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Alt 28.07.2006, 13:38   #1
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[Newbiefragen]Voraussetzungen zur Rechnungs(er)stellung?


[Newbiefragen]Voraussetzungen zur Rechnungs(er)stellung?

Hallo liebe TPler!

Mein „Problem“:

Ich helfe und berate verschiedene Kunden privat mit dem PC und verdien(t)e mir so nebenher etwas Geld, da das immer sehr unregelmäßig war und ich nicht viele Kunden habe, kam ich sicher nur auf 100 – 200 € pro Monat, was ja nur meine Liquidität aufbessern sollte. (Anmerkung: Ich bin erst 19 und (bald) Student.) Nun will ein Kunde von mir diese Kosten auf einer Rechnung haben, um die „von der Steuer absetzen“, d.h. er würde evtl. dann die Mehrwertsteuer wiederbekommen? Er hat es mir nicht wirklich sagen können, ich weiß auch nicht, was er eigentlich genau will. *lol* Ich habe bisher das Ganze einfach mit einem festen Stundenlohn abgerechnet...

Meine Frage:

Wie schaffe ich es, dass mein Kunde etwas (? ^^) von der Steuer absetzen kann, ich das aber dann nicht an’s Finanzamt abdrücken müsste? Weil ich gehe mal davon aus, dass sich genau die Situation ergeben würde, oder? Soll und kann ich überhaupt eine Rechnung erstellen und wenn ja, was muss da dann wie drauf? Oder muss ich erst eine GmbH oder sowas gründen? Würde ich ja machen, wenn mich das nicht Millionen an Verwaltungsgebühren kostet und mich nicht zum Mindestumsatz o.ä. zwingt! Weil mein Vater meinte irgendwie, dann könnte ich ja wiederrum bestimmte Kosten (Fahrtkosten zum Kunden, Software- & Hardwarekosten etc.) absetzen, ist das richtig?
Ich würde ja auch das Forum durchsuchen, wenn ich wüsste nach was ich suchen müsste. Ich bin mir aber noch unsicher. Vielleicht könnt ihr mir ja einige Links hier in den Thread posten?! Ich habe übrigens heute das „Haufe Unternehmens Office®“ gewonnen *grins*, vielleicht hilft mir das auch weiter? Nach was sollte ich da suchen?

In Ordnung, vielen Dank für eure Hilfe schon im Voraus!
Grüße

„UncleFu86“
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Alt 28.07.2006, 14:35   #2
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Hast du bisher schwarz gearbeitet?
Musst doch auch deinen Stundenlohn in Rechnung gestellt haben, oder?

Also um Rechnungen schreiben zu müssen, musst du ein Gewerbe anmelden.

Die Rechnungen müssen die nach §14 UStG vorgeschriebenen Bestandteile enthalten.

Klar, wenn du eine Rechnung schreibst, dann musst du den Gewinn versteuern. Mit deiner Steuererklärung musst dann eine Gewinnermittlung beim FA einreichen.

Ob du nun auch USt ausweist, ist wiederum eine andere Sache. Zum einen kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, was beduetet, dass du keine USt auf deinen Rechnungen ausweisen darfst.

Oder du optierst zur Regelbesteuerung, dann musst du USt in deinen Rechnunen ausweisen (vorausgesetzt es handelt sich um steuerpflichtige Umsätze).

Die von Dir in ausgewiesene USt musst du an das FA abführen. Im Gegenzug kannst du Dir aber auch die USt, die du bei den Betriebsausgaben bezahlt hast (sog. Vorsteuer), vom Finanzamt wiederholen.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Alt 28.07.2006, 18:39   #3
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*confused*


Zitat:
Hast du bisher schwarz gearbeitet?
Musst doch auch deinen Stundenlohn in Rechnung gestellt haben, oder?
Also ich habe bisher keine Rechnungen geschrieben, nur halt das Geld kassiert, wenn das unter 400 € liegt, ist das doch nicht Schwarzarbeit, oder? Ich habe dann halt mal einfach "zum Überblick" eine "Rechnung" geschrieben (wo nichts von Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer oder sonstwas drin stand), aber eher eben in "". Der Kunde hatte das jedoch sowieso alles aufgeschrieben, d.h. er hätte das gar nicht gebraucht.
Nur jetzt will er eben das absetzen, was würde er denn da absetzen?

Zitat:
Also um Rechnungen schreiben zu müssen, musst du ein Gewerbe anmelden.
Was heißt das dann konkret?

