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Alt 03.04.2002, 12:38   #1
TP-Senior
 
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Fluffy macht alles soweit korrekt

Recht auf eigene Bilder?


Ich hatte da so ein Ostererlebnis, das mich auf folgende Frage bringt: habe ich, wenn ich Bilder mit meiner Digitalkamera mache, uneingeschränktes Urheberrecht auf eben diese Bilder?
Oder ist das abhängig von Motiv, Kooperation von eventuell darauf abgelichteten Menschen, etc pp? Macht es einen Unterschied, ob ich auf öffentlichem Gelände stehe, auf Privatgrund, ob ich auf öffentlichem Boden stehe und etwas auf Privatgrund ablichte?

Konkret habe ich verschiedene Osterbrunnen aus Dörflis der Umgebung fotographiert, wobei mir ein hübscher, alter Hauseingang im Hof eines Anwesens auffiel, der ziemlich nett österlich geschmückt war. Während ich das Photo machte, stand ich auf der Straße (saß im Auto, genauer gesagt), das Motiv selber war eben im Hof. Könnte jetzt vom Bauern die Benutzung des Fotos untersagt werden?

Anderer Fall: der Besitzer einer Eisdiele möchte, daß ich sein Eiscafe fotographiere, einmal leer, einmal möglichst voll besetzt. Könnte es passieren, daß einer der abgelichteten Kunden gegen die Verwendung des Fotos Einspruch erhebt? Ist das abhängig davon, ob man den Betreffenden überhaupt auf dem Bild erkennen kann?

Daß man sich in einem solchen Fall freundlich einigen kann, anstatt gleich mit Paragraphen zu kommen, ist mir klar, nur wüßte ich wirklich gerne ein wenig über die rechtlichen Hintergründe. Dumm sein schützt vor Strafe nicht, oder wie war das?

ciodu
Fluff
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Alt 03.04.2002, 13:24   #2
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Benutzerbild von Thomas
 
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Smile

Hi Fluffy,

zumindest wg. der Personenfrage weiss ich etwas Bescheid:

Aufnahmen von mehreren Menschen in der Öffentlichkeit sind grundsätzlich zulässig, "mehrere" wird von den Gerichten so weit ich weiss mit > 5 Personen gewertet.

Ausnahme: verletzende, herabwürdigende u.ä. Aufnahmen (jemand popelt in der Nase oder so ) sind nicht zulässig.

Personen des "öffentlichen Interesses" (Bundeskanzler, BumBum Boris, Schmobi ....) dürfen auch ohne Einwilligung solo bzw. in Kleingruppen fotografiert und veröffentlicht werden.

Ausnahme: herabwürdigende .... (s.o.)

Fotos von Leuten in Privaträumen bedürfen für die Veröffentlichung der Zustimmung der Abgebildeten!

wg. der Brunnen: kann mir kaum vorstellen, daß das verboten sein könnte, zumindest vom Presserecht her (damit hatte ich früher mal zu tun) ist mir da keine Einschränkung bekannt.
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2002, 13:42   #3
TP-Senior
 
Benutzerbild von Fluffy
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Jao é Tinukai'i
Fluffy macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von Rattenkönig
Hi Fluffy,
[...]

Fotos von Leuten in Privaträumen bedürfen für die Veröffentlichung der Zustimmung der Abgebildeten!

wg. der Brunnen: kann mir kaum vorstellen, daß das verboten sein könnte, zumindest vom Presserecht her (damit hatte ich früher mal zu tun) ist mir da keine Einschränkung bekannt.
Ui, dankeschön. Das ging ja fix.
Wegen der Privaträume: gilt das nur, wenn es die Privaträume der abgebildeten Person sind, oder kann ich auch einen Mopp machen, wenn ich beispielsweise beim Geburtstag meiner Freundin in ihrem Partykeller fotografiert werde?
Davon mal abgesehen, ein Eiscafe gilt wohl eher nicht als Privatraum, oder? Nee, unwahrscheinlich.

Bei den Brunnen habe ich mir das auch schon so ähnlich gedacht, denn die kann ja wirklich jeder sehen, und wozu sind sie denn da, wenn nicht zum betrachtet werden?
Bei dem Hof war ich mir eben nicht ganz sicher, denn wenn das große Vordertor offen ist, kann zwar auch jeder reinsehen, wenn das aber geschlossen ist, eben nicht. Ist vielleicht nicht ganz so moralisch verwerflich wie durch ein Fenster das Wohnungsinnere zu knipsen ( ), aber da ich in der Hinsicht ziemlich unwissend bin, wollte ich lieber nachfragen.

