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Alt 03.04.2002, 11:53   #1
mrx
TP-Veteran
 
Benutzerbild von mrx
 
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Landeshauptstadt Düsseldorf
mrx ist auf einem guten Weg
Question

Markenrechte


Hallo Leute,

vor einiger Zeit haben wir für eine Firma eine Website erstellt. Das Design kam von uns und der Text (Inhalt) von unserem Kunden. Ist weiter auch nicht spannend.
Doch die Tage flatterte Post von einem Anwalt ins Haus...
Auf der Internetseite unseres Kunden sind Produkte aufgeführt, die unser Kunde führt. Einige dieser Produkte sind Marken. Der Anwalt schreibt jetzt, dass wir bzw. unser Kunde für die Marken seines Mandanten keine Authorisation haben. Er bittet uns die Marken aus dem Internetangebot zustreichen. Sowohl aus dem Text als auch ggf. aus den Meta-Tags, aber da wurden die Marken sowieso nicht erwähnt.
Ferner fordert er uns auf, dass bei Suchmaschinen, wenn man nach den Marken sucht, bei dem Ergebniss nicht mehr die Firma unsers Klienten auftauchen darf (bei Google dirket an 4.Stelle).
Da wir die Internetseite mit verschiedenen Programmen und dadurch bei tausenden, uns meist auch unbekannten Suchmaschinen angemeldet haben, ist es doch gar nicht möglich, wie der Anwalt verlangt, die Seite vom Index der Suchmaschinen zunehmen. Wie der Anwalt schreibt, sollen wir, wenn nötig einzeln eine "Anfrage auf Löschung" bei den Suchmaschinen stellen.
So habn wir reagiert:
1. Bevor das Schreiben kam, waren alle Marken durch ein (R) gekennzeichnet und die jeweiligen Inhaber am Seitenende erwähnt.
2. Nach dem Schreiben, haben wir sofort die betroffenen Marken aus der HTML-Seite gelöscht. Und dies auch schriftl. mitgeteilt.
4. Einen Brief/eMail zurückgeschrieben, dass es aus tech. Sicht leider nicht möglich ist, das Suchergebnis der Suchmaschinen zuverändern. Außerdem würde die Seite, wenn die Suchmaschinen das nächste mal die Seite "durchgehen", die Seite aus dem Index gelöscht, da im Inhalt nicht mehr diese Marken vorkämen.

Haben wir uns richtig verhalten?
Wir wären für eure Antworten sehr dankbar!!
mrX
mrx ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.04.2002, 13:46   #2
TP-Insider
 
Benutzerbild von seite7
 
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Weimar
seite7 ist auf einem guten Weg
Der Anwalt hat in der Tat das Recht, auf die gewünschten Forderungen und ihr habt Euch -jetzt- auch richtig verhalten.
Das da ein "R" dran war und der Seiteninhaber dazu stand machte das ganze natürlich nicht besser ... Das "R" sagt ja eben gerade, dass die Marke geschützt ist und man sie nicht ohne Genehmigung verwenden darf.

Bei den Suchmaschinen seh ich das genauso wie Ihr. Da sollen sie warten, bis automatisch neu indiziert wird. Mehr kann man kaum tun ...

ciao,
Ralf
seite7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2002, 13:19   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,

vorwegschicken möchte ich, das ich mich im Markenrecht nicht sehr gut auskenne, da ich mich da noch nicht sehr intensiv mit befasst habe.

Wie ich Deinen Post verstehe ist euer Kunde im weiterem Sinne "Händler" odergl. der die betreffenden Produkte dieses Unternehmens in irgendeinem Sinne vertreibt. Dazu hat er auf einer Seite dargestellt, das er auch die Marke XY vertreibt, hat vielleicht einen Originalschriftzug oder ein Bild dieser Marke verwendet.

Es gehört also zu seiner Geschäftstätigkeit u.a. Produkte dieser Marke zu vertreiben. Ich gehe auch mal davon aus, das er "authorisierter Händler" ist. Also die Ware auf legalen Wegen bezieht.

Das könnte in meinen Augen ein Fall des § 23 MarkenG sein. Der besagt:

Zitat:
Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgeschäft

Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr

dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,
ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder
die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,

sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.
wie gesagt, ich sehe hier den "geschäftlichen Verkehr" und "Zubehör oder Ersatzteil oder Dienstleistung" sowie keinen "Verstoß gegen die guten Sitten".

Von daher kann ich (habe nicht in einen Kommentar geguckt!) das Problem aufgrund Deiner Schilderung nicht erkennen.

Das ist m.E. ähnlich zu dem Problem, das Rattenkönig vor kurzen mal Ansprach. Wenn der Anspruch der RAe durchgreifen würde, würde das m.E. die Werbung Eures Händlers behindern und damit auch seine Geschäftstätigkeit. Wir kennen doch alle die wöchentlichen Beilagen vom allkauf, ratio, Marktkauf, Aldi und wie sie alle heissen. Da scheint das doch auch kein Problem zu sein. Und den Unterschied zu einer Flyerwerbung kann ich hier auch nicht sehen.

Ich weiss natürlich nicht, inwieweit sich die genannten Unternehmen für ihre Werbeprospekte zuvor von den Herstellern, untechnisch gesagt, "Nutzungsrechte" für diese Marken einräumen lassen müssen. Es ist doch letztenendes im Interesse der Markeninhaber, das der Handel udergl. mit diesen und für diese Produkte Werbung macht.

Mein erster Verdacht war, das es sich bei dem Schreiben um eine der üblichen Abmahnungen, die oft nicht fundiert sind, handelt.

Vielleicht sollte sich euer AG mal direkt mit dem Vertrieb des betreffenden Unternehmens in Verbindung setzen. Wie gesagt ich kann mir aufgrund des geschilderten nicht vorstellen, das der Hersteller die Werbung mit seinen Produkten durch einen Fachhändler odergl. unterbinden will..... Letztenendes ist es aber auch ein Problem Eures AG, der ja im Regelfall sämtliche Rechte an den auf seiner site dargestellten Dingen innehaben muss.

Ich find das alles schon merkwürdig.

MasterL
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
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