Die Antwort lautet: "kann sein"Kommt das hin?
es hängt davon ab, ob weitere Einkünfte vorhanden sind, da das zu versteuernde Einkommen mit einem individuellen Steuersatz versteuert wird.
vgl. Berechnungsschema
![]()
Hallo,
war mir immer unsicher, was ich von z.b. 2000 € die ich in Rechnung stelle verdient habe und was ich an Steuern abdrücken muss.
Dieses hab ich jetzt auch meinen Steuerberater gefragt und der meinte, wenn ich von dem eingenommenen ca 25 % auf seite lege, dürfte ich keine unangenehmen Überraschungen erleben, also sind dann 75 % mir??!!!
Kommt das hin?
Sorry, aber möchte nicht unangenehm auf die "Schnau..e" fallen
Die Antwort lautet: "kann sein"Kommt das hin?
es hängt davon ab, ob weitere Einkünfte vorhanden sind, da das zu versteuernde Einkommen mit einem individuellen Steuersatz versteuert wird.
vgl. Berechnungsschema
![]()
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
puh und aus der tabelle wirst du schlau?
Also ich muss sagen, das Schema ist sehr gut, wesentlich besser als die Schemata die wir in unseren Lehrbüchern hatten.Zitat von KölnerJung
@Poloatze
Wo hast du das her? Kannst du mir evtl. den Link per PN mailen?
Gruß
Matthias
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE
rechter Mausklich auf Bild und "Grafik anzeigen"
man lese: http://upload.wikimedia.org/wikipedi...eranlagung.png
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
![]()
Danke.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)