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Thema: Privatverögen wird als Teilwert steuerpflichtig angerechnet. Bitte um Hilfe

  1. #1
    TP-Newbie chokobo007 macht alles soweit korrekt
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    Privatverögen wird als Teilwert steuerpflichtig angerechnet. Bitte um Hilfe

    Hallo liebes Forum

    kurz die Vorgeschichte.

    Ich war bis vor einem halben Jahr Gerwerbetreibend als Händler von chinesischsprachigen Filmen , welche maximal 2 Euro gekostet haben.

    Wichtig : Im Laufe meiner gewerblichen Tätigkeit habe ich 2000 Euro von Verwandten geschenkt bekommen, und mit diesem Geld ( Privatvermögen )habe ich wiederum 1000 Dvds gekauft.

    Ich habe vor einem halben Jahr das Gewerbe abgemeldet und dachte alles ist in Ordnung.

    Vor ca 2 Monaten erhielt ich ein Brief vom Finanzamt, welche Waren denn nach der Geschäftsaufgabe übriggeblieben seien. Dem Fa teilte ich mit dass ich noch im Besitz von ca 900 chin . Sprachigen Dvds bin.

    Nun der Hammer: Das Fa schickte mir vor 3 Wochen den Steuerbescheid, worin stand dass die Dvds ins Privatvermögen einbezogen wurden , geschätzt mit einem TEILWERT von 10 Euro pro Dvd, wass wiederum als 900 * 10 Euro aufgerechnte wurde.

    Laut Fa besitze ich jetzt Dvds im Wert von 9000 Euro, wofür ich jetzt 2300 Euro Steuernachzahlung zu leisten habe.

    Die Probleme sind jetzt folgende.

    1. Die 900 restlichen Dvds wurden wie schon gesagt im laufe der gewerblichen Tätigkeit vom Privatvermögen erworben. ( Natürlich musste ich für die Ware bei der Einfuhr, Einfuhrumsatzsteuer (Umst ) zahlen. Wenn ich die Dvds hätte verkaufen können , hätte in natürlich Steuern gezahlt, aber wenn ich die Ware nicht verkaufen kann , dann sehe ich dass so dass ich die Ware gekauft habe, Umst gezahlt habe, und diese Ware jetzt mir gehört.

    2. Das Geschäft wurde aufgegeben weil eben die Ware nicht an den Mann gebracht werden konnte, was auch mit den vielen Händler Konkurrenten aus China, Hong Kong zu tun hatte. Der Markt wurden von den chin. Händlern erstens überflutet, was wiederum zu folge hatte dass , zweitens die Preise erheblich gedrückt wurden.

    Hauptsächlich veräußerte ich die Ware über Ebay, wobei ich um einen erfolgreichen Erlös von z.B 8 Euro pro Dvd zu erzielen, die Ware im Schnitt 5 - 8 mal einstellen musste, was natülich kosten von ca 5 Euro verursachte.

    Das heißt, um eine Dvd für 8 Euro zu verkaufen, ich ersteinmal 5 Euro investieren musste. Die 8 Euro Erlös abzüglich der 5 Euro Einstellgebühr + 2 Euro Einkaufswert, macht bei mir 7 Euro Gesamkosten. 8 - 7 Euro macht bei mir 1 Euro Gewinn.

    Vielelcheicht kann mir jemand ein paar nützliche Infos geben, auch wenn mein Fall nich viel mit den hier üblichen Fragen zu tun hat.

    Nochmal meine wichtigste Frage.

    Ich kaufe von meinen eigenen 2000 Euro Ware ( 1000 chinesische Dvs ) im laufe der gewerblichen Tätigkeit. Nach der Geschäftsaufgabe werden mir die restlichen 900 Dvds mit einem Teilwert von10 Euro als 9000 Euro in mein Privatvermögen einberechnet, wofür ich dann 2300 Euro nachzahlen soll, muss .

    Ich verstehe die Welt nicht mehr !!!

    Bitte um hilfreiche Posts.

    Vielen Dank im voraus

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Wichtig : Im Laufe meiner gewerblichen Tätigkeit habe ich 2000 Euro von Verwandten geschenkt bekommen, und mit diesem Geld ( Privatvermögen )habe ich wiederum 1000 Dvds gekauft.
    1000 DVD, die als Betriebsausgabe angesetzt wurden.

    Nun der Hammer: Das Fa schickte mir vor 3 Wochen den Steuerbescheid, worin stand dass die Dvds ins Privatvermögen einbezogen wurden , geschätzt mit einem TEILWERT von 10 Euro pro Dvd, wass wiederum als 900 * 10 Euro aufgerechnte wurde.
    richtig, § 16 Abs. 3 S. 7 EStG.

    Wenn du die DVD's bisher für weniger als 10 EUR verkauft hast würde ich aber über den gemeinen Wert streiten.

    1. Die 900 restlichen Dvds wurden wie schon gesagt im laufe der gewerblichen Tätigkeit vom Privatvermögen erworben. ( Natürlich musste ich für die Ware bei der Einfuhr, Einfuhrumsatzsteuer (Umst ) zahlen. Wenn ich die Dvds hätte verkaufen können , hätte in natürlich Steuern gezahlt, aber wenn ich die Ware nicht verkaufen kann , dann sehe ich dass so dass ich die Ware gekauft habe, Umst gezahlt habe, und diese Ware jetzt mir gehört.
    nein, du hast die Ware gekauft und diese als Betriebsausgaben geltend gemacht. Folglich handelt es sich ab sofort um Betriebsvermögen. Im Zeitpunkt der Aufgabe werden die DVD's dann natürlich als Betriebseinnahme angesetzt, weil private Vorgänge sich insgesamt nicht auswirken sollen und dies würde es sich ansonsten durch die Betriebsausgabe beim Einkauf.

    Vielelcheicht kann mir jemand ein paar nützliche Infos geben, auch wenn mein Fall nich viel mit den hier üblichen Fragen zu tun hat.
    schildere dies so dem Finanzamt, so dass diese von dem Ansatz von 10 EUR runter gehen pro DVD. Sprich, türkischer Basar ist angesagt.

    => die einzige Möglichkeit besteht also die 10 EUR Entnahmewert pro Stück runterzuhandeln

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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