Da der Pkw im Lohn voll versteuert wird, kannst du im Gegenzug dazu auch die Werbungskosten geltend machen, sprich Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, oder betrieblich bedingte Fahrten.Zitat von Willson
Genau, was dein Arbeitsverhältnis angeht, nutzt du den Pkw bei deinen eigenen betrieblichen Fahrten privat (aus Sicht deines Arbeitgebers). Da der Pkw voll versteuert ist, kannst du m.E. auch hier die Kosten (sprich 0,30€/km) geltend machen.Zitat von Willson


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Wenn ich hierfür den Firmenwagen benutze, darf ich dann auch die 0,30€/km absetzen? Oder greift bei mir irgendeine Spezialregel, bzw. kann ich sogar garnichts geltend machen? Immerhin ist das ja nun auch eine Form von privater Nutzung.
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