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13.08.2006, 12:37
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
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Steuerbescheid 2005, nebenberufl. Selbständigkeit
Hallo
ich habe hier im Forum nach einer Antwort gesucht, nur leider nichts passendes gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
Ich habe den Bescheid vom Finanzamt für 2005 für meine Steuererklärung für die Einkünfte aus meinem selbständigen Gewerbe und meiner nichtselbständigen Arbeit erhalten.
Dazu muß ich betonen,daß mein Gewerbe nur nebenberuflich (!) ausgeübt wird, was aus der wirklich sehr geringen Summe, auch erkenntlich ist.
Nun liegen die Einkünfte aus nichtselbständigem Einkommen bei 17.696 €
und die aus dem Gewerbebetrieb bei 1.295 €
Dem Bescheid zufolge muß ich nun 349,66 € für Einkommens-u. Kirchensteuer, sowie Solidaritätszuschlag nachzahlen.
Gleichzeitig wurde eine Vorauszahlung von 2mal 183€ für 2006 gefordert.
Als ich mein Gewerbe angemeldet habe, wurde mir auf dem Finanzamt gesagt, daß ich monatl. nicht mehr als ca. 400 € mit meinem eigenen Gewerbe dazuverdienen darf und diesen Betrag dann auch nicht versteuern muß...auf diese Aussage habe ich mich dann auch verlassen.
War das nun ein Trugschluß ? ..... kann es den sein, daß ich nichtmal 1295€ im Jahr, nebenberufl. Selbständig dazuverdienen darf? steuerfrei?
Würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand helfen kann, auch wenn es hier evtl. ein Thread gibt, den ich übersehen habe....bin wirklich schon ganz verzweifelt 
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13.08.2006, 12:53
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Hallo,
also es ist so, dass du deine Einnahmen versteuer musst. Da gibt es leider keine Ausnahmen.
Bei den Einküften aus Gewerbebetrieb und den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gibt es keine Freibeträge o.ä.
Ob der Steuerbescheid nun richtig ist, oder nicht, kann ich so allerdings nicht beurteilen.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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13.08.2006, 13:00
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Mar 2006
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Hallo Anette,
es könnte gut sein, dass dein Finanzamt nicht mitbekommen hat, das es hier um einen Nebenverdienst geht. Die Finanzämter sind z.Z. personel absolut unterbesetzt. Dies führt dazu, das bei den eingereichten Steuererklärungen zum Teil nur noch der Name, Anschrift und die Steuer-Nr. geprüft wird. Bei dem Rest wird davon ausgegangen das es Ok. ist. Anschließend geht das zur Verbuchung.
Somit ist es möglich, dass sich evtl. Zahlendreher, Missverständnisse einschleichen. Im übrigen sind die Finanzämter seit mehreren Jahren dazu verpflichtet dir auch eine Beratung zugeben, auch wenn dies zum Nachteil des Finanzamtes wäre. Geh doch einfach mal vorbei oder rufe wegen einem Termin an.
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Gruß HMV
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13.08.2006, 13:03
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
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nun, der Bescheid ist dann wohl richtig, weil die Einkünfte aus selbständigen und nicht selbständigen Einkünften dann einfach zusammengenommen wurden und die bereits gezahlten Steuern aus nichtselbständiger Arbeit verrechnet wurden... du meine Güte, da kann ich ja gleich zum Amt laufen und alles wieder abmelden
aber vielen Dank für die schnelle u. aufschlußreiche Antwort @MaWeSol
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13.08.2006, 13:08
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
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Zitat:
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Zitat von ngc4594
Hallo Anette,
es könnte gut sein, dass dein Finanzamt nicht mitbekommen hat, das es hier um einen Nebenverdienst geht. Die Finanzämter sind z.Z. personel absolut unterbesetzt. Dies führt dazu, das bei den eingereichten Steuererklärungen zum Teil nur noch der Name, Anschrift und die Steuer-Nr. geprüft wird. Bei dem Rest wird davon ausgegangen das es Ok. ist. Anschließend geht das zur Verbuchung.
