Der Unternehmer hat 6 Monate Zeit eine Rechnung zu stellen, vgl. § 14 Abs. 2 UStG
sofern der Rest gebucht ist, interessiert die Rechnung das Finanzamt auch nicht. Außerdem sollte eine Hinweis auf § 14 Abs. 2 UStG genügen.Was würde das FA machen, wenn es jetzt eine Steuerprüfung gäbe. Die Rechnung liegt schließlich noch nicht vor.


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren