1000 DVD, die als Betriebsausgabe angesetzt wurden.Wichtig : Im Laufe meiner gewerblichen Tätigkeit habe ich 2000 Euro von Verwandten geschenkt bekommen, und mit diesem Geld ( Privatvermögen )habe ich wiederum 1000 Dvds gekauft.
richtig, § 16 Abs. 3 S. 7 EStG.Nun der Hammer: Das Fa schickte mir vor 3 Wochen den Steuerbescheid, worin stand dass die Dvds ins Privatvermögen einbezogen wurden , geschätzt mit einem TEILWERT von 10 Euro pro Dvd, wass wiederum als 900 * 10 Euro aufgerechnte wurde.
Wenn du die DVD's bisher für weniger als 10 EUR verkauft hast würde ich aber über den gemeinen Wert streiten.
nein, du hast die Ware gekauft und diese als Betriebsausgaben geltend gemacht. Folglich handelt es sich ab sofort um Betriebsvermögen. Im Zeitpunkt der Aufgabe werden die DVD's dann natürlich als Betriebseinnahme angesetzt, weil private Vorgänge sich insgesamt nicht auswirken sollen und dies würde es sich ansonsten durch die Betriebsausgabe beim Einkauf.1. Die 900 restlichen Dvds wurden wie schon gesagt im laufe der gewerblichen Tätigkeit vom Privatvermögen erworben. ( Natürlich musste ich für die Ware bei der Einfuhr, Einfuhrumsatzsteuer (Umst ) zahlen. Wenn ich die Dvds hätte verkaufen können , hätte in natürlich Steuern gezahlt, aber wenn ich die Ware nicht verkaufen kann , dann sehe ich dass so dass ich die Ware gekauft habe, Umst gezahlt habe, und diese Ware jetzt mir gehört.
schildere dies so dem Finanzamt, so dass diese von dem Ansatz von 10 EUR runter gehen pro DVD. Sprich, türkischer Basar ist angesagt.Vielelcheicht kann mir jemand ein paar nützliche Infos geben, auch wenn mein Fall nich viel mit den hier üblichen Fragen zu tun hat.![]()
=> die einzige Möglichkeit besteht also die 10 EUR Entnahmewert pro Stück runterzuhandeln
Gruß
Sven


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