2 Möglichkeiten:
1. du nimmst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch:
darfts auf den von dir ausgestellten Rechnungen keine Mwst. ausweisen, musst auch keine an das FA abführen, kannst allerdings auch keine Vorsteuer deiner Ausgaben vom FA erstattet bekommen.
2. du unterliegst der Regelbesteuerung:
deine Rechnungen müssen ausgewiesene Mwst. enthalten, diese ist monatlich an das FA abzuführen und du kannst für deine Ausgaben (wenn Mwst. ausgewiesen) die Vorsteuer geltend machen, also vom FA erstattet bekommen. Die Gegenrechnung erfolgt mit der monatl. Ust.-voranmeldung.
Es ist innerhalb Dtschld. üblich, Mwst. an den Händler zu bezahlen.


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