Jo, ich dächt da gibbet 'nen Feld für.Zitat von Hoki
Hallo,
ich habe mich schon etwas durchs Forum gesucht, aber leider noch keine eindeutige Antwort finden können.
Also.. Ich möchte bald aus Frankreich Waren einkaufen als Unternehmer der vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Ich wollte mir daher eine Ust-ID besorgen.
So, der Verkäufer stellt mit dann eine Rechnung ohne Ust aus und ich muss später die 16% der deutschen Ust zahlen.
Aber wie läuft das genau? Wann wird das Geld erhoben? Bei der Ust-Voranmeldung?
(Beim Bezug aus China, bezahle ich ja die EuSt bei Ankunft der Ware beim Zoll bzw. DHL schickt mir eine Rechnung darüber)
Ich kann es ja hinher wieder gegenrechnen als Vorsteuer abziehen bei der Ust-Voranmeldung.
Jo, ich dächt da gibbet 'nen Feld für.Zitat von Hoki
genau, Kennzahl 97 für die USt und Kennzahl 61 für die Vorsteuer
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Ah okay, dann ist das ja wirklich fast geschenkt.
Dann trage ich das auf der einen Seite als "zu zahlen" ein und auf der anderen Seite zieh ich es direkt wieder als Vorsteuer ab.
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