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Alt 29.08.2006, 21:18   #1
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Bootsfreund macht alles soweit korrekt

MwSt bei Privatentnahmen


Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Privatentnahme eines Boots aus einem Unternehmen.
Ein Boot wird von einer französischen Werft wie üblich Netto (ohne MwSt bzw Erwerbssteuer, da ich Händler bin )an mich verkauft. Anstatt eines Verkaufs an einen Kunden werde ich in diesem Fall das Boot privat nutzen und als Privatentnahme verbuchen. Aufgrund dieser Buchung werden dann von mir die 16% USt. an das Finanzamt abgeführt.
Falls ich nun andere Europäische Gewässer bereise (incl. Rückreise nach Deutschland) hört man immer wieder, dass ein entsprechender Nachweis über die Zahlung der MwSt. verlangt wird (beim Zoll etc.). Diesen Nachweis kann ich ja nicht aufgrund einer Rechnung erbringen, da Privatentnahme. Eine genauere Prüfung meiner Bücher seitens des Finanzamtes würde dann zwar letztendlich belegen, dass ich die MwSt. abgeführt habe, aber das hilft zunächst an Ort und Stelle (z.B. beim Zoll in irgendeinem europäischen Land) nicht weiter.
Gibt es in diesen Fällen ein besonderes Prozedere zum Nachweis der MwSt. Zahlung? oder kann man beim Finanzamt eine Bestätigung (Papierbeleg) der Zahlung der MwSt. für diese Privatentnahme erhalten?

Vielen Dank im voraus.
Bootsfreund ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.08.2006, 11:05   #2
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Moin,

bei neuen Fahrzeugen (darunter zählen auch Boote) zahlt immer der Kunde die USt, egal ob Privatperson oder Unternehmer (vgl. § 1b UStG i.V.m. § 16 Abs. 5a UStG und § 18 Abs. 5a UStG).

Insofern hätte man sich den Umweg über das Unternehmen mit Austausch der UStID-Nr. auch sparen können.

Zitat:
Falls ich nun andere Europäische Gewässer bereise (incl. Rückreise nach Deutschland) hört man immer wieder, dass ein entsprechender Nachweis über die Zahlung der MwSt. verlangt wird (beim Zoll etc.).
Der Zoll prüft meines Wissens nur zwischen Drittland und Inland und nicht zwischen Gemeinschaftsgebiet und Inland, insofern sollten da keine Probleme auftauchen.
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...gen/index.html
Letzter Absatz

Gruß
Sven
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Alt 30.08.2006, 15:06   #3
TP-Newbie
 
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Bootsfreund macht alles soweit korrekt
Hallo,
danke für die Antwort.
Beim ersten Absatz gibt es leider eine Einschränkung. Bei Booten kleiner 7m wird die USt. im Lieferland abgeführt. Deshalb der Umweg.
Ansonsten sollte ich dann innerhalb der EU keine Probleme haben.

Danke
Bootsfreund ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2006, 15:22   #4
TP-Moderator
 
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gut, die Länge des Bootes kannte ich natürlich nicht.

Zitat:
Ansonsten sollte ich dann innerhalb der EU keine Probleme haben.
ich denke nicht. Ansonsten müsste ja jeder Abholfall ja vom Zoll kontrolliert werden auch wenn die Gegenstände noch so klein sind und das kann ich mir nicht vorstellen. Außerdem wird der Gegenstand ja versteuert. Ob das nun direkt an der Grenze passiert oder in Deutschland ist IMHO egal.

Gruß
Sven
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