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Alt 04.08.2006, 14:05   #1
TP-Specialist
 
Benutzerbild von MichaelM
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Münster-Hiltrup
MichaelM hilft, wo's gehtMichaelM hilft, wo's gehtMichaelM hilft, wo's geht

Verstoß gegen Urhebergesetz


Hallo Leute,

ich habe am 12.07.2006 eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das Urhebergesetz erhalten. Darin ging es darum, dass sich Texte aus meiner Webseite mit Texten aus einer Webseite zur Erstellung von Internetseiten teilweise bzw. fast übereinstimmten.
Diese Firma behauptet nun, dass ich diese Texte aus deren Webseite kopiert hätte und auf meine Webseite gestellt habe.
Das ist aber nicht richtig.

Ich hatte die Texte aus einem Forum für Hilfen und Denkanstöße an Webdesigner, oder die die es werden wollen. Hier war die Verwendung der Texte ausdrücklich gewünscht bzw. erlaubt.
Ich soll jetzt 740,08 € dafür bezahlen.

Was ist, wenn auch dieser Webdesigner diesen Text aus einem Forum hat und jetzt behauptet, er wäre der Urheber dieser Texte.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, wenn ich gegen diese Forderung klage und diesen Betrag nicht bezahle, den Prozess zu verlieren.

Für einen entsprechenden Tipp wäre ich sehr dankbar.
Es kommt dann noch hinzu, dass ich mit dem angesprochenem Text und auch bisher noch keine Webseite verkauft habe. Die gehen bei der Berechnung des Betrages von 2 Aufträgen aus.
__________________
Harleylujar, Michael!!

Falls mein Beitrag zu einer Lösung geführt hat,
würde ich mich über eine konstruktive Bewertung freuen.


Man sieht nur mit dem Herzen gut - das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar...


www.mikel-mueller.de
www.sanitaertechnik-mueller.de

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MichaelM ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 04.08.2006, 14:50   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2003
VoltFreeze ist auf einem guten Weg
ich kenn mich da jetzt nicht so gut mit dem thema aus...

aber zunächst mal ein kleines beispiel:

in meiner näheren umgebung gab es auf einem fest einmal eine schlägerei. am ende ging es nur um 2 gegner. der eine, ich nenne ihn "X" bekam von "Y", auf gut deutsch gesagt, ordentlich auf die fresse. "Y" war aber derjenige der im nachhinein eine anzeige veranlasste. "Y" hat angefangen und "X" reagierte nur selten, und dann nur aus dem affekt. trotzdem musste am ende "X" an "Y" schmerzensgeld zahlen.

Es gibt mehrere solche Beispiele, aber aus fast allen geht eigentlich hervor: wer zuerst anklagt bekommt eher recht.

explizit zu deinem fall... ich denke die kanzlei, die dich anklagte tat dies aus eigeninitiative ohne, dass der "dargestellte" urheber vermutlich etwas davon wusste (ist meistens so, da sich diverse anwälte/kanzleien fast vollständig auf internetrecht spezialisiert haben, da die deutschen gesetze in diesem fall sehr schwammig aufgebaut sind und daher für solche Vorgänge einen idealen Nährboden bieten. Außer du weißt es besser - ich geh jetzt halt mal vom Standardfall aus)

Desweiteren würde ich mir an deiner Stelle überlegen ob ich die 740,08 € (so hart es auch leider klingen mag) einfach zahle, denn die weiteren entstehenden kosten, für deinen anwalt etc werden diesen betrag auf jeden fall übersteigen, selbst in dem falle, dass du den prozess gewinnen solltest, was aber leider sehr unwahrscheinlich ist. Und falls du verlieren solltest, bleibst du auf deinen anwaltskosten sitzen plus noch zusätzlich auf den 740,08 €.

meiner meinung nach kann man sich in solchen fällen in deutschland wohl kaum auf gerechtigkeit verlassen.

MfG VoltFreeze

Passender Link: http://www.rettet-das-internet.de/
__________________
Vertraue niemals einem PC, den du nicht aus dem Fenster schmeißen kannst.

Geändert von VoltFreeze (04.08.2006 um 14:53 Uhr).
VoltFreeze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2006, 14:52   #3
TP-Senior
 
Benutzerbild von Jovi_Girl
 
Registriert seit: Jul 2006
Ort: NRW
Jovi_Girl ist auf einem guten Weg
Hallo Michael,

das ist natürlich übel und tut mir sehr leid für dich.
Ich kenne die Problematik aber nur zu gut.
Im Bereich Webdesign hat man nun mal nicht die Möglichkeit bestimmte Dinge umzuschreiben: z.B. wirst du auf fast jeder Homepage von Webdesignern auf gleiche Formulierungen stoßen- weil es teilweise ja gar nicht anders geht.
Bei jedem Zweiten steht auf der Homepage: "individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitte Homepage", oder "Homepage in Anlehnung an die Corporate Identity ihres Unternehmens"....was will man da auch großartig anders schreiben.

Du schreibst du hast den Text aus einem Forum- selbst wenn dort stand, dass es erlaubt ist diese Texte zu benutzen, würde ich mich niemals darauf verlassen- gerade in Zeiten wo der Abmahnwahnsinn immer schlimmer wird.

Ich kann dir eigentlich nur einen Tipp geben: Such dir einen guten Rechtsanwalt der sich mit Urheberrecht auskennt- nur dieser wird dir spezifisch etwas zu deinem Fall sagen können.

Ob der Kläger die Texte nun selbst aus dem Board kopiert hat, wird man ihm wohl nur schlecht nachweisen können.

Ich bin selbst von Textdieben betroffen im Moment- bei Ebay hat doch glatt jemand meinen Angebotstext kopiert, aber Ebay macht nix dagegen- toll


Wünsche dir auf jeden Fall, dass du aus der Geschichte mit einem blauen Auge rauskommst und die Abmahngebühr nicht bezahlen musst.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende...
__________________
Not old- just older

Geändert von Jovi_Girl (04.08.2006 um 14:54 Uhr).
Jovi_Girl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2007, 17:06   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Unna
Speddy 125 macht alles soweit korrekt
Hallo Michael,

ich hab heute selber eine Abmahnung wegen eines ähnlichen Falles bekommen, was ist denn aus Deinem geworden? musstest du zahlen oder was hast du noch angestellt?
Speddy 125 ist offline   Mit Zitat antworten
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