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Alt 01.08.2006, 14:12   #1
TP-Junior
 
Benutzerbild von Palenie
 
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Berlin
Palenie macht alles soweit korrekt
Question

Werbungskostenfreibetrag bei 6 monatiger Tätigkeit


Hintergrund meiner Frage ist das gute BaföG, da die aber nur den Einkommenssteuerbescheid des FA sehen, hier meine Frage:

Bei einer Aufnahme der Tätigkeit im Juli und keinem bisherigen sonstigen Verdienst stehen mir da nun 920 EUR Werbungskostenabzug (mehr wird es sehr wahrscheinlich eh nicht) zu oder nur anteilig???

MfG
__________________
Wem nicht zu helfen ist dem ist vielleicht zu schaden.
Palenie ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 01.08.2006, 14:17   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
oder nur anteilig???
die 920 EUR sind nicht anteilig zu berechnen, selbst wenn du nur einen Tag im Jahr arbeiten würdest, würden dir die 920 EUR zustehen.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2006, 22:57   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
Lucie kann nur besser werden
selbst wenn du nur einen Tag im Jahr arbeiten würdest, würden dir die 920 EUR zustehen.
__________________

Aber höchstens die tatsächlich erzielten Einnahmen--bei einer 1-Tagesbeschäftigung sind 920 € eher selten!
Lucie
Lucie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2006, 23:31   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Lucie
Aber höchstens die tatsächlich erzielten Einnahmen
Dies gilt generell für alle Einkunftsarten, Pauschbeträge können nie negative Einkünfte herbeiführen.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
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