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22.08.2006, 00:57
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
Ort: DSC
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Firmenwagen als Arbeitnehmer im Nebengewerbe nutzen
Hallo und guten Abend,
habe nun schon eine ganze weile gelesen, verscheidene Links angeschaut und gelesen, aber irgendwie haben die Informationen meine frage nicht wirklich beantwortet. Nun denn, vielleicht kann mir ja von euch meine Frage beantworten:
Ich bin Arbeitnehmer, habe einen Firmenwagen inkl. privater Nutzung. Dieser wird mit 1% versteuert plus Kilometerpauschale Wohnung -> Firma.
Nun habe ich ein Nebengewerbe gestartet als Kleinunternehmer, weniger 17.500€/ Jahr. Alles offiziell und vom Arbeitgeber genehmigt.
Im meinem darsein als Kleinunternehmer, fahre ich dann natürlich auch zu meinen eigenen Kunden. Im Monat vielleicht 1TKm, eher weniger.
 Wenn ich hierfür den Firmenwagen benutze, darf ich dann auch die 0,30€/km absetzen? Oder greift bei mir irgendeine Spezialregel, bzw. kann ich sogar garnichts geltend machen? Immerhin ist das ja nun auch eine Form von privater Nutzung.
Für Antworten wäre ich echt dankbar.
Grüße und gute Nacht
Willson
Für enstandene Rechtschreibfehler schon mal entschuldigung, ist halt schon sehr spät.
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22.08.2006, 06:18
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von Willson
Dieser wird mit 1% versteuert plus Kilometerpauschale Wohnung -> Firma.
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Da der Pkw im Lohn voll versteuert wird, kannst du im Gegenzug dazu auch die Werbungskosten geltend machen, sprich Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, oder betrieblich bedingte Fahrten.
Zitat:
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Zitat von Willson
Immerhin ist das ja nun auch eine Form von privater Nutzung
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Genau, was dein Arbeitsverhältnis angeht, nutzt du den Pkw bei deinen eigenen betrieblichen Fahrten privat (aus Sicht deines Arbeitgebers). Da der Pkw voll versteuert ist, kannst du m.E. auch hier die Kosten (sprich 0,30€/km) geltend machen.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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22.08.2006, 22:10
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
Ort: DSC
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Ist es ratsam, dies vielleicht noch einmal vom Finanzamt bestätigen zu lassen, in Form einer fernmündlichen Anfrage? Oder sollte man vielleicht "keine schlafenden Hunde wecken"?
Immerhin dienen die 0,30€/km ja die Betriebskosten zu decken. Da ich aber für anstehende Reparaturen, oder dergleichen, nicht direkt aufkomme, könnte man auch davon ausgehen, das ich die 0,30€/km nicht anrechenen darf. Dann wiederum vielleicht doch nur den tatsächlichen Aufwand wie Tanken und Waschen ansetzen?
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22.08.2006, 22:21
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Mit den 0,30€/km sind alle Aufwendungen abgegolten. Du kannst keine weiteren Aufwenungen geltend machen.
Tankbelege, Reparaturen, etc. kannst du lediglich geltend machen, wenn sich der Pkw in deinem Betriebsvermögen befindet.
Da der Pkw sich allerdings im Betriebsvermögens deines Arbeitgebers befindet, trägt er wahrscheinlich auch sämtliche Kosten, oder?
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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22.08.2006, 22:57
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von MaWeSol
Tankbelege, Reparaturen, etc. kannst du lediglich geltend machen, wenn sich der Pkw in deinem Betriebsvermögen befindet.
Da der Pkw sich allerdings im Betriebsvermögens deines Arbeitgebers befindet, trägt er wahrscheinlich auch sämtliche Kosten, oder?
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Das sehe ich als Problem. Es werden dann sicherlich einige km doppelt geltend gemacht.
Wenn dein AG die Pauschale erhält, wie wird das mit den Tankkosten gehandhabt?
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22.08.2006, 23:06
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Wenn dein AG die Pauschale erhält, wie wird das mit den Tankkosten gehandhabt?
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Der AG von Willson macht in seiner Gewinnermittlung natürlich die tatsächlichen Kosten geltend, da der Pkw zu dessen Betriebsvermögen zählt.
Willson hingegen macht für alle betrieblichen Fahrten 0,30€/je gefahrenen Kilometer als Betriebsausgaben geltend.
