Also, wenn du deine Frau einstellst (was grundsätzlich möglich ist), dann musst du natürlich auch die ganzen Nebenkosten, wie z.B. die Abgaben an die Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, etc. berücksichtigen. Nicht zu vergessen die Meldungen zur SozV, die LSt-Anmeldung und das führen der Lohnkonten sowie das Erstellen der Lohnabrechnung.
Wenn es Dir lediglich um die Hilfe bei der Buchhaltung geht, dann könnte das m.E. nach deine Frau natürlich auch unentgeltlich, ohne Arbeitsvertrag machen. Dies spart Dir die Kosten für den Steuerberater, mindert jedoch nicht deinen Gewinn.


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