Zitat:
Die Rechnungen müssen die nach §14 UStG vorgeschriebenen Bestandteile enthalten.
Link zum Gesetzestext bzw. in welchem Gesamtwerk steht sowas drin?

Zitat:
Klar, wenn du eine Rechnung schreibst, dann musst du den Gewinn versteuern. Mit deiner Steuererklärung musst dann eine Gewinnermittlung beim FA einreichen.
Was heißt denn Gewinn, also bei mir ist ja "alles" Gewinn.

Zitat:
Ob du nun auch USt ausweist, ist wiederum eine andere Sache. Zum einen kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, was beduetet, dass du keine USt auf deinen Rechnungen ausweisen darfst.
Und wieso darf ich das bzw. wo kann ich mich dazu informieren? Hier im Forum, auf der Haufe Website oder in diesem Programm??
Zitat:
Oder du optierst zur Regelbesteuerung, dann musst du USt in deinen Rechnunen ausweisen (vorausgesetzt es handelt sich um steuerpflichtige Umsätze).
Und wann ist das so und wieso gibt's da drei Wege und wieso sollte ich es dann gerade so machen? *omg*

Zitat:
Die von Dir in ausgewiesene USt musst du an das FA abführen. Im Gegenzug kannst du Dir aber auch die USt, die du bei den Betriebsausgaben bezahlt hast (sog. Vorsteuer), vom Finanzamt wiederholen.
Ja ok, aber muss ich dann meinen Stundenlohn + USt. angeben oder Stundenlohn inkl. Ust? Und was ist mit der Mehrwertsteuer und liegt die dann bei 16% oder schon bei 19% (da gab es doch jetzt so eine Änderung, ist doch schon in Kraft oder?)? Oder gar bei 7%?

Meine Frage ist im Endeffekt, ist das nicht für mich ein Verlustgeschäft wenn ich da an das FA abdrücken muss!? Bzw. wenn ich Stundenlohn + USt. (im Nachhinein) mache und mein Kunde mir das nicht bezahlt hat (also die USt.) dann wäre das ja eigentlich "Verarsche" und das darf ich ja nicht machen.
Außer er zahlt mir die USt. nach und setzt Sie dann wieder ab, was dann aber für Ihn ein Nullsummenspiel wäre (wie für mich) und damit so ziemlich unnötig, gemessen daran, dass ich mich erst um ein Gewerbe etc. bemühen muss und dafür auch noch evtl. was investieren muss...du weißt doch auch sicher noch mehr zum Thema, was das kostet etc., wo finde ich da was??

Danke schon im Voraus!

UncleFu86
PS: Vielleicht gibt's ja ein FAQ irgendwo oder ein "Steuerrecht für Dummies", wie hier auch ein Thread hieß? (Ich hab nur mal die letzten 10 oder so durchgeschaut, aber da stand nichts zu meinem Thema...)
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Alt 28.07.2006, 18:41   #4
ingo
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Zitat:
Zitat von unclefu86
PS: Vielleicht gibt's ja ein FAQ irgendwo oder ein "Steuerrecht für Dummies", wie hier auch ein Thread hieß? (Ich hab nur mal die letzten 10 oder so durchgeschaut, aber da stand nichts zu meinem Thema...)
nimm dir mal die faq´s hier im forum und die traumstart-abteilung im tp-portal richtig vor. da steht alles drin, was du wissen musst, incl. weiterführender links.
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Alt 28.07.2006, 20:15   #5
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Zitat:
Zitat von unclefu86
Also ich habe bisher keine Rechnungen geschrieben, nur halt das Geld kassiert, wenn das unter 400 € liegt, ist das doch nicht Schwarzarbeit, oder?
Hast du das vereinnahmte Geld denn bei deiner Steuererklärung angegeben? Wenn nein, dann ist es wohl Schwarzarbeit.

Glaube du meinst den 400€-Job, kann das sein?

Zitat:
Zitat von unclefu86
Nur jetzt will er eben das absetzen, was würde er denn da absetzen?
Du schreibst deinem Kunden eine Rechnung. Die Kosten (also das, was du ihm in Rechnung stellst) kann er als Betriebsausgaben gewinnmindernd bei seiner Gewinnermittlung berücksichtigen.

Zitat:
Zitat von unclefu86
Was heißt das dann konkret?
Du gehst zum zuständigen Amt (bei uns ist das der "Stadtdienst Gewerbe") und meldest da ein Gewerbe an.

