Hat keiner ne Idee?
Hallo,
mal eine generelle Frage zur Verpackung von Ware.
Angenommen ein Kunde kauft bei mir was nettes, ich schicke es ihm zu er testet es und es gefällt ihm nicht und schickt es mir zurück.
Nun fällt mir auf, dass die Verpackung zerissen ist oder fehlt.
So, für micht sind das ja zusätzliche Kosten.
Kann ich da von dem Kunden sagen wir mal x % vom Kaufpreis einbehalten, zur Kostendeckung?
Muss so was in den AGBs stehen oder wird das schon irgendwo im Fernabsatzgesetz geregelt?
Hat keiner ne Idee?
ein Passus in den AGB wiesollte ausreichend sein.Zurückgesandte Artikel müssen ohne Gebrauchsspuren sein und original verpackt sein.
Weitergehende (Um-)Verpackungen sind imho dein Problem
Falsches Forum...
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