Somit ist es möglich, dass sich evtl. Zahlendreher, Missverständnisse einschleichen. Im übrigen sind die Finanzämter seit mehreren Jahren dazu verpflichtet dir auch eine Beratung zugeben, auch wenn dies zum Nachteil des Finanzamtes wäre. Geh doch einfach mal vorbei oder rufe wegen einem Termin an.
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....dann gibt es evtl. doch einen Unterschied, ob ich nun haupt- oder nebenberufl. Selbständig bin?
nun, ich werde dann wohl als erstes dort anrufen müssen.
Danke Uwe !
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13.08.2006, 13:19
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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....dann gibt es evtl. doch einen Unterschied, ob ich nun haupt- oder nebenberufl. Selbständig bin?
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an sich nicht.
Zitat:
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Als ich mein Gewerbe angemeldet habe, wurde mir auf dem Finanzamt gesagt, daß ich monatl. nicht mehr als ca. 400 € mit meinem eigenen Gewerbe dazuverdienen darf und diesen Betrag dann auch nicht versteuern muß...auf diese Aussage habe ich mich dann auch verlassen.
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die Angabe bezog sich nicht auf den Monat, sondern auf das Jahr weil es bei Einkünften aus Gewerbebetrieb von jährlich unter 410 EUR den Härteausgleich nach § 46 EStG und § 70 EStDV gibt, der besagt, dass diese Einkünfte aus Billigkeitsgründen dann nicht berücksichtigt werden. Hier liegt aber der Gewinn oberhalb von 410 EUR, so dass dieser dann voll berücksichtigt wird.
Gruß
Sven
EDIT: Betrag richtig gestellt
EDIT 2: Bevor der nächste dieses jedoch liest und denkt, die 410 EUR seien ein Freibetrag, so dass dies nirgends angegeben werden muss, dem muss ich widersprechen. Die Grenze ändert nichts an der Tatsache, dass ein Gewerbe angemeldet werden muss und auch die entsprechenden Erklärungen abgegeben werden müssen.
Geändert von Sven (13.08.2006 um 14:30 Uhr).
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13.08.2006, 13:40
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
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d.h. ich darf nur 34,17 € im Monat nebenberufl. Selbständig dazuverdienen, um keine Steuern zahlen zu müssen ?!... du meine Güte
nun, dann wird meine ' Unwissenheit' dann wohl gestraft
Dankeschön auch hier an Sven !
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16.08.2006, 17:19
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
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Zitat:
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Zitat von Anette-W
d.h. ich darf nur 34,17 € im Monat nebenberufl. Selbständig dazuverdienen, um keine Steuern zahlen zu müssen ?!... du meine Güte
nun, dann wird meine ' Unwissenheit' dann wohl gestraft
Dankeschön auch hier an Sven !
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Ich gehe immer noch davon aus, dass Steuern zu zahlen keine Strafe darstellt.
Es ist doch schön, wenn man viel verdienen kann und dann auch entsprechend Steuern zu zahlen hat.
Ist doch alles besser, als nichts zu verdienen ...oder?
Gruß
Lucie
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16.08.2006, 17:25
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Lucie
Ist doch alles besser, als nichts zu verdienen ...oder?
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*zustimm* 
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16.08.2006, 18:08
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von Lucie
Ich gehe immer noch davon aus, dass Steuern zu zahlen keine Strafe darstellt.
Es ist doch schön, wenn man viel verdienen kann und dann auch entsprechend Steuern zu zahlen hat.
Ist doch alles besser, als nichts zu verdienen ...oder?
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Zitat:
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Zitat von Lord Thomas R. Dewar, englischer Politiker, 1864-1930
Nichts schmerzt mehr, als Einkommensteuer bezahlen zu müssen, außer keine Einkommensteuer zahlen zu müssen.
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So sieht es aus...
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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20.08.2006, 13:48
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
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kleiner Beitrag...
Erstmal möchte ich mich nochmals für die schnellen Antworten hier bedanken...ich war wirklich sehr übberrascht, hier so schnell aufgeklärt zu werden.
