Müsste sowas nicht in deinen AGB geklärt sein?
Hallo,
hatte eine Reklamtion eines Kunden, die Ware hatte er bereits vor einigen Monaten bei mir gekauft. Der Kunde hat von mir die Ware neu erhalten und ich habe ihn gebeten, die beschädigte Ware zurückzusenden (Warenwert unter 40,00 EUR). Leider schickte er die Ware unfrei, so dass für mich 12,00 EUR Kosten entstanden wären, also habe ich die Ware bei der Post nicht abgeholt. Das Paket ging dann an den Absender zurück, dieser hat jedoch die Annahme verweigert. Nun kommt mir der Kunde mit einem Schreiben, welches er von der Post bekommen hat. In diesem heisst es, er als Absender müsse für die Kosten aufkommen (inzwischen 40,00 EUR) Und natürlich will der Kunde, dass ich das bezahle. Kann mir jemand sagen, ob ich dazu verpflichtet bin?![]()
Besten Dank im Voraus.
Müsste sowas nicht in deinen AGB geklärt sein?
Ja, laut Gesetzt musst du als Verkäufer die Versandkosten erstatten. Lediglich die Rücksendeversandkosten sind vom Käufer zu tragen, wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt - vorrausgesetzt, du hast eine entsprechende Vermerkung in deiner AGB.
Mehr siehe hier.
Hi,
hab mich da gerade aus gegebenen Anlass selbst kundig gemacht,
und, ja, falls die Ware nicht in Ordnung ist, hat selbstverständlich
der Händler die Kosten zu tragen. Laut BGB.
Was ich in dem Fall interessant fand war, dass man bei nem defekten
Gerät o.Ä. auch die Hotline-Gebühren zurückverlangen kann.
Gruß
Rea
Widerrufsrecht ist das aber nicht mehr (ausgegangen von einer ordentlichen Belehrung)!die Ware hatte er bereits vor einigen Monaten bei mir gekauft
Ist es denn wirklich so, dass ich auch die unfreie Sendung erstatten muss? Kunde hätte ja auch eine deutlich billigere Sendung wählen können.
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
nun ja die Ware ist ja erst nach Gebrauch kaputt gegangen und daher hat der kunde von mir neue ware erhalten. ich habe ihn gebeten die beschädigte ware zurückzusenden. der kunde kann doch aber mir schlecht die rechnung von dhl unterschieben, oder? schließlich ist er der auftraggeber.
Gib mal in eine Suchmaschine Garantie + Rücksendung oder Gewährleistung + Rücksendung ein - je nachdem was du geleistet hast, da sollte was zu lesen kommen...
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