Fahrtenbuch genial!
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 03.08.2006, 14:37   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2006
ksunny78 macht alles soweit korrekt

Vom Einzelunternehmen zur GbR


Hallo bin neu hier. Und weil ich hier viel nützliches schon erfahren habe, wird diese Seite gleich zu meinen Favoriten hinzugefügt.
Und ne Frage hab ich auch schon:
Bin Einzelunternehmer, möchte aber demnächst mit meinem Partner eine GbR gründen. Wie verhält es sich da mit dem Anlagevermögen, dass in die GbR übernommen werden soll (Auto, PC). Diese stehen noch mit best. Buchwert drin. Dass ich eine Aufgabebilanz erstellen muss ist klar und die Übernahme des Anlagevermögens erfolgt sicher mit dem Teilwert (also das was ein Dritter unabhängiger zahlen würde). Aber wie ? Entnahme aus Einzelu. als Privatentnahme + USt, und Einlage auch als Privateinlage.
Das wär das Einzige, was mich zu diesem Thema noch interessieren würde.

Ich danke schon mal im voraus.
Ciao
ksunny78 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 03.08.2006, 15:36   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Moin

vorweg:
http://www.gesetze-im-internet.de/umwstg_1995/__24.html

Es besteht bei der Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft die Möglichkeit die bisherigen Buchwerte fortzuführen, den Teilwert anzusetzen oder einen Zwischenwert anzusetzen.

Beim Ansatz der Teilwerte bzw. eines Zwischenwertes werden die stillen Reserven aufgedeckt und es kommt zu einem Aufgabegewinn. Im Falle des Teilwertansatzes kommt eine begünstigte Besteuerung nach § 16 EStG in Betracht und zugleich auch eine Inanspruchnahme des Freibetrags, der jedoch nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden kann. Beim Ansatz eines Zwischenwertes stellt der Aufgabegewinn laufenden Gewinn dar und er wird nicht begünstigt besteuert nach der Fünftelmethode bzw. einem ermäßigten Steuersatz (vgl. § 16 EStG i.V.m. § 34 EStG).

Wählt man die Buchwertfortführung werden keine stillen Reserven aufgedeckt und es ist auch nichts zu versteuern. Die Buchwerte werden eins zu eins in die neue Mitunternehmerschaft übernommen. Da hierdurch jedoch die Beteiligungsverhältnisse verfälscht werden können, versucht man oftmals einen Ausgleich zu finden indem man Ergänzungsbilanzen aufstellt, die dann je nachdem spiegelbildlich für die einzelnen Gesellschafter aufgestellt werden können.


Soweit die Theorie, die sicherlich nicht einfach zu verstehen ist. Daher sollte man bevor man so etwas macht auf jeden Fall einen Steuerberater kontaktieren, der einem auf jeden Fall vor gravierenden Fehlentscheidungen rettet, die einem entweder jetzt oder in den Folgejahren zu Lasten fallen werden.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2006, 16:59   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2006
ksunny78 macht alles soweit korrekt
Vielen Dank ersteinmal. Jetzt heißt es Paragraphen wälzen, um den Überblick zu gewinnen, aber deine Aussage hat mich schon viel weiter gebracht. Nur noch ne kurze Frage: Wenn beide Gesellschafter zu 50% beteiligt sind, aber unterschiedliche Werte (Anlagen) mit einbringen hat das irgendeine Bedeutung bzw. Auswirkung auf die Gewinnausschüttung oder ist das Vereinbarungssache?
LG Die Sandra
ksunny78 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2006, 17:11   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Wenn beide Gesellschafter zu 50% beteiligt sind, aber unterschiedliche Werte (Anlagen) mit einbringen hat das irgendeine Bedeutung bzw. Auswirkung auf die Gewinnausschüttung oder ist das Vereinbarungssache?
die Gewinnbeteiligung ist vereinbarungssache und unabhängig vom Wertansatz oder Art des eingebrachten Vermögens. Ich denke mal, dass ihr euren Gewinn mit einer EÜR ermitteln werdet, so dass die Geschichte mit den Ergänzungsbilanzen wegfällt. Dennoch würde ich den Gang zum Steuerberater raten, da es einige Dinge zu beachten gibt, die sich aus der Ferne nicht klären lassen.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
Vom Einzelunternehmen zur GbR Vom Einzelunternehmen zur GbR
« MBA Kosten nicht anerkannt | Ich blicke nicht mehr durch! »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:50 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67