Warum willst du Ihn denn dann anstellen, wenn er kein Entgelt bekommt?Zitat von Nehll
M.E. kann er doch auch einfach so mitarbeiten, muss ja niemand erfahren...
Hallo,
kann ich einen Freund bei mir einstellen auf Vollzeit ohne bezahlung einstellen?
mfg
Warum willst du Ihn denn dann anstellen, wenn er kein Entgelt bekommt?Zitat von Nehll
M.E. kann er doch auch einfach so mitarbeiten, muss ja niemand erfahren...
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE
er ist noch keine 18 und seine chancen auf eine weiterführende schule wird immer kleiner. er will aber kein bvj, deshalb hat er mich gefragt. Er mein man ist bis 18 schulpflichtig, aber wenn ein vollzeit job hat, dann nicht mehr.
Naja, ich bin ein herzens guter mensch und will ihm versuchen zu helfen.
ich bezweifel, dass dies geht, da ein Anstellungsverhältnis ja automatisch die Sozialversicherung beinhaltet und diese richtet sich ja nach den Bruttoverdienst. Daher glaube ich nicht, dass eine Anstellung so möglich ist.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Hmm, denke das wird schwierig. Du musst ja im Zweifel belegen, dass du was machst, wie viel du bekommst, etc.
Und für umsonst arbeitet ja keiner (wäre ein Argument, was dann mit Sicherheit kommt).
Wie ist es denn mit Ausbildungsplatz, oder Bundeswehr (oder Zivildienst)?
Also eine "richtige" Anstellung wäre quasi ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Wenn solch eins vorliegen sollte, dann endet auch die Schulpflicht, denke ich. Aber ohne Entgelt...
Edit: Da war Sven wohl mal wieder einen Tick schneller...![]()
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)