*dops*
Fluff
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Fluffy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2002, 14:00   #4
TP-Insider
 
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seite7 ist auf einem guten Weg
Schließe mich grundsätzlich Ratti's Meinung an. Bei Personen sollten Du aber unabhängig von Anzahl und Ort besonders vorsichtig sein, denn es gibt neben Deinen Urheberrecht auch immer das "Recht am eigenen Bild". (Ausnahmen wie schon gesagt nur bei Personen des öffentlichen Interesses)

Bei Einzelpersonen ist es immer ratsam einen "Model-Release-Vertrag" aufzusetzen, in dem dich der Abgelichtete von jeglichen Ansprüchen freistellt.
Bei der Eisdiele würd' ich mich nicht von der Ferne auf die Lauer legen, sondern einfach mal in die Runde fragen, ob jemand was dagegen hat. Dann hast Du schon mal ein Einverständnis unter Zeugen.

Was den Hauseingang angeht könnte es nur Ärger geben, wenn das Foto von seinem Grund aus gemacht wurde ("Hausfriedensbruch"), oder es in einem falschen Zusammenhang gezeigt wird. (Z.B. als Werbung für einen anderen Hof).
Was für eine "Benutzung" ist denn angedacht?

ciao,
Ralf
seite7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2002, 16:07   #5
TP-Senior
 
Benutzerbild von Fluffy
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Jao é Tinukai'i
Fluffy macht alles soweit korrekt
Zitat:
Original geschrieben von seite7

[...]
Was den Hauseingang angeht könnte es nur Ärger geben, wenn das Foto von seinem Grund aus gemacht wurde ("Hausfriedensbruch"), oder es in einem falschen Zusammenhang gezeigt wird. (Z.B. als Werbung für einen anderen Hof).
Was für eine "Benutzung" ist denn angedacht?

ciao,
Ralf
Hi Ralf,

während des Fotografierens war ich ja auf einer öffentlichen Straße und nicht auf Privatgrund. Einen konkreten Verwendungszweck habe ich noch gar nicht, das war eher aus einer Laune heraus geknipst weil es mir gut gefiel.
Mein Freund hat mir dummerweise erst später gesagt, daß der Bauer wohl in der Scheune im Hintergrund stand und rüberrief, was wir fotografieren würden. Ich habe das nicht mitbekommen, sonst wäre ich als höflicher Mensch natürlich ausgestiegen, aber fünf Dörfer weiter war es mir dann auch zu spät.

Grundsätzlich kann man also sagen, wenn man von öffentlichem Grund aus Dinge fotografiert darf man das, auch wenn sich die Dinge auf Privatgrund befinden, wenn man das Bild später nicht in einem falschen Zusammenhang zeigt? Beispielsweise als Navigationshintergrund einer Seite über.. pfhu, ich weiß nicht, den Wert naturbelassener Tomaten könnte ich das Bild theoretisch nehmen?


Fluff
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Fluffy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2002, 16:48   #6
TP-Insider
 
Benutzerbild von seite7
 
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Weimar
seite7 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von Fluffy
Grundsätzlich kann man also sagen, wenn man von öffentlichem Grund aus Dinge fotografiert darf man das, auch wenn sich die Dinge auf Privatgrund befinden, wenn man das Bild später nicht in einem falschen Zusammenhang zeigt? Beispielsweise als Navigationshintergrund einer Seite über.. pfhu, ich weiß nicht, den Wert naturbelassener Tomaten könnte ich das Bild theoretisch nehmen?
[/b]
Genau!
seite7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2002, 16:53   #7
TP-Senior
 
Benutzerbild von Fluffy
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Jao é Tinukai'i
Fluffy macht alles soweit korrekt
Ahh, wunderbar.

Danke euch zwei beiden, habt mir sehr geholfen.
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Fluffy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2002, 17:01   #8
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Charlie
 
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Mönchengladbach
Charlie macht sich hier sehr viel Mühe
Hi Fluffy,

ich bin kürzlich mal über eine Seite einer Kanzlei gestolpert, die auch ein Forum hat, in dem man Fragen stellen kann, die nicht zu speziell sind. Das heißt, konkrete Fälle werden sie Dir nicht beantworten (dürfen sie auch gar nicht), aber allgemeine Fragen scheinen sie gerne zu beantworten.

Hier der Link...

Kannst dich ja darüber noch einmal informieren - zwar hat deren Rat kein Bestand vor Gericht, aber Du willst Dich ja auch nur vorinformieren.

Gruß! Charlie
Charlie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2002, 17:09   #9
TP-Senior
 
Benutzerbild von Fluffy
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Jao é Tinukai'i
Fluffy macht alles soweit korrekt
Thumbs up

Super, danke!
Toller Link, wird sich bestimmt noch als nützlich erweisen.

*dops*
Fluff
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