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Thema: GBR Gründung - Gesellschafter sitzen aber an verschiedenen Orten

  1. #1
    TP-Member reXX macht alles soweit korrekt
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    GBR Gründung - Gesellschafter sitzen aber an verschiedenen Orten

    Hallo zusammen,

    derzeit stecke ich zusammen mit einem Partner mitten in der Existenzgründung einer Werbeagentur (Rechtsform: GbR). Die Geschäftsidee steht, die ersten Kunden sind da und die Aussichten sind nicht schlecht.

    Derzeit habe ich allerdings noch einige Fragen besonders zur steuerlichen Lage. Wir haben zwar einen Steuerberater, allerdings versuche ich die Sachlage erstmal selbst zu klären, um die Kosten von dessen Seite (er hat lediglich eine beratende Funktion, FiBu machen wir selbst) möglichst gering zu halten. Ich haber bereits umfangreichen Gebrauch von der Suchfunktion gemacht und diese hat mir auch schon viele Fragen beantworten können. Für die jetzt noch offenen Fragen konnte ich leider keine zufriedenstellenden Informationen finden.

    Vorneweg ein paar Fakten zur Gründung:
    Wir betreiben seit einem guten Jahr ein Internetportal im Wintersportbereich welches ursprünglich eigentlich eine Sache im Hobby-Bereich sein sollte. Da wir jedoch so viele Besucher und auch entsprechendes Interesse von Seiten der Industrie verzeichenen konnten, wurde der veranschlage Zeitrahmen völlig gesprengt und wir haben uns nun entschieden, das ganze professionell und in Vollzeit zu betreiben. Aus diesem Grund gründen wir zum 01.09. eine Werbeagentur, die sich vorrangig mit der Betreuung und Vermarktung des Internetportals befasst.

    Die Gründung erfolgt vorerst in Form einer GbR, wobei es zwei Gesellschafter (einer davon ich) geben wird. Der Firmensitz ist München.

    Mometan habe ich hier noch einige offene Fragen stehen, an deren Klärung ich gerade arbeite. Es wäre schön, wenn jemand seine Erfahrung und sein Wissen in diesen Fällen an mich weitergeben könnte.

    1) Der Firmensitz des Unternehmens ist München, da mein Geschäftsparter von dort aus stammt und in seiner Wohnung ausreichend Büroraum zur Verfügung hat. Ich selbst komme jedoch aus Stuttgart und werde auch vorerst hier bleiben. Die Kommunikation funktioniert sehr gut über ICQ, Skype, VPN und Telefon. Ich habe hier in meiner Wohnung auch ein Büro, von wo aus ich alle anfallenden Arbeiten erledige.

    Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob es notwendig ist dass unser Unternehmen hier in Stuttgart eine offizielle Filiale eröffnet oder ob dies in unserem Fall unnötig ist? Auf sämtlichen Geschäftspapieren wird allein die Adresse in München angegeben, daher hat meine Adresse hier eigentlich keine Relevanz. Meine Recherche bezüglich der aktuellen Rechtslage hat keine definitive Aussage ergeben

    2) Bedingt durch die Geschäftstätigkeit bin ich relativ viel unterwegs. Dafür nutze ich meinen Privat-PKW, der nicht in das Geschäftsvermögen übergehen wird. Statt dessen werden Fahrten aus betrieblichem Anlass mit 0,3 EUR pro KM abgerechnet. Hier ergeben sich jetzt folgende Fragen:

    2a)Anbei wir besuchen eine Veranstaltung in Salzburg. Ich fahre von Stuttgart aus über München dort hin. Gesamtfahrstrecke 400 km, von München aus 200km. Ich bin der Ansicht, ich kann die komplett gefahrenen Kilometer (von mir zuhause aus) als Aufwand geltend machen. Kann mir das jemand bestätigen?

    2b) Bedingt durch den Firmensitz in München ergibt sich trotz vielfältiger Kommunikationsmittel (ICQ, Skype, Telefon, Mail) ca. 1-2 mal im Monat die notwendigkeit, nach München zu fahren. Ist es problematisch die dorthin gefahrenen Kilometer als Aufwand geltend zu machen? Ich besuche dort ja keinen Kunden o.ä., sondern lediglich meinen Firmensitz. Aus diesem Grund ist auch die Filial-Frage weiter oben interessant. Würde das einen Unterschied bedeuten wenn ich quasi von "der Filiale" ins "Stammhaus" fahren würde?

    3) Wir werden im Rahmen des Online-Portals auch einen kleinen Online-Shop betreiben, wo Merchandising-Artikel verkauft werden. Da viele unserer Leser in der Schweiz sitzen und wir aus diesem Grund auch Bestellungen von dort erwarten, ergibt sich die Frage nach der Umsatzsteuer. Da der Versand in ein Nicht-Eu-Land erfolgt, ist die Rechnung ja normalerweise ohne Ust. zu stellen. In diesem Fall ist dann aber ja ein Ausfuhrnachweis erforderlich. Von der Theorie ist das klar, allerdings interessiert mich hier vor allem die Handhabung in der Praxis:

    Die versendeten Güter werden im Allgemeinen einen nur geringen Wert haben. (ca. 20-50 Euro). Vielleicht kann mir jemand aus der Praxis berichten, ob der Aufwand mit den Ausfurhnachweisen groß ist. Und ist das bei allen "Sendungsarten" möglich (also z.B. in einem großen Briefumschlag als Maxibrief) oder muss es als Paket bzw. Päckchen verschickt werden? Mein Steuerberater meinte, es könnte unter umständen sinnvoll sein hier den Versand ohne Aufuhrnachweis zu machen und beim Versand an Endverbraucher trotdzem die deutsche Ust. zu berechnen.

    So - das war jetzt eine Menge Text, und mir kommen bestimmt in 5 Minuten schon wieder die nächsten Fragen. Es wäre schön, wenn ihr ein paar Tips für mich hättet. Danke schonmal dafür.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    etzt stellt sich für mich die Frage, ob es notwendig ist dass unser Unternehmen hier in Stuttgart eine offizielle Filiale eröffnet oder ob dies in unserem Fall unnötig ist? Auf sämtlichen Geschäftspapieren wird allein die Adresse in München angegeben, daher hat meine Adresse hier eigentlich keine Relevanz. Meine Recherche bezüglich der aktuellen Rechtslage hat keine definitive Aussage ergeben
    nein, eine Filiale ist nicht erforderlich. Wozu noch unnötig Kosten verursachen. Wobei auf Geschäftsbriefen soweit ich weiß die Adressen aller Gesellschafter aufgeführt werden müssen. Da bin ich mir aber nicht so sicher.

    2a)Anbei wir besuchen eine Veranstaltung in Salzburg. Ich fahre von Stuttgart aus über München dort hin. Gesamtfahrstrecke 400 km, von München aus 200km. Ich bin der Ansicht, ich kann die komplett gefahrenen Kilometer (von mir zuhause aus) als Aufwand geltend machen. Kann mir das jemand bestätigen?
    aber nicht die Strecke von Stuttgart nach München doppelt abrechnen. Die tatsächlich gefahrenen betrieblichen Kilometer sind mit 30 Cent anzusetzen.

    Ist es problematisch die dorthin gefahrenen Kilometer als Aufwand geltend zu machen?
    da gibt es keine Probleme

    Zu 3. kann ich nichts sagen. Bin Theoretiker

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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