Zitat:
Zitat von unclefu86
Link zum Gesetzestext bzw. in welchem Gesamtwerk steht sowas drin?
KLICK

Zitat:
Zitat von unclefu86
Was heißt denn Gewinn, also bei mir ist ja "alles" Gewinn.
Gewinn= Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben

Zitat:
Zitat von unclefu86
Und wieso darf ich das bzw. wo kann ich mich dazu informieren? Hier im Forum, auf der Haufe Website oder in diesem Programm??
Zitat:
Zitat von unclefu86
Und wann ist das so und wieso gibt's da drei Wege und wieso sollte ich es dann gerade so machen? *omg*
Zitat:
Zitat von unclefu86
Ja ok, aber muss ich dann meinen Stundenlohn + USt. angeben oder Stundenlohn inkl. Ust? Und was ist mit der Mehrwertsteuer und liegt die dann bei 16% oder schon bei 19% (da gab es doch jetzt so eine Änderung, ist doch schon in Kraft oder?)? Oder gar bei 7%?
Lies Dir dazu mal das FAQ "Kleinunternehmer" hier im Forum durch...
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Alt 28.07.2006, 21:38   #6
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Danke


Zitat:
Hast du das vereinnahmte Geld denn bei deiner Steuererklärung angegeben? Wenn nein, dann ist es wohl Schwarzarbeit.

Glaube du meinst den 400€-Job, kann das sein?
Also ich habe (bisher) noch nie eine Steuererklärung gemacht, (warum) muss ich die jetzt machen?...
Ich weiß jetzt gar nicht ob ich das unter 18 schon gemacht habe, was wäre es dann?
Bin ich jetzt ein Steuersünder? *omg*

Ja 400 € Job, doch so dachte ich mir das.
Außerdem verstehe ich wie gesagt immer noch nicht, warum ich das irgendwo angeben muss, das waren ja echt nur ein paar Euro.
Habe ja auch noch keinem eine Rechnung geschrieben. Wobei ich das alles selbstverständlich mache! Ordnung muss schließlich sein.
Nur das mit der Ust./Mwst. ist mir noch nicht ganz klar, hatte da ja gefragt, wie/ob ich es machen muss/darf...
(wenn ich es bis jetzt richtig verstanden habe, eben doch nicht. Also kann mein Kunde sowieso nichts zurückbekommen?
Mir geht es hier ja nur um meine spezielle Frage, die ich oben stellte, um sonst nichts...)

Zitat:
Du schreibst deinem Kunden eine Rechnung. Die Kosten (also das, was du ihm in Rechnung stellst) kann er als Betriebsausgaben gewinnmindernd bei seiner Gewinnermittlung berücksichtigen.
Wie gesagt, ich habe ja auch noch keinem eine Rechnung geschrieben!
Aber das ist anscheinend nicht relevant oder? ^^

Und was heißt denn "Betriebsausgaben", wenn weder er noch ich einen Betrieb hat?? Und "Gewinnermittlung", gut vielleicht bin ich naiv, aber ich fühl mich wie in der Bankerhochburg , ich hab doch nur manchem armen Rentner geholfen, damit er wegen seinem PC und sonstigem technischen Gerät nicht noch einen Herzinfarkt bekommt.

Zitat:
Du gehst zum zuständigen Amt (bei uns ist das der "Stadtdienst Gewerbe") und meldest da ein Gewerbe an.
Ok, also frag ich einfach mal auf dem Bürgermeisteramt, oder?
*edit* Vor allem aber ist es doch die Frage, ob das für mich überhaupt nötig ist?!
Danke für den Link, ich schau mal rein.

Zitat:
Gewinn= Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben
Ja und was kann / soll ich da bitte als Ausgaben definieren?
Ich hätte ja dann sowieso mehr "Betriebsausgaben". Also je nach dem, was ich als für die Arbeit relevant einstufe, nur kann ich doch z.B. (so wie ich das verstanden habe, jemand hat mir das mal erklärt) sowieso nichts anrechnen lassen, was in der Vergangenheit von mir für diesen Zweck gekauft wurde? (So wie zuletzt USB-Stick, USB-Hub, Laserdruckertoner, DVD-Rohlinge...)

