
Zitat von
Debitel
Wie beantrage ich einen Einzelverbindungsnachweis?
Die Gesprächsnachweise können Sie über unsere Website oder telefonisch über unseren Hotline-Service bei uns beantragen. Telefonische Aufträge für einen EVN können wir nur nach Nennung Ihrer persönlichen PIN entgegennehmen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Mitbenutzer Ihres Anschlusses auf die Erstellung eines Gesprächsnachweises hinzuweisen, damit deren Interessen auf Wahrung ihres Fernmeldegeheimnisses gewahrt bleiben. Sofern Sie einen Gesprächsnachweis für einen betrieblichen Anschluss beantragen, müssen Sie zudem die betreffenden Mitarbeiter informieren und - sofern für das Unternehmen vorgeschrieben - den Betriebs- oder Personalrat beteiligen, da ein Gesprächsnachweis auch die Verhaltens- und Leistungskontrolle dieser Mitarbeiter ermöglicht. Erklären Sie uns daher bitte ausdrücklich, dass Sie Ihrer Informationspflicht nachgekommen sind.