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Thema: Namensgebung und Postbote....

  1. #1
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Namensgebung und Postbote....

    Hallo,

    ein Bespiel:

    Ich habe meiner Einzelunternehmung zwei "Phantasie-Namen" gegeben:

    Wischmeyerbau sowie Mustermanntechnik Inh. Michael Mustermann.

    Jetzt kommen schonmal Briefe oder Kataloge, nur an den Namen Wischmeyerbau oder Mustermanntechnik adressiert, ohne meinen direkten Namen.

    Die Postboten regen sich gelegentlich auf, weil sie wohl die Ansicht vertreten, das da etwas nicht koscher wäre.
    Ist natürlich alles koscher, sind halt zwei Namen für zwei Geschäftsbereiche, die auf Werbung von mir auftaucht.

    Wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Muß der Postbote alles zustellen, was auch am Briefkasten steht oder könnte er sich (warum auch immer) weigern?

  2. #2
    TP-Member Frechdachs macht alles soweit korrekt
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    kleiner Hinweis. Inh. dürfen sich nur Vollkaufläute nennen..... solltest Du kein Vollkaufmann sein kann es ganz schnell ärger geben Am besten Du googelst mal nach Vollkaufmann.

    Was die Sache mit dem Postboten betrifft....... Sorry, aber das geht den Postboten nun gar nix an was da für Hintergründe laufen. Für den Postboten muss nur klar erkennbar sein in welchen Briefkasten die Post gehört und wenn auf dem Brief etwas anderes steht als auf dem Briefkasten kanns Probleme mit der Zustellung geben. Alles andere hat ihn nicht zu interessieren.

    Frechdachs

  3. #3
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Frechdachs
    kleiner Hinweis. Inh. dürfen sich nur Vollkaufläute nennen..... solltest Du kein Vollkaufmann sein kann es ganz schnell ärger geben Am besten Du googelst mal nach Vollkaufmann.

    Was die Sache mit dem Postboten betrifft....... Sorry, aber das geht den Postboten nun gar nix an was da für Hintergründe laufen. Für den Postboten muss nur klar erkennbar sein in welchen Briefkasten die Post gehört und wenn auf dem Brief etwas anderes steht als auf dem Briefkasten kanns Probleme mit der Zustellung geben. Alles andere hat ihn nicht zu interessieren.

    Frechdachs
    Hallo,
    das mit dem Inhaber war auch nur zur Verdeutlichung, habe ich nicht so stehen. In Rechnungen wird immer Fett der Vor-und Zuname angegeben.

    Nur mich nerven die Kommentare der Postboten, so nach dem Motto: Heut wieder was für die Firma? Ist das denn richtig? Hatte ja gestern was für die Firma...
    Würde mich am liebsten über die beschweren.
    (Klingeln ja extra um nachzufragen)
    Geändert von wilber (06.08.2006 um 23:00 Uhr)

  4. #4
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Ist das wirklich so mit dem Inhaber?
    Darf ich als ganz normaler Einzelunternehmer mit Gewerbeschein nicht hinschreiben:
    Firma XY, Inhaber YZ ?
    ............................

  5. #5
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Levis
    Ist das wirklich so mit dem Inhaber?
    Darf ich als ganz normaler Einzelunternehmer mit Gewerbeschein nicht hinschreiben:
    Firma XY, Inhaber YZ ?
    Jepp, das ist so, weil der Name deines Einzelunternehmens dein Vor- und Zuname ist.

  6. #6
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia
    Jepp, das ist so, weil der Name deines Einzelunternehmens dein Vor- und Zuname ist.
    Hmm, aber sonst auf Werbebriefen kann ich ja schreiben:

    Max Mustermann, Webtech oder so?

    Ich weiß wohl, das die T-COM sich mit Telefonbucheinträgen mitlerweile bedeckt hält und Phantasienamen einer Einzelunternehmung nicht mehr einträgt.

    Wie werde ich Voll-kaufmann?

  7. #7
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von wilber
    Wie werde ich Voll-kaufmann?
    z.B. durch Eintragung ins Handelsregister.
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  8. #8
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    ein Postbote hat zuzustellen, was irgendwie geht. Punkt.
    auch ohne nervende Nachfragen ...

    (war selber mal Briefträger ...)

  9. #9
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Thomas
    ein Postbote hat zuzustellen, was irgendwie geht. Punkt.
    auch ohne nervende Nachfragen ...

    (war selber mal Briefträger ...)

    Na gut, dann werd ich den Damen mal auf den Zahn fühlen. Bin da in der Beziehung viel zu ängstlich.

  10. #10
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Du kannst auch vor deinem Namen die Branche hinschreiben was du machst, z.b. :

    Tischlerei Egon Müller
    Webdesign-Agentur Egon Müller
    Onlineverlag Egon Müller
    Design-Atelier Egon Müller

    usw.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Vollkaufmann

    Vollkaufmann ist jeder der kein Kleingewerbetreibender ist!!!!!
    Auch ohne HGB Eintrag.

    Zitat: "Der Unternehmer eines solchen Betriebs ist somit automatisch und unmittelbar aus dem Gesetz Kaufmann. Er muss im Handelsregister eingetragen sein, wobei dieser Eintrag nur deklaratorischer (rechtsbezeugender) Natur ist; er ist auch Kaufmann, wenn er nicht eingetragen ist."

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