Hi Fluffy,
zumindest wg. der Personenfrage weiss ich etwas Bescheid:
Aufnahmen von mehreren Menschen in der Öffentlichkeit sind grundsätzlich zulässig, "mehrere" wird von den Gerichten so weit ich weiss mit > 5 Personen gewertet.
Ausnahme: verletzende, herabwürdigende u.ä. Aufnahmen (jemand popelt in der Nase oder so) sind nicht zulässig.
Personen des "öffentlichen Interesses" (Bundeskanzler, BumBum Boris, Schmobi ....) dürfen auch ohne Einwilligung solo bzw. in Kleingruppen fotografiert und veröffentlicht werden.
Ausnahme: herabwürdigende .... (s.o.)
Fotos von Leuten in Privaträumen bedürfen für die Veröffentlichung der Zustimmung der Abgebildeten!
wg. der Brunnen: kann mir kaum vorstellen, daß das verboten sein könnte, zumindest vom Presserecht her (damit hatte ich früher mal zu tun) ist mir da keine Einschränkung bekannt.


LinkBack URL
About LinkBacks

Zitieren
) sind nicht zulässig.
