die 920 EUR sind nicht anteilig zu berechnen, selbst wenn du nur einen Tag im Jahr arbeiten würdest, würden dir die 920 EUR zustehen.oder nur anteilig???
Hintergrund meiner Frage ist das gute BaföG, da die aber nur den Einkommenssteuerbescheid des FA sehen, hier meine Frage:
Bei einer Aufnahme der Tätigkeit im Juli und keinem bisherigen sonstigen Verdienst stehen mir da nun 920 EUR Werbungskostenabzug (mehr wird es sehr wahrscheinlich eh nicht) zu oder nur anteilig???
MfG
Wem nicht zu helfen ist dem ist vielleicht zu schaden.
die 920 EUR sind nicht anteilig zu berechnen, selbst wenn du nur einen Tag im Jahr arbeiten würdest, würden dir die 920 EUR zustehen.oder nur anteilig???
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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selbst wenn du nur einen Tag im Jahr arbeiten würdest, würden dir die 920 EUR zustehen.
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Aber höchstens die tatsächlich erzielten Einnahmen--bei einer 1-Tagesbeschäftigung sind 920 € eher selten!
Lucie
Dies gilt generell für alle Einkunftsarten, Pauschbeträge können nie negative Einkünfte herbeiführen.Zitat von Lucie
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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