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Thema: Abführung der MWST

  1. #1
    cHs
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    Abführung der MWST

    Guten Abend,
    bin gerade etwas verwirrt oder habe einen Denkfehler...

    Also ich habe am 01.08.06 ein Sportgeschäft eröffnet. Ware inklusive Rechnung habe ich auch schon bekommen und habe die Rechnung inklusive 16% MWST an den Hersteller bezahlt.

    Nun verkaufe ich meine Ware nach der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Muss ich nun nochmal 16% MWST an das Finanzamt abführen?
    Wäre doch der Hammer!

    Beispiel:
    Wenn ich 50,- € EK + 16% MWST= 58,- € an den Hersteller zahle, die unverb. Preisempfehlung vom Hersteller übernehme (sagen wir 100,-€), müßte ich 13,79 € (16%) an MWST abführen.
    Nicht nur, daß ich 21,79 € an Steuern zahle... da würden mir ja nur 28,21 € Gewinn bleiben.

    IST DAS SO?
    Oder wo liege ich falsch?
    zur Info...(falls das entscheidend ist...), auf meinen Rechnungen erscheint keine Ausweisung von MWST.

    Muss ich eigentlich MWST an Hersteller zahlen?

    Wer kann mich aufklären?
    Danke

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    2 Möglichkeiten:

    1. du nimmst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch:
    darfts auf den von dir ausgestellten Rechnungen keine Mwst. ausweisen, musst auch keine an das FA abführen, kannst allerdings auch keine Vorsteuer deiner Ausgaben vom FA erstattet bekommen.

    2. du unterliegst der Regelbesteuerung:
    deine Rechnungen müssen ausgewiesene Mwst. enthalten, diese ist monatlich an das FA abzuführen und du kannst für deine Ausgaben (wenn Mwst. ausgewiesen) die Vorsteuer geltend machen, also vom FA erstattet bekommen. Die Gegenrechnung erfolgt mit der monatl. Ust.-voranmeldung.

    Es ist innerhalb Dtschld. üblich, Mwst. an den Händler zu bezahlen.

  3. #3
    TP-Newbie jazzyJack-HH macht alles soweit korrekt
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    Du machst einen Denkfehler.

    Du zahlst x Euro MwSt an den Lieferanten und nimmst beim Verkauf der Ware y MwSt ein.
    y geht (theoretisch) ans Finanzamt. So weit okay.
    Jetzt aber kommt der sogenannte "Vorsteuerabzug". D.h. die an den Lieferanten abegführte MwSt ziehst Du von der ans Finanzamt abzugführenden Summe wieder ab - wie es das Elsterformular auf der 2. Seite vorsieht.

    Dann klappt´s auch mit dem Über-bleiben...
    ,-)

  4. #4
    cHs
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    TP-Newbie cHs macht alles soweit korrekt
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    Danke!

    Hört sich doch gar nicht verkehrt an...
    Und das regel ich dann alles mit dem Finanzamt,oder?

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