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Alt 25.08.2006, 23:05   #1
TP-Senior
 
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km0005 macht alles soweit korrekt

rechnung per handy bezahlt (tpay) - beleg?!


ich hab eine rechnung per handy bezahlt (über tpay). da es sich um ein prepaid handy handelt gibts natürlich keine abrechnung.

auch bei tpay steht nichtsin der buchungsübersicht, da dies eine anonyme pay per call zahlung war (d.h. nicht eingeloggt).

ich habe also nur die rechnung vom verkäufer. reicht die als beleg? muss ich evtl. einen vermerk dazuschreiben, dass per handy bezahlt wurde. hab ansonsten auch einen ausdruck der seite, wo mir die zahlung bestätigt wird. geht das auch?


generelle frage:

der regelfall ist ja, ich bekomme eine rechnung, zahle diese per überweisung. der beleg ist dann der kontoauszug.

wenn allerdings nicht per überweisung gezahlt wird und kein beleg über eine ausgabe existiert, reicht dann eine rechnung/quittung?
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Alt 26.08.2006, 09:22   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
für den Vorsteuerabzug brauchst du natürlich eine ordnungsgemäße Rechnung, die die Angaben des § 14 UStG erfüllt. Wobei ich mir bei den PrePaid Dingern nicht sicher bin, ob die sogar umsatzsteuerfrei sind.

Ansonsten musst du irgendwie belegen können, dass du die Ware für den Preis X erworben hast und da würde zur Not auch ein Auszug aus dem Schriftverkehr reichen.

Zitat:
wenn allerdings nicht per überweisung gezahlt wird und kein beleg über eine ausgabe existiert, reicht dann eine rechnung/quittung?
eine Rechnung reicht immer, sicherlich ist es letztlich für die zeitliche Erfassung sinnvoll einen Kontoauszug zu besitzen, vor allem hat man dann die bessere Übersicht. Aber zwingend erforderlich ist das nicht.

Gruß
Sven
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 26.08.2006, 11:22   #3
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Stefan
 
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Natürlich kannst du auch bei deinem Handyanbieter nach dem Einzelverbindungsnachweis fragen, wenn das weiterhelfen würde. Jeder Anbieter muss dir einen EVN aushändigen, steht so im §14 der Telekommunikation-Kundenschutzverordnung.

Zitat:
Zitat von Debitel
Wie beantrage ich einen Einzelverbindungsnachweis?
Die Gesprächsnachweise können Sie über unsere Website oder telefonisch über unseren Hotline-Service bei uns beantragen. Telefonische Aufträge für einen EVN können wir nur nach Nennung Ihrer persönlichen PIN entgegennehmen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Mitbenutzer Ihres Anschlusses auf die Erstellung eines Gesprächsnachweises hinzuweisen, damit deren Interessen auf Wahrung ihres Fernmeldegeheimnisses gewahrt bleiben. Sofern Sie einen Gesprächsnachweis für einen betrieblichen Anschluss beantragen, müssen Sie zudem die betreffenden Mitarbeiter informieren und - sofern für das Unternehmen vorgeschrieben - den Betriebs- oder Personalrat beteiligen, da ein Gesprächsnachweis auch die Verhaltens- und Leistungskontrolle dieser Mitarbeiter ermöglicht. Erklären Sie uns daher bitte ausdrücklich, dass Sie Ihrer Informationspflicht nachgekommen sind.
__________________
hätte hätte Fahrradkette - wäre wäre Heckenschere - müsste müsste Nordseeküste - würde würde Sprunglaufhürde - sollte sollte Nick Nolte

Geändert von Stefan (26.08.2006 um 11:45 Uhr).
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Alt 26.08.2006, 16:50   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
km0005 macht alles soweit korrekt
das geht aber nich bei prepaid karten, oder doch?? bin übrigens bei vodafone
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