Ein Wahlrecht hat man da leider nicht. KLICK
Hi,
Nachdem ich ein bisschen mehr im Internet recherchiert habe, ist eine weitere Frage aufgekommen die ich selber nicht ganz zu lösen imstande bin.
Ich habe seit einem Jahr ein kleines Gewerbe angemeldet indem ich aber nur selber arbeite und auch nicht vorhabe jemanden einzustellen.
Ich beziehe mein Geld NUR von einer Firma in den Nierdelanden. Also ich schreibe Rechnungen und das ist dann mein Gehalt.
Jetzt habe ich gesehen dass man als Freiberufler einige Vorteile hat, z.B. dass man keine Gewerbesteuern zahlen muss die ich mit dem Gewerbe zahlen müsste wenn ich mehr als 30.000€ Gewinn erzielen würde. Ausserdem würde ich mir den Beitrag für die IHK sparen.
Meine Frage ist nun: Kann ich meine Firma einfach in ein Freiberufler Teil umwandeln? Zähle ich als Freiberufler mit meiner Tätigkeit? (Programmierung von Software als freier Mitarbeiter für speziell eine Firma im Ausland) Wo sind die Vor- und Nachteile der Freiberufler?
Ich bedanke mich schonmal im voraus für eure Hilfe!
Liebe Grüße,
Ben
Ein Wahlrecht hat man da leider nicht. KLICK
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Hm.....ich weiß nicht aber bei mir treffen Punkte auf beiden Seiten zu.
Einerseits spricht für ein Gewerbe, dass ich Dienstleistungsunternehmer bin.Gewerblich sind z. B.:
Betriebe des Handwerks und der Industrie;
Handelsbetriebe;
Vermittlungstätigkeiten (z.B. des Maklers oder Handelsvertreters);
Gaststättenbetriebe
Dienstleistungsunternehmer
Andererseits Freiberufler weil ich einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehe (3D Visualisierung am Computer)
Das trifft z.B. zu.-Ausnahmefall ist z. B.: Die Tätigkeit an sich ist bereits so anspruchsvoll, dass ihre Durchführung zumindest das Wissen des Kernbereichs des Fachstudiums voraussetzt und dieses Wissen den Schwerpunkt der Arbeit bildet. D. h., die Tätigkeit könnte ohne das theoretische Wissen schon tatsächlich nicht ausgeübt werden. Auch dabei werden jedoch strenge Maßstäbe angelegt.
Ich darf entscheiden, wann, wo und wieviel ich arbeiten will.Kurz gesagt ist Freiberufler, wer
selbständig und unabhängig ist.
Irgendwie treffen beide Seiten auf mich zu und ich finde keine Abgrenzung.
Irgendeine Idee?
Liebe Grüße,
Ben
Dich mit Deinem zuständigen Finanzamt unterhalten? Letztendlich entscheiden die darüber, wie Deine Tätigkeit einzustufen ist, Deine persönliche Einschätzung ist da zweitrangig bzw. Du musst da gute Überzeugungsarbeit leisten, und zur Not professionellen Beistand heranziehen. Welche Form für Dich steuerlich günstiger ist, solltest Du mit Deinem Steuerberater besprechen, dieser kann Dir auch bei der Argumentation beim Finanzamt helfen. Grundsätzlich haben die Ämter bei allen Tätigkeiten, die nicht direkt im Katalog der freien Berufe gelistet sind, einen gewissen Ermessensspielraum, viele Webdesigner können ein Lied davon singenZitat von VeRtEX0815
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Ich weiss es doch auch nicht.
» www.sightdesign.de «
Okay dann werde ich mich mal mit meinem Steuerberate auseinandersetzen.
Gibt es da gewissen Regeln bis wann man sein Gewerbe in eine freiberufliche Tätigkeit umwandeln kann? Z.B. vor Jahresende? Oder ist das im Grunde egal wann ich das mache (bzw versuche?
M.E. nach bist du Gewerbetreibender und kein Freiberufler. Wissenschaftliche Tätigkeit wäre z.B. Forscher im Labor, oder Geisteswissenschaftler.
Klar das du für deine Tätigkeit ein Wissen benötigst, aber wer tut das nicht, aber Programmieren ist keine Wissenschaft (kann aber eine Wissenschaft für sich sein...), sondern eher "produzierendes" Gewerbe.
Info beim StB einholen ist immer eine Gute Maßnahme.![]()
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