Nimm Dir einfach drei aufeinander folgende Rechnungen und ermittele den geschäftlichen Anteil (so kannst du dem FA auch zeigen, wie du an den betrieblichen Anteil gekommen bist). Diesen kannst du dann problemlos als Betriebausgaben geltend machen.
Hi,
Ich bin selbstständig und benutze mein Mobiltelefon ungefähr 50% geschäftlich und 50% privat. Jetzt wollte ich fragen wie das mit dem absetzen funktioniert (bzw. MwSt rückerstattung).
Nehme ich einfach den Rechnungspreis *0.5 oder wie wird das gemacht? Muss der Prozentsatz wo vermerkt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin
Nimm Dir einfach drei aufeinander folgende Rechnungen und ermittele den geschäftlichen Anteil (so kannst du dem FA auch zeigen, wie du an den betrieblichen Anteil gekommen bist). Diesen kannst du dann problemlos als Betriebausgaben geltend machen.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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