ich kenn mich da jetzt nicht so gut mit dem thema aus...
aber zunächst mal ein kleines beispiel:
in meiner näheren umgebung gab es auf einem fest einmal eine schlägerei. am ende ging es nur um 2 gegner. der eine, ich nenne ihn "X" bekam von "Y", auf gut deutsch gesagt, ordentlich auf die fresse. "Y" war aber derjenige der im nachhinein eine anzeige veranlasste. "Y" hat angefangen und "X" reagierte nur selten, und dann nur aus dem affekt. trotzdem musste am ende "X" an "Y" schmerzensgeld zahlen.
Es gibt mehrere solche Beispiele, aber aus fast allen geht eigentlich hervor: wer zuerst anklagt bekommt eher recht.
explizit zu deinem fall... ich denke die kanzlei, die dich anklagte tat dies aus eigeninitiative ohne, dass der "dargestellte" urheber vermutlich etwas davon wusste (ist meistens so, da sich diverse anwälte/kanzleien fast vollständig auf internetrecht spezialisiert haben, da die deutschen gesetze in diesem fall sehr schwammig aufgebaut sind und daher für solche Vorgänge einen idealen Nährboden bieten. Außer du weißt es besser - ich geh jetzt halt mal vom Standardfall aus)
Desweiteren würde ich mir an deiner Stelle überlegen ob ich die 740,08 € (so hart es auch leider klingen mag) einfach zahle, denn die weiteren entstehenden kosten, für deinen anwalt etc werden diesen betrag auf jeden fall übersteigen, selbst in dem falle, dass du den prozess gewinnen solltest, was aber leider sehr unwahrscheinlich ist. Und falls du verlieren solltest, bleibst du auf deinen anwaltskosten sitzen plus noch zusätzlich auf den 740,08 €.
meiner meinung nach kann man sich in solchen fällen in deutschland wohl kaum auf gerechtigkeit verlassen.
MfG VoltFreeze
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