Da Willson den Pkw ja im Lohn versteuert, ist dies meiner Meinung nach so o.k.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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22.08.2006, 23:13
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
Ort: DSC
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So ist das. Der wagen befindet sich im Betriebsvermögen meines AG und er trägt alle Kosten. Zumindest vermute ich das, da der Wagen als leasing läuft. Oder verhält sich das dann anders?
Und genau das ist ja meine Frage. Ich habe keine Betriebskosten (zahlt ja mein AG), und trotzdem darf ich dann 0,30€/km absetzen? Ist das nicht ein bischen dreißt??
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22.08.2006, 23:16
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wenn dein AG alle Kosten, inkl. Sprit bezahlt, also beim FA geltend macht, darfst du das imho nicht auch noch für dein Gewerbe.
Du hast ja keine Ausgaben bezüglich deiner (gewerbl.) gefahrenen km. Wo keine Ausgaben kann auch nix geltend gemacht werden.
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22.08.2006, 23:16
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von Willson
[...]und trotzdem darf ich dann 0,30€/km absetzen? Ist das nicht ein bischen dreißt??
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Du versteuerst den Pkw doch auch im Lohn, oder nicht. Somit erhöhr sich dein steuerpflichtiges Arbeitsentgelt. Folge: du zahlst mehr Steuern.
Du darfst ja auch die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte als Werbungskosten geltend machen (da du dies ja auch im Lohn versteuerst).
M.E. ist das nicht dreist, sondern einfach möglich.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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22.08.2006, 23:19
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
Ort: DSC
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Naja, tanken und waschen werde ich schon selber für die gefahren Kilometer meiner Unternehmung. Damit habe ich dann wieder Ausgaben. Aber setze ich jetzt 0,30€/km an, oder mache ich die tatsächlichen mir entstanden Ausgaben geltend?
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22.08.2006, 23:20
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Du hast ja keine Ausgaben bezüglich deiner (gewerbl.) gefahrenen km. Wo keine Ausgaben kann auch nix geltend gemacht werden.
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Zitat:
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Zitat von Willson
Naja, tanken und waschen werde ich schon selber für die gefahren Kilometer meiner Unternehmung. Damit habe ich dann wieder Ausgaben.
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und die Lohnsteuer die auf die Pkw-Versteuerung im Lohnn entfällt.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
Geändert von MaWeSol (22.08.2006 um 23:22 Uhr).
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22.08.2006, 23:20
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von Willson
Naja, tanken und waschen werde ich schon selber für die gefahren Kilometer meiner Unternehmung. Damit habe ich dann wieder Ausgaben. Aber setze ich jetzt 0,30€/km an, oder mache ich die tatsächlichen mir entstanden Ausgaben geltend?
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0,30€/km, da sich der Pkw nicht in deimem Betriebsvermögen befindet.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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22.08.2006, 23:27
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#13
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Hmmm, helft mir mal weiter....
das Fahrzeug muss wegen der privaten Nutzung mit 1% versteuert werden... wie funzt das? Wagenwert x 1% = z.B. 250 € jährlich?
Wenn der AG jetzt eigentlich alle Kosten - auch Tanken - trägt und trotzdem die Pauschale für 1000 km monatlich geltend gemacht werden können = monatl. 300 €
Ach und diese 250 € wieso sind die Ausgaben für den Gewerbebetrieb? Ich kann doch z.B. meine gezahlte KFZ-Steuer auch nirgendwo geltend machen.
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22.08.2006, 23:36
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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1% vom Bruttolistenpreis wird versteuert.
Die ermittelten Werte werden in der Lohnabrechnung des AN als Sachbezug auf das Bruttogehalt gepackt.
Damit bezahlt er für die Nutzung des Pkw's LSt uns SozV-Abgaben.
Der AG macht alle das Fahrzeug betreffenden Kosten geltend (außer die Kosten die dem AN durch sein eigenes Gewerbe entstehen)
Da der AN ja "für den Pkw bezahlt hat", nämlich die Versteuerung im Lohn, kann dieser die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.
Die Kosten die dem AN für sein eigenes Gewerbe entstehen, darf er nicht als Betriebausgaben verbuchen, da sich der Pkw ja nicht in seinem Betriebsvermögen befindet. Also bleibt lediglich die Möglichkeit 0,30€/km pauschal als Betriebsausgaben anzusetzen.
Die dem AN durch die Fahrten entstandenen Kosten (also die Tankbelege für sein eigenes Gewerbe) werden ja nicht vom AG bezahlt sondern vom AN selber.
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22.08.2006, 23:39
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#15
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Hmmm, dann müsste doch aber der AN die km für das Gewerbe gegenüber seinem AG "rausrechnen", oder?
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