für den Vorsteuerabzug brauchst du natürlich eine ordnungsgemäße Rechnung, die die Angaben des § 14 UStG erfüllt. Wobei ich mir bei den PrePaid Dingern nicht sicher bin, ob die sogar umsatzsteuerfrei sind.
Ansonsten musst du irgendwie belegen können, dass du die Ware für den Preis X erworben hast und da würde zur Not auch ein Auszug aus dem Schriftverkehr reichen.
Zitat:
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wenn allerdings nicht per überweisung gezahlt wird und kein beleg über eine ausgabe existiert, reicht dann eine rechnung/quittung?
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eine Rechnung reicht immer, sicherlich ist es letztlich für die zeitliche Erfassung sinnvoll einen Kontoauszug zu besitzen, vor allem hat man dann die bessere Übersicht. Aber zwingend erforderlich ist das nicht.
Gruß
Sven