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07.08.2006, 09:11
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2003
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Steinschlag Kundenfahrt: neue Frontscheibe Betriebsausgabe?
Moin, moin,
bin am Freitag auf der Heimfahrt von einem Kunden gewesen und auf einmal macht es Klack und ich hab einen Sprung in der Frontscheibe.
Ging alles total schnell, anscheinend ist durch den Gegenverkehr ein Stein auf die Windschutzscheibe geschleudert worden.
Wenn ich jetzt eine neue Scheibe reinmachen lasse, kann ich diese dann als Betriebsausgabe geltend machen?
Denn wäre ich nicht bei dem Kunden gewesen, dann wäre mir das ja nicht passiert....
(Das Auto ist ansonsten kein direkter Geschäftswagen, ich rechne über die Kilometerpauschale ab.)
Grüße
Dunja
__________________
Träume nicht dein Leben
– lebe deinen Traum!
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07.08.2006, 09:39
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Wenn ich jetzt eine neue Scheibe reinmachen lasse, kann ich diese dann als Betriebsausgabe geltend machen?
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jupp, Betriebsausgabe in Höhe der entstandenen Kosten abzgl. evtl. Versicherungserstattungen.
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07.08.2006, 09:45
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2003
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Super – das ist ja eine gute Nachricht!!
Diesbzgl. Versicherungen habe ich leider nicht, da nur Haftpflicht.
__________________
Träume nicht dein Leben
– lebe deinen Traum!
Geändert von duna (07.08.2006 um 09:54 Uhr).
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07.08.2006, 09:52
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Poloatze
jupp, Betriebsausgabe in Höhe der entstandenen Kosten abzgl. evtl. Versicherungserstattungen.
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Wo kann man das nachlesen?
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07.08.2006, 10:53
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Wo kann man das nachlesen?
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ich gehe mal davon aus, dass du die Abgeltungswirkung der 30 Cent im Hinterkopf hast.
BMF vom 11.12.2001, BStBl I 2001, 994
"Einführungsschreiben zu den Entfernungspauschalen ab 2001"
Zitat:
3. Abgeltungswirkung der Entfernungspauschalen
Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG sind durch die neue
Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen abgegolten, die
durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und
Familienheimfahrten entstehen. Dies gilt z.B. auch für
Parkgebühren, für das Abstellen des Kraftfahrzeugs während der
Arbeitszeit, für Finanzierungskosten sowie für die Kosten
eines Austauschmotors anlässlich eines Motorschadens auf einer
Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder einer
Familienheimfahrt. Unfallkosten sind als außergewöhnliche
Kosten allerdings auch weiterhin neben der
Entfernungspauschale zu berücksichtigen (BT-Drucksache
14/4631). H 42 LStR "Unfallschäden" ist deshalb weiter zu
beachten.
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Analoge Anwendung versteht sich, da im BMF-Schreiben von Werbungskosten die Rede ist und nicht von Betriebsausgaben, allerdings würde eine abweichende Beurteilung eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nach sich ziehen, was der Gesetzgeber bisher immer vermeiden wollte.
Nicht abziehbar sind allerdings die Aufwendungen, wenn der Unfall aufgrund von Trunkenheit verschuldet wurde, weil diese immer der privaten Sphäre zugeordnet wird.
Gruß
Sven
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07.08.2006, 11:03
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Dankeschön.
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09.08.2006, 13:26
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Oberbayern
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Solche Schäden zahlt auch eine Teilkaskoversicherung zu 100 Prozent.
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09.08.2006, 13:30
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#8
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2003
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Ja, wenn man eine Teilkasko hätte....
__________________
Träume nicht dein Leben
– lebe deinen Traum!
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09.08.2006, 13:40
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich weiss nicht, wollte das eigentlich schonmal schreiben und dann doch wieder nicht.... ich hab so'n ungutes Gefühl dabei, weil...
könnt ich mir ja als Gewerbetreibender die teure Teil-/Vollkasko sparen, denn irgendwie kann ja jede Fahrt 'ne betrieblich veranlasste sein .........
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09.08.2006, 13:45
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#10
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Oberbayern
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Hab' wohl oben etwas zu schnell gelesen. 
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09.08.2006, 13:56
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#11
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2003
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Hmm, dorintia, da hst du Recht –
frage mich gerade, wenn ich das vorm Finanzamt beweisen müsste...
Der Kunde bestätigt sicher, dass ich an dem besagten Tag bei ihm war, aber das mit dem Steinschlag ist mir ja auf der Rückfahrt passiert und da war ja nur ich dabei, gibt also keine Zeugen...
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Träume nicht dein Leben
– lebe deinen Traum!
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09.08.2006, 13:57
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#12
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Oberbayern
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Zitat:
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Zitat von duna
frage mich gerade, wenn ich das vorm Finanzamt beweisen müsste...
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Das ist eigentlich nur mit Hilfe eines akkurat geführten Fahrtenbuchs möglich.
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09.08.2006, 13:58
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#13
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2003
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Noch ne kleine Frage ist mir gerade eingefallen (Auto geht heute in Reparatur): unter was buche ich die diesbzgl. Kosten dann? Unter Fahrtkosten oder unter Sonstiges?
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Träume nicht dein Leben
– lebe deinen Traum!
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09.08.2006, 14:14
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Beim SKR 03 gehört das auf Konto #4590 "Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge"
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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09.08.2006, 14:17
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#15
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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@ dorintia
Unfallkosten werden vom Finanzamt gerne unter die Lupe genommen im Falle einer Betriebsprüfung. Außerdem bekommst du vom Finanzamt nicht den kompletten Betrag erstattet, auch wenn du den Betrag als Betriebsausgabe ansetzt.
@ duna
SKR 03: Kto. 4540
Kfz-Reparaturen
EDIT: oder 4590, wobei das Konto in meinem SKR 03 nicht existiert.
Gruß
Sven
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