciturus geht nicht, da § 1 BGB nicht erfüllt ist (lebende Mensch).
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11.10.2006, 20:45
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#18
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von Sven
Kann der Nasciturus eigentlich auch schon eine Erklärung abgeben, erbberechtigt ist er ja schließlich???
EDIT: Ok, 30 Sekunden drüber nachgedacht. Nasciturus geht nicht, da § 1 BGB nicht erfüllt ist (lebende Mensch).
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Aber ein Gewerbe muss er m.E. auch haben, da er sonst keine Rechnung schreiben kann, oder irre ich mich da?
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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11.10.2006, 22:15
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#19
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von MaWeSol
Aber ein Gewerbe muss er m.E. auch haben, da er sonst keine Rechnung schreiben kann, oder irre ich mich da?
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Und wenn er das brauch, wovon ich auch ausgehe, reicht nicht die Unterschrift der Eltern. Dann bedarf es der Erlaubnis des Vormundschaftgerichtes.
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11.10.2006, 23:34
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#20
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Zitat:
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Zitat von MaWeSol
Aber ein Gewerbe muss er m.E. auch haben, da er sonst keine Rechnung schreiben kann, oder irre ich mich da?
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Also Gewerbe muss nicht vorhanden sein, nicht jeder Freiberufler hat ein Gewerbe angemeldet?! 
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0ô
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11.10.2006, 23:39
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#21
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wenn die Tätigkeit als freiberufliche durchgeht.........
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11.10.2006, 23:42
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#22
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von screamfine
Also Gewerbe muss nicht vorhanden sein, nicht jeder Freiberufler hat ein Gewerbe angemeldet?! 
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m.E. ist die von Dir beschriebe Tätigkeit keine freiberufliche Tätigkeit.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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11.10.2006, 23:53
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#23
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ob freiberuflich oder Gewerbe... die Hürden der Minderjährigkeit müssen trotzdem genommen werden.
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12.10.2006, 01:02
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#24
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Ob freiberuflich oder Gewerbe... die Hürden der Minderjährigkeit müssen trotzdem genommen werden.
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Jep, da führt kein Weg dran vorbei...
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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12.10.2006, 01:31
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#25
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Ob freiberuflich oder Gewerbe... die Hürden der Minderjährigkeit müssen trotzdem genommen werden.
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Ja, nur was heisst das im Detail?! 
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0ô
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12.10.2006, 01:35
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#26
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
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Zitat:
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Zitat von screamfine
Ja, nur was heisst das im Detail?! 
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Das bedeutet, das egal wie Du Dich selbständig machst (EK aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit etc.) "Voll" Geschäftsfähig sein musst. Ein Minderjähriger ist nunmal nicht "Voll" Geschäftsfähig und benötigt deshalb für solche Tätigkeiten eine Erlaubnis des Vormundschaftgerichtes um für den Bereich seiner Tätigkeit als "Voll" Geschäftsfähig zu gelten.
Frechdachs
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16.10.2006, 20:20
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#27
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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ich mache es immer so das diese Leute kein Bargeld sondern Goodies erhalten von Firmen die du auf deiner Seite begünstigst. Nun kommt darauf an welches Thema deine Seite hat.
Weitere Möglichkeit: schreib deinen Writern einfach eine Gutschrift.
z.b. den ganzen Affiliate-Programm Betreibern wie tradedoubler.de oder affili.net ist es doch auch egal ob der Website-Betreiber ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht. Dieser bekommt eine Gutschrift und wenn er einen Gewerbeschein vorlegen kann zusätzlich die USt. mit ausgezahlt.
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