http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html
Der Endpreis ist anzugeben.
Hallo Leute
mal eine Frage an die Experten:
- Wenn ich als deutsches Unternehmen einen Internet-Shop betreibe und die Waren dann aber direkt aus dem außereuropäischen Ausland an die Kunden geschickt werden, muss ich dann Bruttopreise angeben, oder darf ich dann auch Nettopreise angeben? Ich meine, es müssten durchgängig Nettopreise erlaubt sein, denn die Kunden (egal ob Verbraucher oder Händler) zahlen ja auch nur den Nettopreis und müssten dann ab einem entsprechendem Warenwert die Einfuhrumsatzsteuer und evtl. noch den Zoll selbst bezahlen. Sehe ich das richtig?
- Falls dem nicht so ist, wäre es denn dann anders, wenn der Betreiber des Shop auch im außereuropäischen Ausland seinen Sitz wäre?
Es geht wie gesagt nur um die angabe der Nettopreise für Waren und Versand im Shop. Würde ein Hinweis auf die evtl. anfallende Einfuhrumsatzsteuer und evtl. Zoll reichen?
Danke,
Mike
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Der Endpreis ist anzugeben.
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Es würde also reichen, darauf hinzuweisen, dass ab einem Warenwert von 22 EUR die Einfuhrumsatzsteuer und evtl. noch ein Zoll zu entrichten sind, korrekt?
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