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Alt 27.07.2006, 18:39   #1
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VeRtEX0815 macht alles soweit korrekt

Eigenständig: Gewerbe oder Freiberufler?


Hi,

Nachdem ich ein bisschen mehr im Internet recherchiert habe, ist eine weitere Frage aufgekommen die ich selber nicht ganz zu lösen imstande bin.

Ich habe seit einem Jahr ein kleines Gewerbe angemeldet indem ich aber nur selber arbeite und auch nicht vorhabe jemanden einzustellen.

Ich beziehe mein Geld NUR von einer Firma in den Nierdelanden. Also ich schreibe Rechnungen und das ist dann mein Gehalt.

Jetzt habe ich gesehen dass man als Freiberufler einige Vorteile hat, z.B. dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss die ich mit dem Gewerbe zahlen müsste wenn ich mehr als 30.000€ Gewinn erzielen würde. Ausserdem würde ich mir den Beitrag für die IHK sparen.

Meine Frage ist nun: Kann ich meine Firma einfach in ein Freiberufler Teil umwandeln? Zähle ich als Freiberufler mit meiner Tätigkeit? (Programmierung von Software als freier Mitarbeiter für speziell eine Firma im Ausland) Wo sind die Vor- und Nachteile der Freiberufler?

Ich bedanke mich schonmal im voraus für eure Hilfe!

Liebe Grüße,

Ben
VeRtEX0815 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.07.2006, 18:50   #2
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Ein Wahlrecht hat man da leider nicht. KLICK
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 29.07.2006, 11:31   #3
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Registriert seit: Jul 2006
VeRtEX0815 macht alles soweit korrekt
Hm.....ich weiß nicht aber bei mir treffen Punkte auf beiden Seiten zu.

Zitat:
Gewerblich sind z. B.:

Betriebe des Handwerks und der Industrie;

Handelsbetriebe;

Vermittlungstätigkeiten (z.B. des Maklers oder Handelsvertreters);

Gaststättenbetriebe

Dienstleistungsunternehmer
Einerseits spricht für ein Gewerbe, dass ich Dienstleistungsunternehmer bin.

Andererseits Freiberufler weil ich einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehe (3D Visualisierung am Computer)

Zitat:
-Ausnahmefall ist z. B.: Die Tätigkeit an sich ist bereits so anspruchsvoll, dass ihre Durchführung zumindest das Wissen des Kernbereichs des Fachstudiums voraussetzt und dieses Wissen den Schwerpunkt der Arbeit bildet. D. h., die Tätigkeit könnte ohne das theoretische Wissen schon tatsächlich nicht ausgeübt werden. Auch dabei werden jedoch strenge Maßstäbe angelegt.
Das trifft z.B. zu.

Zitat:
Kurz gesagt ist Freiberufler, wer

selbständig und unabhängig ist.
Ich darf entscheiden, wann, wo und wieviel ich arbeiten will.

Irgendwie treffen beide Seiten auf mich zu und ich finde keine Abgrenzung.

Irgendeine Idee?

Liebe Grüße,

Ben
VeRtEX0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2006, 11:49   #4
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AnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von VeRtEX0815
Irgendeine Idee?
Dich mit Deinem zuständigen Finanzamt unterhalten? Letztendlich entscheiden die darüber, wie Deine Tätigkeit einzustufen ist, Deine persönliche Einschätzung ist da zweitrangig bzw. Du musst da gute Überzeugungsarbeit leisten, und zur Not professionellen Beistand heranziehen. Welche Form für Dich steuerlich günstiger ist, solltest Du mit Deinem Steuerberater besprechen, dieser kann Dir auch bei der Argumentation beim Finanzamt helfen. Grundsätzlich haben die Ämter bei allen Tätigkeiten, die nicht direkt im Katalog der freien Berufe gelistet sind, einen gewissen Ermessensspielraum, viele Webdesigner können ein Lied davon singen
__________________
Ich weiss es doch auch nicht.
» www.sightdesign.de «
AnnaStesia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2006, 12:03   #5
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2006
VeRtEX0815 macht alles soweit korrekt
Okay dann werde ich mich mal mit meinem Steuerberate auseinandersetzen.

Gibt es da gewissen Regeln bis wann man sein Gewerbe in eine freiberufliche Tätigkeit umwandeln kann? Z.B. vor Jahresende? Oder ist das im Grunde egal wann ich das mache (bzw versuche?
VeRtEX0815 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2006, 13:57   #6
TP-Moderator
 
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M.E. nach bist du Gewerbetreibender und kein Freiberufler. Wissenschaftliche Tätigkeit wäre z.B. Forscher im Labor, oder Geisteswissenschaftler.

Klar das du für deine Tätigkeit ein Wissen benötigst, aber wer tut das nicht, aber Programmieren ist keine Wissenschaft (kann aber eine Wissenschaft für sich sein...), sondern eher "produzierendes" Gewerbe.

Info beim StB einholen ist immer eine Gute Maßnahme.
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