+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: internationale Lieferungen 2: Hilfe!

  1. #1
    TP-Junior DiMarco macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2006
    Beiträge
    8

    Unhappy internationale Lieferungen 2: Hilfe!

    Hallo,
    folgender Fall ist interessant:

    3 Unternehmer schließen Verträge über die Lieferung einenes Gegenstandes.

    Unternehmer A ist Schweizer und liefert Ex Works.
    Unternehmer B ist Spanier und liefert "verzollt und versteuert" ab Schweiz bis Frankfurt/Oder, wo die Verzollung durch seinen beauftragten Spediteur (Fiskalvertreter) stattfindet
    Unternehmer C ist Belgier und der Endkunde und holt die Ware in FFO ab.

    Wie sind die Lieferungen anzusehen? Ein Reihengeschäft liegt nicht vor, da eine "gebrochene Versendung" vorliegt, weil der Gegenstand nicht vom Erstlieferer direkt an den Endabnehmer gelangt. Also müssen alle Lieferungen einzeln betrachtet werden.

    Lieferung A an B bleibt m.E. eine stfr. Ausfuhrlieferung.
    Lieferung B an C ist m.E. eine stfr. innergemeinschaftliche Lieferung, die einer stfr. Einfuhr nach §5 (1) Nr. 3 folgt, und somit durch Fiskalvertretung erledigt werden kann.
    C hat einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Belgien zu versteuern.

    Ist das richtig oder mache ich einen Denkfehler?

    Grüße
    Dimi

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Moin,

    bei sowas muss ich immer eine Skizze anfertigen, ohne geht das nicht

    Wie schon gesagt scheidet ein Reihengeschäft hier aus, da es sich um eine gebrochene Lieferung handelt.

    I. Leistung B an C (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG):

    - Lieferung § 3 Abs. 1 UStG
    - Ort § 3 Abs. 5a UStG
    a) § 3c UStG scheidet aus, da Abholfall
    b) § 3e, 3f, 3g UStG machen keinen Sinn
    c) bleibt also § 3 Abs. 6 S. 1 UStG übrig -> Deutschland
    => steuerbar § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
    - Steuerfreiheit § 4 Nr. 1b UStG i.V.m. § 6a UStG
    a) Abnehmer befördert Gegenstand nach Belgien (Nr. 1)
    b) Erwerberqualität wird unterstellt (Nr. 2)
    c) Belgier hat igE zu versteuern - unterstelle ich auch mal (Nr. 3)
    => steuerfreie igL

    C hat entsprechend einen igE zu versteuern in Belgien


    II. Leistung A an B (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG):

    - Lieferung § 3 Abs. 1 UStG
    - Ort § 3 Abs. 5a UStG
    a) § 3c, 3e, 3f, 3g UStG scheiden aus
    b) § 3 Abs. 8 UStG nicht erfüllt, da incoterm EXW mit der Folge, dass Empfänger Schuldner der EUSt ist
    c) § 3 Abs. 7 UStG bewegte Lieferung, da Abholfall
    d) § 3 Abs. 6 S. 1 UStG -> Beginn der Lieferung in Schweiz
    => in Deutschland nicht steuerbar

    demnach komm ich zu keiner steuerfreien Ausfuhrlieferung, da nicht in D steuerbar.


    III. Leistung A an B (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG)
    - Einfuhr (+), da bewegte Lieferung
    - Gegenstand (+)
    - aus Drittland (Schweiz)
    - ins Inland (Frankfurt/Oder)
    => steuerbar

    aber steuerfrei, da igL im Anschluss folgt § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior DiMarco macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2006
    Beiträge
    8
    Moin Sven,

    danke, sehr ausführlich.
    Habe mich natürlich vertippt, keine Ausfuhrlieferung sondern stfr. Einfuhr nach §5 (1) Nr.3 UStG! Dann war mein Gedankengang insgesamt ja richtig, gut zu wissen. Habe bisher den §5 (1) Nr.3 UStG nur in Verbindung mit Verbringungen oder Lieferungen aus Drittland mit 2 Beteiligten gehabt. Aber so muß der Fall nunmal zu lösen sein.

    Grüße
    Dimi

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51