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Alt 04.08.2006, 16:44   #1
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Erstattung von Versandkosten


Hallo,

ich hab da mal eine Kurze Frage:

Ein Kunde kauft bei mir etwas im Online-Shop ein.

Er bezahlt für den Warenwert 12,95€
für Die Versandkosten 3,95€
und eine Nachnamegebühr von 6,00€

Gesamtnachnamebetrag 22,90€

Dann schickt der Kunde es frankiert zurück mit dem Vermerk: "Hat mir nicht gefallen"

lt. unseren AGB sind die Versandkosten für Rücksendungen unter 40€ vom Kunden zu tragen.

Natürlich bekommt der Kunde seine 12,95€ für den Warenwert zurück.
Aber was ist mit den Versandkosten und besonders den Nachname-Gebhren.

Muss man bei nicht gefallen den Kompletten Kaufpreis also inkl. Versand & NN-Gebühr erstatten? Der Kunde hätte ja auch per Vorkasse zahlen können.

Wer kann mir helfen?
everflag ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 04.08.2006, 16:53   #2
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Zitat:
lt. unseren AGB sind die Versandkosten für Rücksendungen unter 40€ vom Kunden zu tragen.
dann verstoßen deine AGB gegen geltendes Recht und du kannst abgemahnt werden. Bis 40 EUR trägt der Verkäufer jegliche Versandkosten im Falle der Rückgabe.

http://www.verbraucherzentrale-nrw.d...59/link201226A
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Alt 04.08.2006, 16:54   #3
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du musst ihm die komplette Summe erstatten, ist leider so

lediglich die Rücksendeversandkosten (weil < 40 €) hat der Kunde selber zu tragen.

@Sven: umgekehrt ist es richtig

Zitat:
Nach der europäischen Fernabsatzrichtlinie dürften Verbraucher allein die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden - und das auch nur unter bestimmten Bedingungen:

* Der Händler weist in seinen Geschäftsbedingungen darauf hin.
* Der Preis der retournierten Waren beträgt höchstens 40 Euro.
* Der Kunde hat bei Rücksendung von Waren im Wert von über 40 Euro den Kaufpreis noch nicht bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht.
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2006, 17:01   #4
TP-Newbie
 
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everflag macht alles soweit korrekt
Okay,

das mit den Nachname-Gebühren hab ich nun verstanden.

Ist zwar schade aber na gut wollte das nur Grundsätzlich mal klären

Danke!
everflag ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2006, 17:24   #5
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oh, sorry. Stümmt
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2006, 19:41   #6
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Das heißt im Klartext kann ich den Superexpressversand mit der Transportversicherung "Superdeluxe" abschließen und per Nachname bestellen und nach Borkum liefern lassen und im dümmsten Fall kann dies alles der Onlineshop-Betreiber bezahlen?
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hätte hätte Fahrradkette - wäre wäre Heckenschere - müsste müsste Nordseeküste - würde würde Sprunglaufhürde - sollte sollte Nick Nolte
Stefan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2006, 19:50   #7
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yep ... krass aber wahr
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2006, 20:05   #8
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Sven0 macht alles soweit korrekt
Norsk-IT und auch andere PC-Händler machen es so das bei Vorkasse die Hinsendeportokosten (vom Händler zum Kunden Lieferung) nicht wieder rückerstattet werden. Keine Ahnung ob das rechtlich okay ist). Bei Nachnahme hast du natürlich das Nachsehen.
Sven0 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2006, 20:26   #9
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Gidian macht alles soweit korrekt
Das heißt für Kleinanbieter dann wohl, dass man nichts per Nachname versenden sollte. Gerade wenn man wenig verkauft, können diese Kosten schon ganz schön was ausmachen. Schade eigentlich, dass unter solchen Regelungen der Komfort für den Käufer leidet.

Gruß

Gidian
Gidian ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2006, 13:52   #10
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Sven0 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Gidian
Das heißt für Kleinanbieter dann wohl, dass man nichts per Nachname versenden sollte. Gerade wenn man wenig verkauft, können diese Kosten schon ganz schön was ausmachen. Schade eigentlich, dass unter solchen Regelungen der Komfort für den Käufer leidet.

Gruß

Gidian
yepp genau so ist es.

Ich finde aber Nachnahme gar nicht so praktisch:

1. teuer für den Käufer
2. zeitaufwendig für den Verkäufer
3. risikoreich für den Verkäufer (umsonst bezahlte Versandkosten bei Rücksendungen und Spaßbestellern)
Sven0 ist offline   Mit Zitat antworten
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