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Alt 15.08.2006, 14:22   #1
wys
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Gerichtliche Kostenerstattung


Ich hätte da mal eine Frage, die sich mir heute stellte. War heute zur Zeugenvernehmung bei der Polizei. Irgendwann wird dann wohl eine Gerichtsverhandlung stattfinden wo ich als Zeuge geladen werde. Soweit so gut. Wenn ich mich recht erinnere (ist lange her) gibt es dann ja eine Kostenerstattung, also man bekommt ein Formular, in dem man seine Reisekosten, Verdienstausfall usw. angibt, und sich das Geld dann bei/von der Gerichtskasse auszahlen oder überweisen läßt.

Und da stellt sich mir spontan die Frage:
Wie verbucht man sowas als Selbstständiger (gewerblich, Regelbesteuerung)? Sind ja irgendwie Einnahmen, doch welche? Betrieblich, privat?.

Ich hoffe, das klingt nicht zu lächerlich. Aber diese Frage stelle ich mir gerade, obwohl es noch nicht akut ist.

lg
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Alt 15.08.2006, 15:48   #2
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Ich würde meinen das sind Einnahmen die in die jährl. Ekst.-erklärung kommen. Selbst wenn du dort in deiner Eigenschaft als Unternehmer geladen wärest.
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Alt 15.08.2006, 17:19   #3
wys
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Hmmm, würde dann bedeuten nicht in Anlage GSE sondern oder eher in Anlage N? Nee, kann eigentlich nicht sein, oder doch? Rein von der Logik her wäre mir das nicht schlüssig. (Ja, ich weiß, Steuerrecht hat nix mit Logik zu tun ).

lg
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Alt 15.08.2006, 17:30   #4
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Kostenerstattungen sind dazu da, tatsächlich angefallene Kosten zu erstatten

Würden die Kostenerstattungen zu einer Einkunftsart gehören, dann könntest du ja die angefallenen Kosten als Ausgaben geltend machen. Somit kommt man unterm Strich wieder auf null.

Fazit: m.E. nicht steuerpflichtig.
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Alt 15.08.2006, 17:39   #5
wys
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Das ist ja mein Verständnisproblem: Soweit ich mich erinnere kann ich auch einen Verdienstausfall geltend machen (als selbstständiger natürlich relativ fiktiv). Und Verdienstausfall als "Kosten" zu rechnen will mir irgendwie nicht einleuchten. Aber dennoch hoffe ich mal, dass Du recht hast. Klingt jedenfalls recht angenehm, fänd ich gut, wär ich auch dafür.

lg
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Alt 15.08.2006, 17:40   #6
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Zitat:
Zitat von MaWeSol
Würden die Kostenerstattungen zu einer Einkunftsart gehören, dann könntest du ja die angefallenen Kosten als Ausgaben geltend machen. Somit kommt man unterm Strich wieder auf null.
Hm, wenn die aber z.B. Verdienstausfall erstatten, gebe ich ja bei der St.-Erklärung weniger Verdienst an, zahle also u.U. auch weniger Steuern. Gebe ich die Erstattung nun nirgendwo als Einkommen an, hab ich es ja gut ......

Steht denn auf dem Bescheid diesbezüglich nix?
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Alt 15.08.2006, 17:44   #7
wys
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Zitat:
Zitat von dorintia
Steht denn auf dem Bescheid diesbezüglich nix?
Auf welchem Bescheid? Es ist, wie oben in #1 gesagt, vorweg gegriffen, rein informativ.

lg
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Alt 15.08.2006, 17:48   #8
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Zitat:
Zitat von wys
Auf welchem Bescheid? Es ist, wie oben in #1 gesagt, vorweg gegriffen, rein informativ.

lg
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Sorry, tut mir leid .
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Alt 15.08.2006, 17:48   #9
wys
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Nachtrag: Aber jetzt wo Du es sagst. Hast eigentlich recht. Ich würde dann ja einen Wisch bekommen. Warte ich einfach mal ab, vielleicht steht da dann ja was drauf, womit ich was anfangen kann.

lg
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Alt 15.08.2006, 17:50   #10
wys
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Zitat:
Zitat von dorintia
Sorry, tut mir leid .
Macht doch nix, geht mir auch oft so bei so vielen Themen ...
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Alt 15.08.2006, 17:59   #11
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Handelt es sich überhaupt um eine Betriebseinnahme???

sprich, besteht ein objektiver und sachlicher Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit (Kausalität)?
=> Zeuge bei Schlägerei => kein betrieblicher Zusammenhang
=> Zeuge bei Wirtschaftskriminalitätsverfahren eines Lieferanten => betrieblicher Zusammenhang meines Erachtens gegeben


i.d.R. also keine Betriebseinnahme und auch sonst nicht zu erfassen, da kein Bezug zu anderen Einkunftsarten vorliegt.
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Alt 15.08.2006, 18:14   #12
wys
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Menno Poloatze, da war ich gerade schon wieder befriedigt und dann kommst Du.

Nee, nu im ernst, es wäre dann doch eher die zweite der von Dir aufgestellten Sachlagen. Aber ob das wirklich eine Rolle spielt? Wie gesagt, ich bin nur Zeuge, habe fiktiven Verdienstausfall. Und irgendwie will es mir einfach nicht einleuchten, dass ich den erstattet bekomme ohne dass es als Einkommen zählt.

Aber, Du hast schon recht, geht ja nicht um Logik, sondern darum, ob es einer Einkunftsart entspricht (steuerrechtlich). Und da bin ich etwas unsicher, kann es aber keiner Einkunftsart in den mir bekannten Steuerformularen zuordnen.

lg
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Alt 15.08.2006, 18:24   #13
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Zitat:
Zitat von wys
[...]fiktiven Verdienstausfall[...]
Wie gesagt, m.E. bekommt man nur tatsächliche Kosten erstattet. Zumindest war das bei mir damals so, als ich Zeuge war.
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Alt 15.08.2006, 18:51   #14
wys
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@MaWeSol

Hmmm, das wäre natürlich der Hammer und ich müsste dann jetzt schamrot im Boden versinken. Würde bedeuten, dass ein Unternehmer generell keinen Verdienstausfall haben kann, weil er ja keinen "wirklichen" Verdienst hat?
Ich erinnere mich da anders, war damals vor 20 Jahren auch schon mal selbstständig, und meine es erstattet bekommen zu haben.

Muß ich mich einfach mal neu informieren. Dein Einwand ist klar gerechtfertigt.

lg
wys
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Alt 15.08.2006, 19:13   #15
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ich häng hier mal eine Datei an, die Betriebseinnahmen und -ausgaben ganz gut darstellt.

Außerdem
http://www.gesetze-im-internet.de/jv...4BJNG000500000
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Geändert von Sven (15.03.2007 um 15:54 Uhr).
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