Zitat:
Lies Dir dazu mal das FAQ "Kleinunternehmer" hier im Forum durch...
Hab ich schon vor mir, danke. Ich muss da jetzt erstmal einsteigen...
*edit* Ist das hier "./." ein Dividier-Zeichen? *confused*
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Geändert von unclefu86 (28.07.2006 um 21:56 Uhr).
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Alt 28.07.2006, 22:22   #7
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Zitat:
Zitat von unclefu86
Also ich habe (bisher) noch nie eine Steuererklärung gemacht, (warum) muss ich die jetzt machen?...
Ich weiß jetzt gar nicht ob ich das unter 18 schon gemacht habe, was wäre es dann?
Bin ich jetzt ein Steuersünder? *omg*
Ja, du musst eine Steuererklärung abgeben, da du Einkünfte aus Gewerbebetrieb hast.

Ja, bist quasi ein Steuersünder...

Zitat:
Zitat von unclefu86
Ja 400 € Job, doch so dachte ich mir das.
Dazu musst du aber bei einem Unternehmer angestellt sein, hierbei handelt es sich schließlich um ein Arbeitsverhältnis...

Zitat:
Zitat von unclefu86
Außerdem verstehe ich wie gesagt immer noch nicht, warum ich das irgendwo angeben muss, das waren ja echt nur ein paar Euro.
Natürlich musst du das angeben, warum sollte der Staat Dir was schenken?
Einnahmen müssen versteuert werden.

Zitat:
Zitat von unclefu86
Habe ja auch noch keinem eine Rechnung geschrieben.
Das ist nicht maßgeblich, wenn du Einnahmen hast, dann must du die versteuern.

Zitat:
Zitat von unclefu86
Nur das mit der Ust./Mwst. ist mir noch nicht ganz klar, hatte da ja gefragt, wie/ob ich es machen muss/darf...
Diese Frage wird Dir auch im FAQ beantwortet. Du kannst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wenn du das nicht machst, dann unterliegst du der Regelbesteuerung und musst USt ausweisen und abführen.

Zitat:
Zitat von unclefu86
(wenn ich es bis jetzt richtig verstanden habe, eben doch nicht. Also kann mein Kunde sowieso nichts zurückbekommen?



Zitat:
Zitat von unclefu86
Wie gesagt, ich habe ja auch noch keinem eine Rechnung geschrieben! Aber das ist anscheinend nicht relevant oder? ^^
s.o.

Zitat:
Zitat von unclefu86
Und was heißt denn "Betriebsausgaben", wenn weder er noch ich einen Betrieb hat?? Und "Gewinnermittlung", gut vielleicht bin ich naiv, aber ich fühl mich wie in der Bankerhochburg , ich hab doch nur manchem armen Rentner geholfen, damit er wegen seinem PC und sonstigem technischen Gerät nicht noch einen Herzinfarkt bekommt.
Rentner haben natürlich kein Gewerbe. Wüsste nicht wo Rentner diese Kosten geltend machen können, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass du Betriebseinnahmen hast, welche du versteuern musst.

Zitat:
Zitat von unclefu86
Vor allem aber ist es doch die Frage, ob das für mich überhaupt nötig ist?![/b]
Ja, wenn du gewerblich tätig bist, dann musst du auch ein Gewerbe anmelden, egal ob sich der Aufwand lohnt, aber wenn du Einkünfte aus Gewerbebetrieb hast, dann musst du auch die Folgen tragen.

Zitat:
Zitat von unclefu86
Ja und was kann / soll ich da bitte als Ausgaben definieren?
Anschaffungskosten für Hardware, Fahrtkosten, etc.

Zitat:
Zitat von unclefu86
Also je nach dem, was ich als für die Arbeit relevant einstufe, nur kann ich doch z.B. (so wie ich das verstanden habe, jemand hat mir das mal erklärt) sowieso nichts anrechnen lassen, was in der Vergangenheit von mir für diesen Zweck gekauft wurde? (So wie zuletzt USB-Stick, USB-Hub, Laserdruckertoner, DVD-Rohlinge...)
Da du deine Einnahmen nicht versteuert hast, kannst du auch nicht deine Ausgaben nachträglich geltend machen.

Im allgemeinen ist es sinnvoll sich vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit über diese zu informieren. Man kann nicht so einfach hergehen und sagen, ich bin jetzt mein eigener Herr und verdiene mir etwas hinzu. Es gehören auch jede Menge Pflichten dazu.

