......klar, generell ist jeder Richter, egal ob am AG oder LG und die anderen unabhängig.
Aber machen wir uns nichts vor: auch Richter werden "benotet". Wenn viele Fälle von den oberen 'Instanzen" kassiert werden, macht sich das auch nicht gerade für die Karriere so supi. Gibt zwar offiziell keiner zu ist aber so und ist eigentlich auch ganz gut so.
(Was bringt es einem Richter und vor allen Dingen den Parteien vor einem AG oder LG wenn der (Einzel)Richter nicht auf der Linie vom LG liegt? Der Gegner bei einem Urteilsspruch der entgegen der Linie vom LG oder gar OLG liegt geht in Berufung, das Urteil wird kassiert, die Parteien haben Kosten für die zweite Instanz, die sie sich bei einem "vernünftigem" Urteil hätten sparen können...... Und irgendwann findet wieder eine "Geschäftsverteilungskonferenz" statt in der die Zuständigkeiten neu verteilt werden.... Nun gut, man kann dann immer noch Innensenator werden.....

Aber wie gesagt" offiziell ist ein Richter unabhängig und unanfechtbar - was natürlich auch wieder gut ist. ....und eine R1 oder R2 Stelle ist auch schon sehr attraktiv...... ).
de.vu:
ich bin jetzt einfachmal davon ausgegangen das diese xx.vu domain irgendwo in "uranda-burundi" beheimatet ist. Hab mich schon immer gefragt, was das damit auf sich hat.......
MasterL
ich sach mal so: aus den von mir zuerst genannten Gründen und aufgrund meines dicken Felles würd ich auch mal sagen: "mal gucken was da so von kommt...."
Diese ganze Instanzenproblematik ist ja gerade im "Mietrecht" sehr aktuell.
Allerdings unter völlig anderen Vorzeichen: Aufgrund des Streitwertes gehen die wenigsten Mietrechtstreitigkeiten zum OLG oder gar BGH. Da ist beim LG meistens Feierabend. Es sei denn die Sache hat einen (selten) hohen Streitwert so das Revision beim OLG zugelassen ist mit "Bindungswirkung" für die Untergerichte im OLG-Bezirk oder die Sache ist (häufiger) von überwiegender rechtlicher Bedeutung.
Deshalb kann ich über die Mietrechtsurteilssammlungen in überregionalen Zeitungen oder im www nur grinsen. Wenn ich nicht in dem jeweiligem AG-Bezirk meinen Mietrechtsstreit anhängig habe ist das völlig Peng.
Was interessiert es einen Amtsrichter aus Berlin, wenn sein Kollege vom AG Dippoldiswalde/Sachsen sagt, das ein Kinderwagen im Hausflur stehen darf. Das interessiert den recht wenig.
Deshalb ist Mietrecht bzw dessen Auslegung vor den AG meistens regionale Auslegungssache. Weil ja wie gesagt die meisten Sachen keine überregionale "Bindungswirkung" (
" " wegen der Unabhängigkeit der Richter) erlangen. Abgesehen davon, das es gerade im Mietrecht immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Aber das ist ein ganz anderes viel spezielleres Thema mit dem ich hier nicht noch mehr langweilen will.