Ein Fahrtenbuch muss mindestens folgende Eintragungen enthalten:
- Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich oder beruflich veranlassten Fahrt,
- Reiseziel,
- Reisezweck und
- aufgesuchte Geschäftspartner.
Wird ein Umweg gefahren, ist dieser aufzuzeichnen.
Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben; für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.
Gruß
Sven


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