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Alt 22.08.2006, 21:32   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
wilber macht alles soweit korrekt

Steuerliche Absetzbarkeit der Ehefrau... (Grins)


Hallo,
wie ist es eigentlich,

wenn meine Frau die Buchhaltung für mich übernimmt.

Muß ich einen offiziellen Arbeitsvertrag mit ihr machen und ihr dann faktischen Lohn auszahlen?

Es fällt noch nicht soviel Buchhaltung an, aber schön wäre es wenn sie es gleich zu Beginn übernimmt.
wilber ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 22.08.2006, 22:49   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Also, wenn du deine Frau einstellst (was grundsätzlich möglich ist), dann musst du natürlich auch die ganzen Nebenkosten, wie z.B. die Abgaben an die Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, etc. berücksichtigen. Nicht zu vergessen die Meldungen zur SozV, die LSt-Anmeldung und das führen der Lohnkonten sowie das Erstellen der Lohnabrechnung.

Wenn es Dir lediglich um die Hilfe bei der Buchhaltung geht, dann könnte das m.E. nach deine Frau natürlich auch unentgeltlich, ohne Arbeitsvertrag machen. Dies spart Dir die Kosten für den Steuerberater, mindert jedoch nicht deinen Gewinn.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2006, 22:52   #3
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Alt 22.08.2006, 23:01   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
wilber macht alles soweit korrekt
Hallo euch beiden,
vielen Dank.

Ist sehr interessant.

Deshalb schlage (ich mir selbst) ich folgende Vorgehensweise vor:

Gründungsjahre: Frau hilft unentgeltlich mit, wegen relativ wenig Arbeit und hohe Nebenkosten, falls regulär eingestellt wird.

Geschäft läuft an: Frau wird zunächst auf 400,- EUR Basis eingestellt.

Geschäft läuft voll: Frau wird voll eingestellt.

Im Prinzip könnte es sich auch hier um eine andere Person handeln, wir wollen es nur verbinden, hat sich schon oft bewehrt, wenn Ehepartner zusammen arbeiten.
wilber ist offline   Mit Zitat antworten
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