Moin,
bei neuen Fahrzeugen (darunter zählen auch Boote) zahlt immer der Kunde die USt, egal ob Privatperson oder Unternehmer (vgl. § 1b UStG i.V.m. § 16 Abs. 5a UStG und § 18 Abs. 5a UStG).
Insofern hätte man sich den Umweg über das Unternehmen mit Austausch der UStID-Nr. auch sparen können.
Der Zoll prüft meines Wissens nur zwischen Drittland und Inland und nicht zwischen Gemeinschaftsgebiet und Inland, insofern sollten da keine Probleme auftauchen.Falls ich nun andere Europäische Gewässer bereise (incl. Rückreise nach Deutschland) hört man immer wieder, dass ein entsprechender Nachweis über die Zahlung der MwSt. verlangt wird (beim Zoll etc.).
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...gen/index.html
Letzter Absatz
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren