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Thema: Vollzeit Anstellung ohne Bezahlung?

  1. #1
    TP-Member Nehll macht alles soweit korrekt
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    Vollzeit Anstellung ohne Bezahlung?

    Hallo,

    kann ich einen Freund bei mir einstellen auf Vollzeit ohne bezahlung einstellen?

    mfg

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Nehll
    Hallo,

    kann ich einen Freund bei mir einstellen auf Vollzeit ohne bezahlung einstellen?

    mfg
    Warum willst du Ihn denn dann anstellen, wenn er kein Entgelt bekommt?

    M.E. kann er doch auch einfach so mitarbeiten, muss ja niemand erfahren...
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  3. #3
    TP-Member Nehll macht alles soweit korrekt
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    er ist noch keine 18 und seine chancen auf eine weiterführende schule wird immer kleiner. er will aber kein bvj, deshalb hat er mich gefragt. Er mein man ist bis 18 schulpflichtig, aber wenn ein vollzeit job hat, dann nicht mehr.

    Naja, ich bin ein herzens guter mensch und will ihm versuchen zu helfen.

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    ich bezweifel, dass dies geht, da ein Anstellungsverhältnis ja automatisch die Sozialversicherung beinhaltet und diese richtet sich ja nach den Bruttoverdienst. Daher glaube ich nicht, dass eine Anstellung so möglich ist.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Hmm, denke das wird schwierig. Du musst ja im Zweifel belegen, dass du was machst, wie viel du bekommst, etc.

    Und für umsonst arbeitet ja keiner (wäre ein Argument, was dann mit Sicherheit kommt).

    Wie ist es denn mit Ausbildungsplatz, oder Bundeswehr (oder Zivildienst)?

    Also eine "richtige" Anstellung wäre quasi ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Wenn solch eins vorliegen sollte, dann endet auch die Schulpflicht, denke ich. Aber ohne Entgelt...

    Edit: Da war Sven wohl mal wieder einen Tick schneller...
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