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Thema: Namensangabe im Fahrtenbuch

  1. #1
    TP-Junior lans macht alles soweit korrekt
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    Namensangabe im Fahrtenbuch

    Hallo,

    ist es notwendig im Fahrtenbuch den Namen der Personen anzugeben. Oder reicht es den Ort/Straße des Zielortes anzugeben?

    Vielen Dank

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ein Fahrtenbuch muss mindestens folgende Eintragungen enthalten:

    - Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich oder beruflich veranlassten Fahrt,
    - Reiseziel,
    - Reisezweck und
    - aufgesuchte Geschäftspartner.

    Wird ein Umweg gefahren, ist dieser aufzuzeichnen.

    Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben; für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior lans macht alles soweit korrekt
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    21
    Danke,

    noch eine kleine Frage, ich benutze einen kleinen Transporter von einem Freund, um mal auch sperrigere Waren (also Computer) zu transportieren. Rein geschäftlich. Da kann ich die Fahrt doch eigentlich auch absetzen.? Soll ich einfach die 30 cent Pauschele anwenden, oder was muß ich sonst noch dabei beachten? Ist wie gesagt nicht mein eigener Wagen.

    Vielen Dank für die Hilfe

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Da es sich bei dem Transporter nicht um deinen Pkw handelt (nicht in deinem Betriebsvermögen) kannst du hier lediglich die 30ct pro Km geltend machen...
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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