Hast du bisher schwarz gearbeitet?
Musst doch auch deinen Stundenlohn in Rechnung gestellt haben, oder?
Also um Rechnungen schreiben zu müssen, musst du ein Gewerbe anmelden.
Die Rechnungen müssen die nach §14 UStG vorgeschriebenen Bestandteile enthalten.
Klar, wenn du eine Rechnung schreibst, dann musst du den Gewinn versteuern. Mit deiner Steuererklärung musst dann eine Gewinnermittlung beim FA einreichen.
Ob du nun auch USt ausweist, ist wiederum eine andere Sache. Zum einen kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, was beduetet, dass du keine USt auf deinen Rechnungen ausweisen darfst.
Oder du optierst zur Regelbesteuerung, dann musst du USt in deinen Rechnunen ausweisen (vorausgesetzt es handelt sich um steuerpflichtige Umsätze).
Die von Dir in ausgewiesene USt musst du an das FA abführen. Im Gegenzug kannst du Dir aber auch die USt, die du bei den Betriebsausgaben bezahlt hast (sog. Vorsteuer), vom Finanzamt wiederholen.


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Ich habe übrigens heute das „Haufe Unternehmens Office®“ gewonnen *grins*, vielleicht hilft mir das auch weiter? Nach was sollte ich da suchen?
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*omg*