Moin,
bei neuen Fahrzeugen (darunter zählen auch Boote) zahlt immer der Kunde die USt, egal ob Privatperson oder Unternehmer (vgl. § 1b UStG i.V.m. § 16 Abs. 5a UStG und § 18 Abs. 5a UStG).
Insofern hätte man sich den Umweg über das Unternehmen mit Austausch der UStID-Nr. auch sparen können.
Zitat:
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Falls ich nun andere Europäische Gewässer bereise (incl. Rückreise nach Deutschland) hört man immer wieder, dass ein entsprechender Nachweis über die Zahlung der MwSt. verlangt wird (beim Zoll etc.).
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Der Zoll prüft meines Wissens nur zwischen Drittland und Inland und nicht zwischen Gemeinschaftsgebiet und Inland, insofern sollten da keine Probleme auftauchen.
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...gen/index.html
Letzter Absatz
Gruß
Sven