Angefangen von der Gewerbeanmeldung, über Umsatzsteuervoranmeldungen (vorausgesetzt die Kleinunternehmerregelung wird nicht in Anspruch genommen) bis hin zur Abgabe der Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, etc.).
Selbstständigkeit ist kein Zuckerschlecken.
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Alt 28.07.2006, 22:30   #8
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Zitat:
Zitat von MaWeSol
Ja, du musst eine Steuererklärung abgeben, da du Einkünfte aus Gewerbebetrieb hast.

Ja, bist quasi ein Steuersünder...

Natürlich musst du das angeben, warum sollte der Staat Dir was schenken?
Einnahmen müssen versteuert werden.

Das ist nicht maßgeblich, wenn du Einnahmen hast, dann must du die versteuern.

Diese Frage wird Dir auch im FAQ beantwortet. Du kannst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wenn du das nicht machst, dann unterliegst du der Regelbesteuerung und musst USt ausweisen und abführen.

Mir ist schon klar, dass ich die 400 € Regelung nicht in Anspruch nehmen kann! Dir ist aber auch klar, dass z.B. Ferienjobs etc. für Schüler / Studenten unter 400 € auch nicht besteuert werden (müssen)? Ich liege sowohl unter den 400 € / Monat (4800 € / Jahr) wie auch dann natürlich unter den 17500 € pro Jahr, wieso muss ich dann bitte was abführen?

Oder hab ich das hier falsch verstanden:

Zitat:
Zitat von UStG
§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
(1)[1] Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

*edit* Ich will jetzt eigentlich nur wissen, wie ich das jetzt genau mit der Rechnungsstellung etc. machen muss / soll (und was ich dem Kunden abrechnen muss/darf!), bitte meine Fragen aus den ersten beiden Postings beantworten!! Danke!


Um das obige Zitat dazu heranzuziehen, stellt sich also die Frage:
Kann und darf ich eine Rechnung erstellen, insbesondere mit einer für meinen Kunden absetzbaren Umsatzsteuer?

*edit2* Ich fragte ja schon, ob ich überhaupt ein Gewerbe brauche, auch frage ich mich, was ich dazu sagen soll:

Zitat:
Zitat von UStG
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldungen erstellen ?

Nein, da Kleinunternehmer weder Umsatzsteuer in Rechnung stellen dürfen, noch Vorsteuer aus ihren Kosten abziehen können ist die Abgabe einer Umsatsteuer Voranmeldung völlig Überflüssig.
?
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Geändert von unclefu86 (28.07.2006 um 22:42 Uhr).
unclefu86 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2006, 22:48   #9
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Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von unclefu86
Um das obige Zitat dazu heranzuziehen, stellt sich also die Frage:
Kann und darf ich eine Rechnung erstellen, insbesondere mit einer für meinen Kunden absetzbaren Umsatzsteuer?[/b]
Nur wenn du ein Gewerbe angemeldet hast und der Regelbesteuerung unterliegst.

Im übrigen, wie du teilweise schon selbst zitiert hast, bedeutet nur allein die Gewerbeanmeldung nicht unbedingt eine Steuerzahlung.

Gewerbesteuer muss z.B. erst ab irgendwo 25000 € bezahlt werden.

Einkommensteuer musst du je nach deiner persönlichen Situation bezahlen oder nicht bezahlen.

Allerdings frag ich mich wie blauäugig man eigentlich sein kann .......
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2006, 15:11   #10
ingo
Guest
 
hallo unclefu,
  1. find ich dein fettgeschreibe und deinen fragestil ziemlich aufdringlich. niemand ist hier als persönlicher berater angstellt, sondern alle antworten geschehen hier freiwillig.
  2. setzt niemand UST ab. Sie wird bezahlt und letztendlich ans FA abgeführt. die rechnung, die du deinem "kunden" schreibst, verbucht er als ausgabe, die seinen gewinn und somit seine auf den gewinn zu zahlenden steuern senken. die umsatzsteuer hat damit nichts zu tun.
  3. da du sicher nicht soviel einnehmen wirst, dass sich der aufwand einer monatlichen ust.-voranmeldung lohnt, solltest du von der kleinunternehmerregelung gebrauch machen und deine rechnungen ohne ust. auszuweisen schreiben. nochmal: dein kunde kann keine ust. absetzen.
  4. brauchst du einen gewerbeschein um ein gewerbe zu betreiben. dieser kostet ca. 15 € und ist beim zuständigen amt in deiner stadt erhältlich.
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