da gibt es mehrere Möglichkeiten, die Vor- und Nachteile haben. Ich empfehle daher ein Gespräch beim Steuerberater, da alles andere auf eine unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen und anderen rechtlichen Beratungsgebieten hinausläuft.
Gruß
Sven
Hallo Leute,
seit Tagen lese und leseich und nun blicke ich irgendwie nicht mehr durch!!Ich war mir nicht sicher ob ich im Forum "Gründung und Selbstädigkeit" posten soll oder hier und habe jetzt einfach mal losgelegt. Seht es mir also bitte nach, wenn der Thread aus eurer sich dort besser plaziert wäre.
Hier erst mal die Fakten:
- Ich bin Deutscher, lebe aber zur Zeit im außereuropäischen Ausland und bin auch daher nur noch beschränkt steuerpflichtig.
- In dem Land in dem ich lebe kann ich bestimmte Artikel sehr günstig einkaufen und seher für diese Artikel in Deutschland (evtl. auch in vielen anderen Ländern wie USA, EU, Schweiz, Australien,...) ein gutes Potenzial.
- In dem Land in dem ich Lebe sind die Geschäftsbedingungen für Ausländer eher kritisch zu sehen, da dort die Gesetze immer "passend" ausgelegt werden. Daher möchte ich dort verständlicherweise nicht viel investieren und erst recht nicht groß in Erscheinung treten.
- Der Großteil der Kunden wird wohl die Artikel zu gewerblichen zwecken kaufen, es sind aber evtl. auch ein paar Verbraucher dabei, d.h. ich möchte sie nicht ausschließen.
- In dem Land in dem ich lebe möchte ich nur den Bereich Einkauf, Lager, und Versand haben. Dadurch kann man den Gewinn, der dort anfallen wird schön steuern.
- Speziell der Versand soll auf jeden Fall von dort ausgehen zwar direkt an die Kunden! Die Versandkosten sind nämlich sehr günstig und zweitens kann man die Sendungen schön in 22,- EUR Pakete stückeln und somit keine Einfuhrmehrwertsteuer und auch keinen Zoll bezahlen. Sofern man also nicht mehr als ein Paket pro Empfänger pro Tag verschickt ist alles rechtens.
Nun die Problematik:
- Wo mache ich den Online-Shop auf?
A) Ich könnte nun in Deutschland ein Unternehmen gründen und dieses Unternehmen verkauft über einen Online-Shop die Produkte. Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
- Wie das mit Verbraucherverträgen aussieht kann ich ja überall nachlesen (Impressum, Widerrufsbelehrrung, Preisangabenverordnung,...), aber was gilt denn für gewerbliche Kunden?
- Wie stelle ich in dem Shop klar, dass die Ware aus dem Ausland kommt? Ist das mit längeren Lieferzeiten rechtlich ein Problem, wenn darauf hingewiesen wird?
- Wie sieht das steuerlich mit Umsatz und Gewinn aus?
Die Firma im Ausland verschickt ja letztlich direkt an den Kunden. Wie sieht dieses Dreiecksverhältnis steuerlich aus? Ich mache den Umsatz und ziehe davon den "EK" (die Kosten) ab, der hier dann bereits die Marge und die Versandkosten des ausländischen Unternehmens enthält? Ist das korrekt so?
B) Ich könnte auch in einem anderen europäischen Land das Gewerbe anmelden und somit den Shop nicht in Deutschland betreiben.
- Macht dies rechtlich überhaupt einen Unterschied? Es geht wie gesagt hauptsächlich um gewerbliche Kunden.
C) Ich könnte auch eine Firma Offshore gründen. Das wäre steuerlich sicher interessant...![]()
- Wie sieht es hier rechtlich aus?
Wichtig sind denke ich vor allem folgende Punkte:
- Eine .DE Domain oder zumindest eine .COM Domain sollte es sein, da es Vertrauen weckt.
- Ein Deutsches Bankkonto, zumindest aber ein europäisches ist auch ein muss!
- Wichtig sind bei den Rechtsfragen immer folgende Punkte:
-- Ich möchte Abmahnwütigen Anwälten keine Angriffsfläche bieten!!![]()
-- Wie sieht das mit dem Widerrufs- und Rückgaberecht bei gewerblichen Kunden aus? Was passiert wenn eine Sendung trotz Einschreibens verlorengeht oder der Inhalt beschädigt wird?
Wie Ihr seht, ist dieses Posting recht lange geworden und auch die Gliederung lässt zu wünschen übrigIch hoffe trotzdem, dass ihr mir ein wenig aus dem Wald hier heraushelft.
