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Alt 02.04.2002, 17:35   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2002
lioness macht alles soweit korrekt

Domainrecht - Firma fragen oder lieber Anwalt?


Hi,

ich würde gerne eine Domain anmelden, die schon seit Jahren mein Nickname ist (nicht lioness *gg*) aber der Name unterscheidet sich nur in einem Buchstaben von dem einer (zumindest in meiner Branche) bekannten Firma. Klingt genauso, aber eigentlich würde niemand den Namen so schreiben, wenn er zu der Firma will...
Mag ihn hier natürlich nicht sagen, damit es mir keiner vor der Nase wegschnappt *g*
Hab schon bei der denic geguckt - ist noch frei.
Wenn diese Firma diese domain bis jetzt nicht auf sich registriert hat, frag ich mich, wird sie evtl. trotzdem später Rechte anmelden können? Ich will ja auch keine Konkurrenz machen, nur eine private Homepage.
Würdet ihr mir raten, sicherheitshalber vorher mit dieser Firma zu reden, auch auf die Gefahr hin, daß sie sagen: Ach danke für die gute Idee, werden wir gleich mal für uns registrieren... und falls nicht: grünes Licht zu kriegen...
Oder einen Anwalt fragen?
Oder einfach anmelden und drauf ankommen lassen?
Was kann den schlimmstenfalls passieren? Daß ich sie wieder hergeben muß?

Danke für tipps :-)
lioness
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Alt 02.04.2002, 17:43   #2
Arriva
Guest
 
Wenn es so einfach wäre, Dir darauf ne eindeutige Antwort zu geben, dann gäbe es die Streiteren um Domainnamen & Co. nicht in dem derzeitigen Umfang. Zumindest kann ich Dir nicht mal andeutungsweise antworten, wenn ich den Domainnamen nicht kenne, um den es sich handelt. Aber selbst dann ist es angesichts der fehlenden gesetzlichen Regelungen immer noch ein Glücksspiel, sich auf sowas einzulassen. Ein seriöser Anwalt wird in Deinem Fall wohl auch nur eine Risikoabwägung vornehmen können. Dir bleibt wohl nichts anderes übrig, als auf Nummer sicher zu gehen: schreib die Firma direkt an, um die es sich handelt. Dann hast du es schwarz auf weiß. Und wenn sie dir die Idee klauen - Pech gehabt. Leider.

Was Dir im schlimmsten Fall passiern kann: daß du für ne entsprechende Abmahnung ordentlich blechen darfst.

Gruß, Arriva
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Alt 02.04.2002, 17:55   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2002
lioness macht alles soweit korrekt

hmmm


Hey, das ging ja schnell
Hab mir sowas schon gedacht. Muß ich dann wohl mal so probieren.

Jedenfalls danke !!
lioness ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2002, 18:28   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,

ich sehe das schon ein bischen anders.

Wenn der "Namensvetter" bis heute nicht auf die Idee gekommen ist, sich diese Domain zusichern - warum bitte schön sollst Du Dir deren kopf zerbrechen. Wenn der Name weg ist ist er weg.

Du willst diese Domain für Deine private HP nutzen. Also warum nicht. Es gilt da wie in letzter Zeit durch Gerichte immer wieder bestätigt das "Erster-Prinzip". Ausnahme: es ist ein, wie das wohl immer wieder heisst, Name der den durchschnittlichen Verkehrskreisen bekannt ist. Wie z.b. geschützte Markennamen wie Coca-Cola udergl.

Vor kurzen ist Spinat-Verona mit ihrem Ansinnen hintenrüber gefallen. Desweiteren war da irgendwas ähnliches mit Günter Jauch.de.

Wie gesagt: Du willst den Namen ja privat nutzen und nicht um den Bekanntheitsgrad der betreffenden Firma auszunutzen.

Ein Beispiel ist doch auch die "Alles Müller oder was-Firma". Die heissen auch nicht Müller.de sondern müllermilch.de. weil der name Müller weg war.

Es kann doch nicht meine Aufgabe als privater zu sein, wenn ich meinetwegen die Domain "leckmischinsky" de haben will, eine mir durch Zufall bekannte Firma gleichen Namens anzuschreiben und zu bitten ob ich den Namen verwenden darf. Wenn man das zu Ende denkt, muss ja "lieschen meier-süderholt" bevor sie diese Domain anmeldet eventuell alle "Namensvetterinnen" um Erlaubnis zwecks Nutzung dieses Namens fragen. Und das kann es wohl nicht sein.

Wie gesagt, solange es keine geschützte Marke ist bin ich der Meinung: wer zuerst kommt, domained zuerst.......

