so vom weiten her ist das schlecht zu beurteilen. Pauschal würde ich erstmal sagen, dass das totaler Schwachsinn ist.
Ruf mal an, was die Begründung denn mit der Abzugsfähigkeit zu tun hat und frag' mal nach einer gesetzlichen Begründung mit Paragraph, Absatz und Satz. Würde mich mal interessieren, wie man so etwas durchboxen will.
Gruß
Sven


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