Danke schonmal im Vorraus,
Mike
da gibt es mehrere Möglichkeiten, die Vor- und Nachteile haben. Ich empfehle daher ein Gespräch beim Steuerberater, da alles andere auf eine unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen und anderen rechtlichen Beratungsgebieten hinausläuft.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Das ich hier professionelle Beratung brauche ist klar. Ich habe auch schon mit verschiedenen Anwälten und sogenannten Steuerexperten gesprochen, aber bei so einer Fragestellung muss ich meistens feststellen, das "Fachleute" oft auch relativ wenig Ahnung haben. Daher erhoffte ich mir durch die generelle Diskussion dieser Thematik zumindest möglichen Lösungen näher zu kommen. Wenn dann der Masterplan erstmal grob steht, kann man die Feinheiten dann sicherlich durch entsprechende Experten klären lassen. Aber einfach mal so: "Ich habe da ein Problem..." scheint nicht zu funktionieren. Ich hatte den Eindruck, dass hier sehr kompetente Leute posten und erhoffte mir daher ein paar Tips. Es muss ja niemand schreiben: "Das musst du so und so machen...", aber man kann ja generelle Vor und Nachteile beleuchten, oder? Hoffe ich eben zumindest..
Mike
man kann wohl kaum erwarten die Steuersysteme der einzelnen Staaten zu kennen und dann auf die Schnelle eine Analyse von alle dem mit einem betriebswirtschaftlichen Gutachten. Das sind keine Fälle des Alltags.Ich habe auch schon mit verschiedenen Anwälten und sogenannten Steuerexperten gesprochen, aber bei so einer Fragestellung muss ich meistens feststellen, das "Fachleute" oft auch relativ wenig Ahnung haben.
sicherlich, so grob wie er jetzt ist kann man dazu aber noch nichts sagen und sicherlich nicht in einem Forum, wenn Fachleute schon im Gespräch meinen, dass dies über ihren Horizont hinaus geht.Wenn dann der Masterplan erstmal grob steht, kann man die Feinheiten dann sicherlich durch entsprechende Experten klären lassen.
so ist es. Es fängt doch schon allein bei der Steuerpflicht an, unbeschränkt oder beschränkt. Was sind die Vor- und Nachteile. Schritt-für-Schritt sollte man die einzelnen Fragen abklären, aber ein komplexes System wie du es planst kann man nicht eben so analysieren und sein Statement abgeben. Und solange nicht bekannt ist um welchen Auslandsstaat es sich handelt (zwecks Doppelbesteuerungsabkommen) kann man sowieso keine Aussage treffen.Aber einfach mal so: "Ich habe da ein Problem..." scheint nicht zu funktionieren.
Gruß
Sven
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Naja, da möchte ich so zumindest nicht ganz gelten lassen. Sicher ist das keine Alltagsfrage, ganz klar. Aber ob ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht spielt z.B. keine Rolle, da man als beschränkt Steurpflichtiger ohnehin keine Ausländischen Einnahmen angeben mus. Das würde erst relevant, wenn man wieder voll Steuerpflichtig wäre. Dann würde - im Falle eines existierenden DBAs - das ausländische Einkommen auch zur Progrssion herangezogen. Momentan ist dies aber wie gesagt irrelevant. Die Frage, welches rechtlich und steuerlich interessante Alternativen zum Standort Deutschland sind, wenn man frei wählen könnte, trifft aber in diesem Fall den Punkt. Insofern wundert es schon, das hier niemand Antworten weiss. Das ist ungefäh so wie wenn man nach den Fahrleistungen eines Ferrari frägt und dann heißt es nur "Kann ich mir sowieso nicht leisten" oder "Die Höchstgeschwindigkeit ist bei uns sowieso beschränkt"...![]()
Du siehst das etwas zu einfach. Du wirst hier sicherlich einige Experten finden die sich mit dem deutschen Recht sehr gut auskennen. Deine Fragen setzen aber mehr voraus. Primär stellt sich für Dich die Frage wo Du den Shop eröffnen sollst. Um diese Frage beantworten zu können muss man das Recht der in Frage kommenden Länder kennen und genau da ist das problem. Es gibt dafür Experten die sich gerade auf solche Fälle spezialiesiert haben. In Onlineforen wirst Du diese aber sicherlich nicht finden.Zitat von mike999
Frechdachs
In irgend einem Land musst du dein Welteinkommen versteuern, wenn auch nicht in Deutschland. Die DBA's gelten ja nicht nur für Deutschland, sondern auch für den Partnerstaat.Zitat von mike999
Du solltest vielleicht einfach mal dein Geschäftsprinzip niederschreiben und einem (auf ausländische Sachverhalte spezialisierten) Steuerberater vorlegen. Dieser wird Dir dann nicht direkt eine Antwort geben, da er das ganze ja prüfen muss. Du kannst von niemandem erwarten, dass er die Steuergesetze aller Nationen auf der Welt kennt und somit direkt eine Lösung parat hat. Dieser Sachverhalt erfodert viel mehr eine sorgfältige Analyse.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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OK, ihr habt ja im Prinzip schon recht. Es ist letztendlich sicherlich nicht ganz so einfach wie ich das gerne hätteDann muss ich eben noch etwas weiter suchen, bis ich den geeigneten Steuerberater finde. Trotzdem ein sehr hilfreiches Forum hier mit sehr guten Erläuterungen für Existenzgründer.
Mike
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