Allerdings ärgern mich hier die letzten Einträge doch etwas
Ich möchte deshalb kurz das Thema Steuerzahlung auf mich bezogen, klären:
Ich bin Friseurin von Beruf und wie wohl jeder weiß, ist es hier leider ganz typisch, daß wohl 95 % sich mit Schwarzarbeit ein Taschengeld dazuverdienen.
Ich bin nicht verheiratet und habe keine Kinder, von daher bleiben mir Netto ca. 1000 € monatl.
Um nicht illegal nebenher etwas zu verdienen, hab ich ein Kleingewerbe angemeldet, wo ich im Monat ca. 100 € dazuverdiene.
Das ist nicht die Welt, aber ich arbeite nicht illegal!
Was mich ganz persönlich betrifft, sind Steuern in dieser Höhe sehrwohl eine Strafe für mich, weil ich ja wohl nicht behaupten kann, daß ich viel verdiene und ich trotzdem mindest. 5 Tage in der Woche arbeiten gehe!
Die Steuern stehen in keiner Relation dazu, was mir im Monat übrig bleibt!
Sicherlich kann man nun behaupten ' hätte sie doch etwas anderes gelernt'... nur übe ich diesen Beruf nunmal gerne aus, was schließlich auch nicht jeder von sich behaupten kann....
Meine Unwissenheit, was die Steuernachzahlung betrifft liegt lediglich daran, daß ich mich auf die Aussage eines Mitarbeiters des Finanzamtes verlassen habe... ausbügeln muß ich es, nicht er.
Jedenfalls Danke für die hilfreichen Beiträge hier... aber es soll mir bitte keiner mehr sagen wollen, daß Steuern in dieser Höhe keine Strafe für mich sind!
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20.08.2006, 14:11
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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aber es soll mir bitte keiner mehr sagen wollen, daß Steuern in dieser Höhe keine Strafe für mich sind!
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so war das denke ich gar nicht gemeint.
Außerdem rührt die volle Nachzahlung sicherlich nicht aus der gewerblichen Tätigkeit. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 19.000 EUR beträgt der Steuersatz beim Grundtarif ca. 15 %. Also entfallen auf den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb 15 % von 1200 EUR = 180 EUR, so dass die restliche Zahlung aufgrund von zu wenig beim Arbeitslohn einbehaltener Lohnsteuer resultiert. Es soll ja nicht der Eindruck entstehen, dass 30 % ans Finanzamt gehen vom Gewinn des Gewerbebetriebs.
Gruß
Sven
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20.08.2006, 14:20
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#13
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Stimmt, Sven, so war es nicht gemeint, sondern eine allgemeine Aussage.
Zitat:
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Zitat von Anette-W
Netto ca. 1000 € monatl.
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Nun, da geht es nicht nur dir so mit einem schlecht bezahlten Job.
Mein Mann verdient als Koch im Teildienst - ist 12 Stunden am Arbeitsort + Fahrstrecke einfach 25 km - rund 1600 €. Und wir sind 5 Personen... für 3 Kinder gibt es (noch) Kindergeld, ab nächstes Jahr März noch nichtmal mehr Erziehungsgeld, obwohl ich gezwungen bin zu Hause zu bleiben.
Wir haben jeder noch einen Mini-Nebenjob, warum wohl .......
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20.08.2006, 14:28
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
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ufffh............... solange ich kein Gewerbe angemeldet hatte, mußte beim Finanzamt ich auch nie etwas nachzahlen, im Gegenteil, ich hab noch eine kleine Summe zurückbekommen.
wie auch immer, ich muß im September nun ingesamt 550 € für Nach- und Vorrauszahlung aufbringen, danach im Quartal 180 €..... und ohne jammern zu wollen: für mich fast unmöglich.
Ich wollte hier nurmal kurz erklären, daß für jemanden, der von diesem Gehalt leben muß, Steuern in dieser Höhe es einem nicht einfach machen auf legalem Wege zu überleben.
Danke @ Sven
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20.08.2006, 14:31
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
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dorintia : Wir haben jeder noch einen Mini-Nebenjob, warum wohl .......
....mit einem Minijob würde ich steuerlich jedoch wohl besser fahren 
Und eine Familie zu gründen....daran ist gar nicht zu denken, wenn nicht alle am Hungetuch nagen sollen.
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