Im Notfall kann man den Namen immer noch abgeben.....

MasterL

wie immer ohne Gewähr
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2002, 18:36   #5
Arriva
Guest
 
Das "first come- first save"- Prinzip mag sicherlich für "normale" Fälle gelten (was is schon normal? *g*). Und es ist auch richtig, daß ich nicht bei Müllermilch um Erlaubnis fragen muß, wenn ich müller.info anmelden will o.ä. Ich befürchte jedoch, wenn sich der Domainname nur um einen Buchstaben unterscheidet und damit unter Umständen (ich weiß wie gesagt nicht, um welchen Namen es sich handelt) eine Verwechslungsgefahr herbeiführt, hat Lioness schlechte Karten. Und ob etwas verwechselbar ist, wird auch immer eine Ermessensfrage bleiben. Also ich bin ehrlich: mir wäre das zu heiß.
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Alt 02.04.2002, 19:13   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo Lioness,

Du merkst, das diese ganze Sache nicht sehr einfach ist, denn Du hast hier jetzt schon zwei kompetente, teilweise divergierende Meinungen.

Das ist in juristischem Dingen oft so, aber gerade in sämtlichen Bereichen des im weiterem Sinne "IT-Recht" genannten Bereich noch häufiger anzutreffen.

Das liegt daran, das dieser Bereich für die Juristerei und die Rechtsprechung ein neu zu entdeckendes Land ist, von dem erst einige Küstenregionen erforscht sind, es aber noch viele weisse Flecke auf der Landkarte gibt. Wobei niemand eigentlich so richtig weiß wie gross das eigentliche Land (oder gar:Kontinent) ist.....

Deshalb ist man auch immer auf "Pioniere" angewiesen, die sich ins Landesinnere vor wagen.....

Ich weiss - Du bist jetzt wahrscheinlich genauso klug wie zuvor.... Es kommt jetzt ein wenig auf Deine Risikobereitschaft an... halt uns doch mal auf dem laufenden.

Generell ganz interessant zu diesem Thema ist u.a. das hier.

MasterL
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Alt 02.04.2002, 19:20   #7
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Howie Munson II
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Berlin
Howie Munson II macht alles soweit korrekt
die Microsfot.com Seite existiert noch und ich denke mal, dass Microsoft potenziell klagefreudig ist ...

ein bischen wird es dann wohl auch auf den Inhalt der Seite ankommen, wenn der Inhalt mit der Original Firma nichts zu tun hat und keine direkte Konkurrenz darstellt ist die Gefahr, abgemahnt zu werden wohl kleiner

aber ein gewisses Restrisiko besteht wohl schon, zumal eine Abmhahnung als Einzelperson zu bekommen schon eine Menge Stress bedeuten kann ...
Howie Munson II ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2002, 20:08   #8
TP-Moderator
 
Benutzerbild von LimaX
 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: southern lowlands
LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Original geschrieben von Howie Munson II
zumal eine Abmhahnung als Einzelperson zu bekommen schon eine Menge Stress bedeuten kann ...
... wie wahr ...
__________________
Ausbildung Hotelfachfrau --
FPDI v1.2 released!
--
"Watch, learn and don't eat my cookie!"
Phoebe in Friends S05E14
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Alt 02.04.2002, 20:13   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2002
lioness macht alles soweit korrekt
Danke euch allen für die Antworten.
Also zum besseren Verständnis will ich vielleicht mal soviel verraten:

Es geht um den Hersteller einer Software für .... das Fachgebiet, welches ich studiert habe. Insofern hat der Inhalt meiner Seite entfernt vielleicht schon etwas damit zu tun, nur biete ich natürlich keine Konkurrenz-Produkte an, sondern möchte mich damit bewerben, also meinen Lebenslauf und bißchen was über mich ins Netz stellen.

Als "Beruhigungspille" einen Link von meiner Seite zu der Firma zu machen, wäre aber wahrscheinlich nicht so clever, weil sie dann vermutlich erst recht aufmerksam werden, oder?

Es wär nur irgendwie schade, weil ich eigentlich überall im Netz schon mit diesem Namen unterwegs bin...

Naja womöglich werd ich lieber fragen, auf Rechtsstreit hab ich irgendwie nicht so viel Lust, und im Zweifel hab ich ja noch die
*.de.vu -domain (beachtenswerterweise ist dort der Original-Firmenname noch frei! Aber... nichts liegt mir ferner *gg*) Gibt es dafür eigentlich auch so strenge Richtlinien?
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Alt 02.04.2002, 20:30   #10
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
...de.vu....

reicht Dir nicht ein eventueller Rechtstreit nach Deutschem Recht und vor Deutschen Gerichten...?

