nein, eine Filiale ist nicht erforderlich. Wozu noch unnötig Kosten verursachen. Wobei auf Geschäftsbriefen soweit ich weiß die Adressen aller Gesellschafter aufgeführt werden müssen. Da bin ich mir aber nicht so sicher.etzt stellt sich für mich die Frage, ob es notwendig ist dass unser Unternehmen hier in Stuttgart eine offizielle Filiale eröffnet oder ob dies in unserem Fall unnötig ist? Auf sämtlichen Geschäftspapieren wird allein die Adresse in München angegeben, daher hat meine Adresse hier eigentlich keine Relevanz. Meine Recherche bezüglich der aktuellen Rechtslage hat keine definitive Aussage ergeben
aber nicht die Strecke von Stuttgart nach München doppelt abrechnen. Die tatsächlich gefahrenen betrieblichen Kilometer sind mit 30 Cent anzusetzen.2a)Anbei wir besuchen eine Veranstaltung in Salzburg. Ich fahre von Stuttgart aus über München dort hin. Gesamtfahrstrecke 400 km, von München aus 200km. Ich bin der Ansicht, ich kann die komplett gefahrenen Kilometer (von mir zuhause aus) als Aufwand geltend machen. Kann mir das jemand bestätigen?
da gibt es keine ProblemeIst es problematisch die dorthin gefahrenen Kilometer als Aufwand geltend zu machen?
Zu 3. kann ich nichts sagen. Bin Theoretiker
Gruß
Sven


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