Jetzt gehste ja richtig fett ins internationale rein. Aber generell gelten diese Rechtssätze auch international. Allerdings ist da oft das Kostenproblem und vor allen Dingen die Person des Klageadressaten vor.....

Aber vielleicht haben wir hier ja einen international bewanderten Juristen..... .

Aber jetzt wo Du den Begriff Software erwähnst wäre ich auch vorsichtig. Wer weiss ob die die Marke geschützt haben und vielleicht auch in sämtlichen Schreibweisen. Dann kannst Du ernsthaft Probleme bekommen........ Es sei denn, es handelt sich um einen "Gattungsbegriff" und dann wirds wieder "frickelig"......

Hinzu kommt bei Dir dann auch noch die Tatsache, das Du in der Branche tätig bist. Und da weiss ich auch nicht wie lustig es ein späterer Arbeitgeber findet, wenn er Dich unter dem (abgewandeltem) Mitbewerbernamen im www. findet. Ich fänd das nicht so prickelnd als potentieller Arbeitgeber......

MasterL
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2002, 20:47   #11
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Smile

bin kein Jurist, erinnere mich aber an einen Artikel über den "Fall" www.ritter.de

diese Domain wäre von einigen Firmen (die bekannte Schokolade z.B.) gerne genutzt worden, war aber leider schon an einen Privatmenschen, der noch nichteinmal "Ritter" heißt, vergeben.

Da dieser auf dieser HP ausdrücklich auf den privaten Charakter seiner HP verweist, haben die Gerichte nach dem "first come- first save"- Prinzip entschieden: er durfte die Seite behalten!

In diesem Fall kam dazu, daß der Name "Ritter" nicht nur für die Schogi, sondern auch für etliche andere Firmen von Interesse war.

ich wäre da an deiner Stelle nicht so übervorsichtig!
wo kämen wir denn hin, wenn auch noch alle Varianten von Tippfehlern bei Domainnamen schützenswert wären!
Dann kann man ja im Prinzip fast nix mehr registrieren!
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2002, 20:52   #12
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2002
lioness macht alles soweit korrekt
Offen gestanden war mir nicht bewußt, daß *.de.vu nichts mehr mit deutschem Recht zu tun hat.
Irgendwie ist doch so eine Domain (also in meinen Augen) nicht so viel Wert wie eine "richtige" *.de-domain.

Wie kann ich denn rauskriegen, ob die das als Marke geschützt haben? Allerdings... wenn sie da darauf gekommen sind, hätten sie wohl auch die domain gleich mit registriert...

So langsam vergeht mir echt die Lust *lach*
Vielleicht ist fragen doch einfacher *g*
lioness ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2002, 21:01   #13
Arriva
Guest
 
@rattenkönig:
1.) Was ein Gericht entscheidet, an das ist ein anderes Gericht nicht gebunden. Das amerikanische Case-Law ist mit unserem Rechtssystem nicht zu vergleichen und auch wenn irgendwo mal ein "fortschrittliches" Urteil auftaucht, wird das nicht sofort zum Gewohnheitsrecht. Und vorsichtig sollte man auf diesem Gebiet immer sein.

2.) Der Fall "shell" ist Dir doch sicher auch bekannt, oder? Diese Querelen sollten jemand, der sich mit der Homepage bewerben will oder nur privaten Spaß haben will, eigentlich erspart bleiben.
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Alt 02.04.2002, 21:07   #14
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2002
lioness macht alles soweit korrekt
so wie ich das verstehe, geht es bei den genannten Fällen immer um die "richtigen" Firmennamen, nur daß halt ein anderer schneller war. Und sicherlich haben diese dann auch darauf bestanden, Recht zu bekommen und die domain behalten zu dürfen.
Ich würde es jedenfalls nicht verstehen, wenn die mit einem riesen Rechsstreit kommen, obwohl ich im Zweifel ja bereit wäre, die domain einfach wieder abzugeben.
Großartigen Schaden kann ich ja nicht anrichten, ihnen Kunden wegnehmen oderso.
lioness ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.04.2002, 21:10   #15
Arriva
Guest
 
Ja, aber deswegen meinte ich ja zu Beginn, daß man eh nicht viel dazu sagen kann, wenn man nicht weiß, um welchen Namen es sich handelt. Die Frage, ob du gegen irgendwelche Schutzrechte verstoßen würdest, mußt Du Dir also nach dem hier gesagten selbst beantworten.

Gruß, Arriva
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